OLG kippt Diversion für Linzer Ex-Stadtchef Luger

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Der Linzer Ex-Bürgermeister Luger dürfte doch vor Gericht müssen
 © FOTOKERSCHI.AT, WERNER KERSCHBAUMMAYR, WERNER KERSCHBAUM, Apa
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Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Diversion für den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) gekippt. Bereits "generalpräventive Belange" würden einer Diversion entgegenstehen, teilte das OLG Mittwochnachmittag in einer Aussendung mit. Es handle sich bei dem Angeklagten um einen "Amtsträger mit besonderer Verantwortung". Das Strafverfahren muss jetzt fortgesetzt werden.

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Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.

Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein. Die Staatsanwaltschaft sieht das Delikt der Untreue nicht im Durchstechen der Fragen verwirklicht, sondern darin, dass er das Gutachten in Auftrag gegeben habe, das "vorwiegend in seinem persönlichen Interesse" gewesen sei, aber von der aus öffentlichen Mitteln finanzierten LIVA bezahlt wurde. Die Kosten der Expertise beliefen sich auf 19.061,15 Euro, die Luger später an die LIVA zurückzahlte.

Das Landesgericht bot Luger eine Diversion an, für die er eine Geldbuße von 20.000 Euro zu zahlen hatte. Die Diversion wurde u.a. damit begründet, dass Luger die Verantwortung für die ihm zur Last gelegte Tat übernommen und den finanziellen Schaden beglichen habe. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und legte Beschwerde beim OLG ein.

Die Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro vermittelt "der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal", dass jede und jeder die Gesetze einzuhalten habe, begründete nun das OLG das Kippen der Diversion. Personen wie der Angeklagte seien "Amtsträger in besonderer Verantwortung" und verfügen "über eine entsprechende Wirtschaftskraft". Bei einer Diversion könne der Eindruck einer "Taktik" entstehen, dass "solches Fehlverhalten bis zur Entdeckung als opportune Handlungsoption" gewählt werden könnte, ohne sich dafür vor dem Strafgericht verantworten zu müssen. "Erfordernisse der Prävention" verlangten, einen Eindruck zu vermeiden, ein Tatverdächtiger könne sich im "worst case einer Entdeckung durch eine verkraftbare Zahlung vom Strafverfahren gleichsam freikaufen", hieß es weiter vom OLG.

Der Richtersenat am OLG setzte sich auch mit dem Argument der Staatsanwaltschaft, es treffe den Angeklagten eine schwere Schuld, auseinander, ließ aber diese Frage offen. In diesem Zusammenhang betonte der Richtersenat jedoch, dass "ausgehend vom angeklagten Sachverhalt besondere Charakterdefizite" des Angeklagten entlarvt würden, weil er das Gutachten nur zu seinem "persönlichen Nutzen und Vorteil" beauftragt habe, um seinen "unethischen Machtmissbrauch im Vorfeld" zu tarnen, fand das OLG doch recht deutliche Worte.

Es ist bereits die zweite prominente Diversion des Landesgerichts Linz, die vom OLG binnen weniger Monate gekippt wurde: Auch jene für ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde aufgehoben. Er steht seit Februar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht, ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.

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