Ein Viertel der deutschen Thomas-Cook-Schadenfälle reguliert

Die betroffenen Kunden erhalten nur 17,5 Prozent der Schadenssumme ausbezahlt. Insgesamt wurden 220.000 Fälle registriert. Die gesamte Schadenssumme beläuft sich mit 287 Mio. Euro deutlich über der versicherten Schadenssumme von 110 Mio. Euro. Die deutsche Regierung will zuschießen.

Ein Viertel der deutschen Thomas-Cook-Schadenfälle reguliert

Frankfurt. Tausende Pauschalreise-Kunden der insolventen deutschen Thomas Cook haben vom Versicherer Zurich inzwischen einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen. Derzeit sei rund ein Viertel der etwa 220.000 registrierten Schadenfälle abschließend auf Basis der Quote reguliert worden, teilte Zurich am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Da die Versicherungssumme nicht für den Gesamtschaden ausreicht, bekommen Betroffene nur einen Teil erstattet. Die Quote liegt bei 17,5 Prozent.

Die deutsche Regierung will mit Steuergeldern finanziell helfen. Details sind noch unklar. "Wir sind mit der Bundesregierung in Gesprächen – auch über die Nutzung unserer Abwicklungsplattform", sagte ein Zurich-Sprecher.

Die Schadensumme aus der Thomas-Cook-Pleite liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen zudem 59,6 Millionen Euro ab, die sie für die Heimholung von etwa 140.000 Urlaubern aufgewendet hatte. Dies ist umstritten.

"Der Gesetzgeber hat eine Haftungsgrenze für den Versicherer von insgesamt 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr vorgesehen; für diese Haftungssumme hat Thomas Cook auch Prämien gezahlt", sagte der Zurich-Sprecher. "Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Kosten für die notwendige Rückführung der gestrandeten Urlauber, die ja einen Teil des Gesamtschadens darstellen, nicht Teil der von Thomas Cook eingekauften Versicherungssumme sein sollen." Das deutsche Justizministerium sieht dies anders.

Zurich geht davon aus, dass sich die meisten betroffenen Pauschalreise-Kunden an den Schadenabwickler Kaera gewandt haben. "Juristisch gesehen können Ansprüche aber noch drei Jahre, also bis Ende 2022, gestellt werden", sagte ein Sprecher. Entschädigt würden Kunden, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten. Ansprüche hätten auch diejenigen, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit dem Reiseveranstalter unterwegs waren und etwa von Hotels gezwungen worden seien, die Rechnung zu begleichen.

Rechtswidrige Deckelung


Für rund 5.000 Österreicher, die Thomas-Cook-Pauschalreisen in Deutschland gebucht hatten, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba die schon länger angekündigten beiden Musterprozesse gegen den deutschen Staat eingeleitet, damit dieser über die 110 Mio. Euro hinaus haftet. Diese deutsche Deckelung sei nämlich EU-rechtswidrig, hatte Kolba bereits im November im APA-Gespräch erläutert.

Der VSV hofft, nach den Musterklagen - konkret Feststellungsklagen, wonach der deutsche Staat haftet - einbringen zu können. Besser abgesichert sind, nach österreichischem Recht, jene rund 20.000 Menschen, die in Österreich pauschal gebucht haben, etwa bei der Thomas Cook Austria AG, ihr Arrangement auch bezahlt haben, die Reise aber nicht mehr antreten konnten. Für sie dürfte die Gesamtdeckung von 22 Mio. Euro wohl ausreichen, vermutete Kolba.

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