KSV1870 stemmt sich gegen Insolvenzrechtsreform
Der Gläubigerschutzverband KSV1870 kritisiert die beabsichtigte Insolvenzrechtsreform: Die Restrukturierungsordnung (ReO) wird ein "geheimes Verfahren" unter Ausschluss der Gläubigerschützer. Der KSV ist gegen eine erneute Verkürzung der Entschuldungsdauer im Privatkonkurs sowie den Beobachtungszeitraums des Schuldners.
Der vorliegende Entwurf zur Insolvenzrechtsreform wird vom Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) zerfleddert. Besondere Kritik kommt vom KSV erstens zum vorliegenden Entwurf zur Restrukturierungsordnung (ReO). Der zweite große Kritikpunkt bezieht sich auf eine erneute Herabsetzung der Entschuldungsdauer im Privatkonkurs. Und zwar auf drei Jahre. Erst im Jahr 2017 wurde mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) die Entschuldungsdauer von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Zudem wurde damals zugunsten der Privatpleitiers die Mindestquote im Abschöpfungsverfahren bereits abgeschafft. Gleichfalls soll auch die Frist für den Beobachtungszeitraums des Schuldners auf sogar zwei Jahre gesenkt werden, wogegen sich der KSV stemmt.
Die Ausbootung
Der KSV befürchtet, dass Gläubigerschützer im Zuge der Konzeption der Restrukturierungsordnung (ReO) künftig ihre aktive Rolle verlieren würden. Der KSV spricht von einem "geheimen Verfahren", bei dem den Gläubigerschützern die Akteneinsicht verwehrt werden soll. „Wenn die Politik ein Interesse daran hat, dass die ReO nicht baden geht, dann ist es essenziell, bevorrechtete Gläubigerschützer wie den KSV1870 ins Boot zu holen und ihnen auch eine aktive Rolle zuzuschreiben“, hagelt es Kritik vom KSV-Holding-Chef Ricardo-José Vybiral. Bisher hatten die Gläubigerschützer eine aktive Rolle im Insolvenzverfahren.
In Österreich würden bei rund ein Drittel aller insolventen Unternehmen dank der professionellen Unterstützung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (bei den EPU sind es sogar 40 Prozent) eine erfolgreiche Sanierung durchgeführt. "Das ist international unerreicht", betont der KSV. Es sei daher nicht nachvollziehbar, in einem "vorinsolvenzlichen“ Restrukturierungsverfahren von diesem Erfolgsmodell abzuweichen. „Die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen steht für den KSV1870 im Fokus. Wir sind Ermöglicher und keine Verhinderer“, so Vybiral.
Die Rolle vom KSV war bisher die Beratungs- und Kommunikationsdrehscheibe der Insolvenzverfahren zu sein und als Interessensvertreter der Gläubiger die Rechte organisiert wahrzunehmen. Dabei wurden die Gerichtstagssatzungen vorbereitet, was zur raschen, erfolgreichen und kostengünstigen Abwicklung der Insolvenzverfahren beigetragen habe. Die Gläubigerschutzverbände hätten zudem auch den Verwaltungsaufwand für Gerichte reduziert und ihnen somit auch „Luft zum Atmen“ gegeben.
Gläubiger, deren Rechte organisiert wahrgenommen werden, hätten mehr und nachhaltigeren Erfolg im Zuge des Insolvenzverfahren von den Schulden noch etwas zurückzubekommen. Schuldner hätten hingegen laut KSV den Vorteil, dass Sanierungsplanquoten mit professionellen Gläubigervertretern ausverhandelt werden.
Neustart von Unternehmen
Bei den Änderungen zum Privatkonkurs stemmt sich der KSV einmal mehr gegen eine weitere Absenkung der Entschuldungsdauer. Privatpersonen würden künftig mit Unternehmen fast gleichgestellt. Der Gesetzgeber will die Entschuldungsdauer nun auf nur drei Jahre senken. Erst 2017 wurde diese Frist für Privatpleitiers von sieben auf fünf Jahre gesenkt und die Mindestquote abgeschafft. Durch die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren würde jetzt schon die durchschnittliche Rückzahlungsquote vermutlich "weit unter 10 Prozent liegen", betont Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz..
Zudem soll der Beobachtungszeitraums des Schuldners laut Gesetzesnovelle auf nur noch zwei Jahre - statt wie bisher fünf Jahre gesenkt werden, was neben der Senkung der Entschuldungsdauer eine weiteres Erschwernis für die Gläubiger bedeuten würde. Zuletzt war von einer dreijährigen Entschuldungsdauer für Privatschuldner die Rede, die vom KSV aber ebenso abgelehnt wurde. „Das in der Vergangenheit erfolgreich praktizierte System der Zahlungspläne wird damit quasi eingestampft“, erklärt KSV-Insolvenz-Leiter Götze. Privatschuldner würden somit nicht einmal mehr einen Teil der angeschriebenen Schulden zurückzubezahlen. Sie würden Gläubiger nur noch "Nullzahlungsplan" vorlegen, auch wenn sie finanziell in der Lage wären, einen Teil ihrer Schulden zurückzuzahlen. Dass der Schuldner künftig den Gläubigern lediglich eine Quote anbieten muss, welche seiner Einkommenslage in den folgenden zwei anstatt der bisher fünf Jahre entspricht, sei laut KSV völlig inakzeptabel.
Der KSV fordert daher, dass auch der Betrachtungszeitraum von Schuldnern auf zumindest drei Jahre festgelegt wird und mit jenem der zukünftig angedachten Entschuldungsdauer gleich gesetzt wird. "Die Erfahrung hat gezeigt hat, dass Schuldner erst ab dem dritten Jahr zu spürbar höheren Leistungen fähig sind und somit erst dann ein deutlicher Anstieg der abgeschöpften Beträge zu verzeichnen ist", so KSV-Insolvenzexperte Götze.
Gegen eine Gleichstellung
Eine Notwendigkeit zur Gleichstellung der Fristen von Unternehmen und Privatschuldner sieht der KSV nicht, sind die Verschuldungsursachen sehr unterschiedlich. „Der KSV1870 setzt sich seit Jahren dafür ein, Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die Chance einer schnelleren Entschuldung zu ermöglichen. Bei Privatpersonen sehen wir diesen Bedarf nicht“, so Götze.
Die wirtschaftliche Perspektive, die von Unternehmen ausgeht, sei das maßgebende Unterschiedsmerkmal. Unternehmen sorgen im Unterschied zu Privatpleitiers für Wirtschaftswachstum, schaffen Arbeitsplätze und gehen ein gesellschaftlich erwünschtes Unternehmensrisiko ein, ohne dem die heimische Wertschöpfungskette nicht funktionieren würde. Unternehmen leisten aus" volkswirtschaftlicher Sicht ein wertvoller Beitrag", so der KSV, anders als Privatschuldner, deren Pleite zu knapp einem Drittel auf „persönliches Verschulden“ zurückzuführen sind.
Der KSV1870 setze sich seit Jahren dafür ein, Unternehmen mit einer positiven Fortbestehungsprognose die Chance einer schnelleren Entschuldung zu ermöglichen, um einen Neustart machen können.
Weniger Kredite
Die Verkürzung der Entschuldungsdauer würde sich in weiterer Folge auch auf die Kreditvergabe auswirken. Der KSV rechnet damit, dass die Zahl der Vergabe neuer Kredite "stark zurückgehen" wird. Die Folge wären gravierend für den gesamten österreichischen Wirtschaftszyklus. Der KSV schlägt deshalb einen "Fairness-Paket" vor, mit dem sich die Gläubigerschützer aktiv in die Ausgestaltung der Reform einbringen wollen.