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Krankenkasse für Honorar-Obergrenze bei Wahlärzten

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ÖGK-Obmann Andreas Huss
 © APA/APA/HARALD SCHNEIDER/HARALD SCHNEIDER
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Der Obmann der Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, plädiert für eine Obergrenze für Wahlarztrechnungen nach deutschem Vorbild. Er habe "immer mehr Beschwerden von Patientinnen und Patienten, die sagen, 'ich bezahle Unsummen bei den Wahlärzten und bekomme von der Kasse nur einen Teil zurück'" so Huss im Ö1-Radio. "Wir sehen, dass Wahlärzte wirklich das 10-, das 15-fache des Kassentarifs verlangen, das ist wirklich unzumutbar." Die Ärztekammer wies den Vorschlag zurück.

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Er fordere daher - nach deutschem Vorbild - "eine Begrenzung des Wahlarzthonorars, des Privatarzthonorars", sagte Huss im Ö1-"Morgenjournal" am Montag. "In Deutschland ist das das zweieinhalbfache des Kassentarifs. Ich möchte das gerne in die politische Diskussion einbringen." Dass ein Wahlarzt mehr verlangen kann als der Kassentarif ausmacht, "das ist OK". "Aber das kann nicht in den Himmel wachsen, da braucht es eine Begrenzung nach oben."

Klare Ablehnung kam dazu von Ärztekammer-Funktionär Edgar Wutscher. Auch stellte er laut Ö1 in Abrede, dass Wahlärztinnen und -ärzte das zehn- bis 15-fache des Kassentarifs verlangen würden. "Dass jetzt ein Herr Huss sich noch bemüht, die letzten Aufrechten, die in der Wahlarztversorgung kompetent sind, die auch noch zu vergrausigen - also ich stelle die Aussage in Abrede. Das ist falsch und stimmt nicht."

Auch ist der Obmann der Bundeskuriere der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen gegen das Festlegen einer Obergrenze für Wahlarzttarife: "Wir sind ein freier Arztberuf und da hat der Arzt selbst und sonst niemand das Recht, eine Rechnung zu stellen, die in seiner Höhe passt." Wenn diese wirklich zu hoch sei, könne man dies bei der Ärztekammer einklagen, erklärte er laut Ö1.

Sorge um die Freiheit des Berufs hatte am Montag auch der Wiener Kammerpräsident Johannes Steinhart: "Wahlärztinnen und Wahlärzte tragen wesentlich zur Entlastung der Sozialversicherung und der öffentlichen Spitäler bei - durch rasche Terminvergaben, intensive Gesprächszeit und gründliche klinische Untersuchungen erhalten Wahlärztinnen und Wahlärzte die Versorgungssicherheit aufrecht und sorgen für ein hohes Maß an Vertrauen." Die Deckelung von Honoraren könnte letztlich die medizinische Versorgung gefährden.

Ablehnung kam auch von der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). "Honorarvorschriften für Wahlärzte werden die Kooperation und das Angebot nicht verbessern", wurde Obmann Peter Lehner in einer Aussendung zitiert. Wahlärztinnen und Wahlärzte würden die Flexibilität erhöhen und das Angebot des Kassensystems erweitern. "Sinnvoll wäre eine Transparenz der Kosten für die einzelnen Leistungen." Sozialversicherungen und Ärzteschaft müssten "gemeinsam an der bestmöglichen Versorgung arbeiten", sagte Lehner. Versicherte sollten schon vor dem Arztbesuch Klarheit und Kostenwahrheit haben.

"Eine Obergrenze ändert leider nichts am Kern des Problems", reagierte Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner per Aussendung auf den Vorschlag. Grundsätzlich sei so eine Grenze eine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten zu entlasten. "Doch die Debatte greift zu kurz: Unser Ziel müssen ausreichend Kassenplätze sein - damit niemand gezwungen ist, Wahlärzt:innen aufzusuchen", so Schallmeiner. Es brauche einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag: "Sowohl die ÖGK als auch die Ärztekammer müssen endlich liefern." Über den Gesamtvertrag verhandeln beide Seiten seit zwei Jahren, eine Einigung soll es bis Mitte nächsten Jahres geben.

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