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Vertreten wird Rosenkranz als Vorsitzender durch den Zweiten Nationalratspräsidenten Peter Haubner (ÖVP) sowie durch die Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Auch die Fraktionsführerinnen und -führer wurden festgelegt. Für die FPÖ ist es abermals Christian Hafenecker, die ÖVP setzt wieder auf Andreas Hanger, die SPÖ auf Jan Krainer. Erneut für die Grünen fragen wird Nina Tomaselli. Neu ist Sophie Wotschke, die Fraktionsführerin der NEOS. Verfahrensrichterin ist ein weiteres Mal die ehemalige OLG-Richterin Christa Edwards, Andreas Joklik ist Verfahrensanwalt. Edwards wird bei Bedarf vom ehemaligen VwGH-Richter Wolfgang Köller vertreten, Joklik von Michael Kasper.
Bis zum 2. Juli 2026 sind laut Parlamentskorrespondenz 22 Befragungstage geplant. Meistens finden die Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag statt. Bis 11. Juni wird vereinbart, wie es im Herbst weitergeht. Bei einer "Ladungssitzung" am 11. Dezember entscheiden die Fraktionen über die ersten Auskunftspersonen. Die Befragungen beginnen jeweils um 9 oder 10 Uhr und sollen nicht länger als acht Stunden dauern. Untersucht wird die Zeit vom 19. Oktober 2023 bis zum 4. September 2025.
Es gebe den Anspruch, dass er U-Ausschuss "korrekt abgehalten" wird, sagte Hafenecker nach der Sitzung. Er wolle die Bevölkerung über den Fall Pilnacek informieren. "Fakt ist, dass es einige Ungereimtheiten gibt." Hanger hingegen zeigte sich ob des Untersuchungsgegenstandes "ein bisschen skeptisch", stehe er doch auf "Basis von Verschwörungstheorien". Krainer und Tomaselli wiesen auf formale Beschlüsse und den offenen Ausgang des Ausschusses hin. Schon zuvor betonte Wotschke: "Es geht um Aufklärung."
Der U-Ausschuss soll dem Verlangen der FPÖ zufolge der "Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek" dienen. Der ehemalige Justiz-Sektionschef war im Oktober 2023 tot aufgefunden worden, die Ermittlungsbehörden sprechen von klarem Suizid. Die FPÖ vermutet bei den Ermittlungen politische Interventionen über das Innen- und das Justizministerium, aber auch das Kanzleramt.
Insgesamt hat der 30. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik 13 Mitglieder. FPÖ und ÖVP stellen vier Abgeordnete, die SPÖ drei, NEOS und Grüne je eine. Für die Freiheitlichen sind das neben Hafenecker Irene Eisenhut, Susanne Fürst und Thomas Spalt. Bei der ÖVP komplettieren Jakob Grüner, Maria Neumann und Bettina Zopf das Team. Die SPÖ nominiert Muna Duzdar und Maximilian Köllner neben Krainer. Schriftführer bzw. Schriftführerinnen sind Hafenecker, Zopf und Duzdar.
Weiter offen ist die Frage, ob der U-Auschuss via Livestream übertragen werden soll. Aktuell sind die Sitzungen nur für Medienvertreterinnen und Medienvertreter offen. Für eine öffentliche Übertragung müsste die Verfahrensordnung vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Die FPÖ startete zuletzt einen entsprechenden Anlauf, die anderen Parteien zeigten sich offen. Hafenecker sagte am Donnerstag, er hoffe auf eine entsprechende Einigung. Man habe bereits mit dem deutschen Bundestag Kontakt aufgenommen, um die dortige Regel als mögliches Vorbild zu prüfen.
Das "klare Bekenntnis" zum Vorhaben kam von Hanger, es gebe aber noch Detailfragen zu klären. SPÖ, NEOS und Grüne zeigten sich optimistisch, eine Änderung könne es noch während des laufenden Ausschusses geben.
Vorsichtiger gab sich der ehemalige Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl am Donnerstag gegenüber der "Presse". Er habe keine Einwände gegen Live-Übertragungen. "Auch wenn es nicht unproblematisch ist." Es müsste immer geprüft werden, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden, das könne die Verantwortlichen in der Praxis überfordern. "Ich halte deshalb eine abendliche oder auch mehrmals tägliche Zusammenfassung der wichtigsten Szenen aus dem U-Ausschuss für praktikabler als eine verzögerte Übertragung", so Pöschl.