Gläubigerschützer KSV kann mit Privatkonkursrecht leben

Die Gläubigerschützer können mit dem neuen Privatkonkursrecht als Kompromiss leben. Einige Nachteile für die Gläubiger seien doch noch abgewendet worden. Die zwingende Mindestquote fällt.

Gläubigerschützer KSV kann mit Privatkonkursrecht leben

KSV-Insolvenexperte Kantner: Nicht glücklich mit dem neuen Privatkonkursrecht, aber "man kann damit leben".

Wien. Der Gläubigerschützer vom KSV1870, AKV sowie Creditreform haben sich bis zuletzt gegen die Aufweichungen im neuen Privatinsolvenzrecht zugunsten der Schuldner gestemmt.

Bevor das Gesetz vom Justizausschuss durchgewunken wurde, seien die ursprünglich geplante Nachteile für Gläubiger doch noch abgewendet werden, heißt es nun beim KSV1870 in einer Aussendung. Der KSV hatte vor allem befürchtet, dass das Schuldenmachen erleichtert wird. Und der Schuldner im Fall der Insolvenz "fein raus" ist.

Im Zentrum der Kritk stand das Abschöpfungsverfahren. Die Dauer sollte zunächst von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Im letzten Entwurf wurde die Frist aber immerhin nur auf fünf Jahre verkürzt. "Dies bietet Gläubigern doch noch die Möglichkeit, Zahlungen von Privatschuldnern zu erhalten", erklärt KSV-Experte Hans-Georg Kantner einmal mehr in einer Aussendung. "Schließlich würden erst nach einigen Jahren der Abschöpfung nennenswerte Beträge fließen."

Der zweite Kritikpunkt betrifft den Zahlungsplan. "Dieser behält auch künftig seine Bedeutung", so Kantner. Das sei auch für die Schuldner "eine Erleichterung" und entlaste vor allem die Gerichte. Kantner wirft ein, dass immerhin auch schon bisher "fast drei Viertel der Schuldner" eine direkte Einigung mit den Gläubigern geschafft hätten, also ihren Rückzahlungsverpflichtungen nachgekommen seien.

Erschwerte Schuldenregulierung

Das ursprüngliche beabsichtigte Aus für eine zwingende Mindestquote wurde ebenso von den Kreditschützern vehement kritisiert. "Diese neue Regelung wird von manchen Konsumschuldnern als Einladung zum Missbrauch angesehen werden und bedarf daher noch intensiverer Überprüfung der Obliegenheiten", so der KSV.

Diskussionen zu Einleitungshindernissen seien daher programmiert und würden zu mehr Aufwand für Gerichte führen. "In Zukunft wird auch die Art der Schuldenbegründung und die Bemühung der Schuldner stärker zu thematisieren sein", bekräftigte Kantner. "Unter Umständen wird sich erweisen, dass Schuldner es nicht leichter, sondern sogar schwerer finden werden, ihre Schulden zu regulieren."

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