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Die Ressortchefin hatte nach der breiten Kritik zu einem Gespräch mit der PVA geladen, hieß es am Freitag gegenüber der APA sowie der ORF-"Zeit im Bild". Bei dem Treffen sei gemeinsam vereinbart worden, "Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben". Bisher hatte die Ministerin bezüglich der Begutachtungsstandards stets auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger verwiesen.
In der Stellungnahme erklärte Schumann nun: "Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen - und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen." Ein "treffsicheres System" sei "entscheidend": Leistungen sollen laut der Ministerin jenen zugutekommen, die Anspruch darauf haben.
Ein "besonderes Augenmerk" gelte dem respektvollen Umgang: "Menschen in Begutachtungsverfahren befinden sich oft in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung", so die Ressortchefin. Gleichzeitig brauche es auch Respekt gegenüber Gutachterinnen und Gutachtern, betonte sie.
Vonseiten der PVA hieß es am Freitag in einer Aussendung, dass ein "respektvoller und wertschätzender Umgang mit den Versicherten" Voraussetzung jeder Begutachtung sei. Man arbeite laufend daran, "Services für die Versicherten zu verbessern". Die PVA habe daher die Kritik der vergangenen Tage zum Anlass genommen, die internen Bemühungen zur stetigen Verbesserung des Begutachtungsprozesses in Abstimmung mit dem Bundesministerium zu intensivieren, hieß es.
Der erste Punkt des Maßnahmenpakets betrifft die Einführung eines Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter der PVA. Es werde "umgehend" ein "verbindlicher Verhaltenskodex" erstellt, "der von allen internen und externen Gutachter:innen einzuhalten ist", hieß es. Dieser soll "klare Leitlinien für die Kommunikation mit Versicherten" festlegen und einen "respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang" sicherstellen. "Die Einhaltung des Kodex wird systematisch kontrolliert." Die Standards werden "verbindlich in die Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgänge der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) integriert".
Darüber hinaus soll das Thema Kommunikation gezielt ausgebaut werden: Schulungen sollen demnach verstärkt "empathische Gesprächsführung, aktives Zuhören sowie den professionellen Umgang mit schwierigen Situationen" vermitteln, "um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht zu werden". Die PVA hatte bereits in der Vorwoche in einer Reaktion auf die Kritik gegenüber dem "Standard" erklärt, eine vertrauensvolle Interaktion mit Versicherten sei eine "Grundvoraussetzung" für die Tätigkeit als Gutachterin bzw. Gutachter.
Punkt drei betrifft die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson zu Begutachtungen - in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger. Künftig soll dies nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen "ausdrücklich ermöglicht werden", hieß es seitens des Sozialministeriums. Antragstellerinnen und Antragsteller sollen "aktiv und rechtzeitig" auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Auch die Transparenz soll erhöht werden. Hier sollen die Rahmenbedingungen für Begutachtungen weiterentwickelt werden, "um fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen". Dazu zähle "insbesondere eine der Fallkomplexität entsprechende Dauer der Begutachtung sowie nachvollziehbare Begründungen von Entscheidungen insbesondere bei Ablehnungen".
Der fünfte Maßnahmen-Punkt betrifft eine kontinuierliche Verbesserung des Beschwerdemanagements sowie zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen, "um die Entscheidungsprozesse qualitativ weiterzuentwickeln". Damit sollen Fairness und Nachvollziehbarkeit gewährleistet werden. "Es ist unabdingbar, dass Entscheidungen fair, verständlich, mit Empathie und Wertschätzung sowie auf hoher Qualität basieren. Kritik muss ernst genommen werden", verwies Schumann auf den verbindlichen Charakter der Maßnahmen sowie deren Einhaltung, die durch interne Weisungen sichergestellt seien.
Auch im Sozialministeriumservice, in dessen Auftrag ebenfalls Begutachtungen durchgeführt werden (etwa zum "Grad der Behinderung"), werden laut Schumann Verbesserungen umgesetzt. Dazu zähle die Etablierung eines "umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen". Ziel sei es, Rückmeldungen strukturiert zu erfassen, allfälligen Verfehlungen auf den Grund zu gehen und dies konsequent für Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
Zudem wird laut Schumanns Büro ein "kompakter und praxisnaher Leitfaden" für Gutachterinnen und Gutachter etabliert. Dieser soll "klare Leitlinien für den Ablauf von Begutachtungen festlegen" - etwa welche Standards sicherzustellen sind, welche Inhalte zu dokumentieren sind und wie in Konfliktsituationen professionell zu reagieren ist.
Ein besonderer Fokus liege auch auf einer hohen Sensibilität im Umgang mit den begutachteten Personen und transparenter Kommunikation gegenüber den Betroffenen. Als Beispiel nennt Schumann ein verständliches Infoschreiben zum Ablauf der Begutachtung - inklusive ausdrücklicher Information, dass Vertrauenspersonen zur Begutachtung mitgenommen werden dürfen und Atteste zu übermitteln sind, "damit sie bestmöglich in die Beurteilung einfließen können".