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Der ehemalige Finanz-Generalsekretär Schmid ist Kronzeuge in mehreren Verfahren, die sich vorwiegend gegen Proponenten der einstigen Regierung unter Kurz richten, so auch im Postenschacher-Prozess. Grundlage der Sachverhaltsdarstellung sind Zeugenaussagen im Amtsmissbrauchsprozess gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte in Linz. Durch diese sieht der Anwalt des Ex-Kanzlers Schmids Aussagen in Zweifel gezogen.
Eine Beamtin im Finanzministerium hatte im Prozess in Linz berichtet, dass es bereits bei einer früheren Postenbesetzung - jener für den Vorstand des Finanzamts Freistadt - Gerüchte zu Interventionsversuchen durch Schmid zugunsten des Bürgermeisters gegeben habe. Nachdem diese erfolglos blieben, sei dem Bürgermeister versprochen worden, dass er bei der nächsten Besetzung zum Zug komme - das war der Posten für Braunau. Ein anderer als Zeuge geladener Finanzbeamter berichtete, dass er auf Geheiß Schmids damals den Bestgereihten im Hearing für den Chefsessel in Freistadt angerufen und aufgefordert habe, den Posten nicht anzutreten.
Weil Schmid im Prozess in Linz ausgesagt hatte, er habe von der Besetzung in Freistadt "wenig bis gar nichts" mitbekommen, wirft ihm der Anwalt von Kurz Falschaussage vor. Auch Wöginger hatte im Prozess bereits ähnlich argumentiert, indem er darlegte, dass die Ausschreibungsfrist für die Bestellung in Freistadt am 1. November 2016 geendet hatte, der Bürgermeister an ihn aber erst im Dezember herangetreten war.