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Entbürokratisierungsoffensive: Erste Schritte

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 © APA/Hans Klaus Techt

In einem Pressefoyer nach dem Ministerrat verkündeten Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer, Innovationsminister Hanke und Staatssekretär Schellhorn, wie sie zum Bürokratieabbau in Österreich beitragen wollen.

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Unternehmen sollen „wieder mehr Luft zum Atmen” bekommen. Der gewünschte Effekt: Höhere Wettbewerbsfähigkeit und steigende Innovation. Mit Blick auf das diesjährige IMD-Ranking ist in Sachen Bürokratie noch viel Luft nach oben.

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Im Februar hat die Europäische Kommission das erste Paket der Omnibus-Initiative zur Bürokratiereduktion vorgestellt. Mit dieser sollen die europäische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Kosten, die in der Unternehmensadministration verloren gehen, eingespart werden.

Österreich springt nun auf diesen Zug auf. Im EU-Vergleich liegt das Land bei den Bürokratiekosten auf Platz elf von 27 – Rang eins hat in diesem Ranking des Economica-Instituts die niedrigsten Kosten. Nach der Ministerratssitzung am Mittwoch verkündeten Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer, Innovationsminister Hanke und Staatssekretär Schellhorn ihr Vorhaben, mit drei Schlüsselgesetzen Verfahren zu beschleunigen. „Wenn wir wollen, dass Österreich als Wirtschaftsstandort wieder attraktiver wird, müssen wir bei den Genehmigungsverfahren ansetzen“, bleibt Hattmannsdorfer auf seiner bisherigen Linie. Als Negativbeispiel nannte er die Genehmigungen von Wiener Außenring-Schnellstraße und Tauernleitung, beide dauerten über zehn Jahre.

Drei Gesetze, mehr Tempo

Einigen konnte sich die Bundesregierung auf eine Genehmigungsbeschleunigung im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sowie in AVG-Großverfahren und auf Verfahrensbeschleunigungen im Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). In diesem Zusammenhang sollen unter anderem die achtwöchige Sommerpause bei den Genehmigungsverfahren gestrichen werden, einheitliche Kriterien sowie verfahrensfreie Projekte definiert und Verfahren konzentriert werden. Künftig soll es einen One-Stop-Shop bei Verfahren für den Bau von Kraftwerken, Speichern, Leitungen und weitere Anlagen für die Energiewende geben, erklärte Hattmannsdorfer. Derzeit hätten beispielsweise bei der Genehmigung eines Windparks acht Behörden Zuständigkeiten. Nicht zuletzt ist eine Neuerung der Regelung bei Bürgerinitiativen in Anlehnung an Volksbegehren in Planung. Die betroffenen Gesetze sollen im Sommer und Herbst in die Begutachtung gebracht werden. Man sei um Tempo bemüht. „Die Zettelwirtschaft muss aufhören“, so Staatssekretär Schellhorn.

Österreich im Ländervergleich

„Zentrales Ziel aller drei Vorhaben ist: Bürokratie runter, Verfahren massiv beschleunigen, damit Österreich als Wettbewerbsstandort wieder attraktiver wird“, so Hattmannsdorfer. Blickt man auf das jährliche IMD-Ranking, das Aufschluss über die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes gibt, findet sich Österreich aktuell von 69 Ländern auf Platz 26. Den ersten Platz belegt die Schweiz, als bestgereihtes EU-Land wird Dänemark auf dem vierten Platz gelistet. Dem Schweizer Ranking zufolge hat Österreich vor allem in den Bereichen Verwaltungs- und Unternehmenseffizienz Aufholbedarf.

Österreichs Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen sei von Anfang an die oberste Prämisse der Dreierkoalition gewesen, wie der Wirtschaftsminister im Pressefoyer betont. Nach dem Leistungspaket und der Strommarktreform zur Reduzierung der Energiepreise solle die Verfahrensoffensive nun „den Weg frei machen für Investitionen und vor allem Innovationen“.

Im European Innovation Scoreboard, welches Faktoren vom Grad der Digitalisierung bis zur Entwicklung nachhaltiger Technologie zusammenfassend bewertet, ist Österreich zuletzt von Rang sechs auf Rang acht zurück gefallen, auch wenn es weiterhin zur Kategorie der „Strong Innovators“ zählt. Die geplanten Maßnahmen beschrieb Innovationsminister Hanke als „Schritt für die Zukunft Österreichs“.

IV begrüßt Vorhaben der Regierung

Die Ankündigung der Verfahrensbeschleunigung begrüßt die IV, wie sie Mittwochnachmittag in einer Aussendung bekanntgab. „Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist eine wesentliche Maßnahme, um eine zukunftsfähige Energieversorgung Österreichs zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Großprojekte der Energiewirtschaft, Industrie und strategischer Infrastruktur dürfen nicht länger durch jahrelange Genehmigungsverfahren blockiert werden“, betont Neumayer. Mit den Änderungen im UVP-G, im AVG und dem angekündigten EABG würden „zentrale Schritte gesetzt, um Investitionen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig auszubauen. Nun braucht es eine rasche Umsetzung.“

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