Gläubiger nehmen Sanierungsplan von Sanochemia an
Die insolvente Wiener Sanochemia Pharmazeutika hat mit den Gläubigern eine Einigung erzielt. Der Neustart des Unternehmens ist somit möglich. Die Arbeitsplätze sind gesichert.
Wien. Die Mehrheit der Gläubiger hat den von Sanochemia Pharmazeutika AG angebotenen Sanierungsplan angenommen. Damit kann der Konkurs abgewendet werden und das Unternehmen kann einen Neustart machen. Mitte Dezember 2019 musste Sanochemia Insolvenz anmelden. Der damals noch börsenotierte Pharmahersteller hatte Schulden in der Höhe von 49 Millionen Euro angehäuft.
Ein Teil des für die Sanierung notwendigen Kapitals soll vom bisherigen deutschen Haupteigentümer b.e. imaging GmbH kommen, sowie von der EOSS Technologies Holding GmbH und der Wirtschaft Burgenland GesmbH (dies mittelbar über die „bew Beteiligungs GmbH“), teilt der Gläubigerschutzverband KSV1870 mit. Die dafür notwendigen aktienrechtlichen Beschlüsse werden bei einer außerordentlichen Hauptversammlung am 11. März 2020 in Eisenstadt erfolgen.
Die derzeit anerkannten Forderungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 26,7 Millionen Euro, teilt der KSV1870 mit. Dieser Betrag könnte sich jedoch noch erhöhen, weil noch entsprechenden Klagsfristen laufen, in denen noch Forderungen geltend gemacht werden. Die den insgesamt 424 Gläubigern und mehrheitlich zugestimmte Sanierungsplanquote beläuft sich auf 20 Prozent. Binnen zwei Jahren muss Sanochemia die daraus vereinbarte Schuldenrückzahlung schaffen. Damit sind auch die rd. 135 Arbeitsplätze vorerst gesichert.
Da das Unternehmen seit Insolvenzeröffnung fortgeführt werden konnte, jedoch laut Insolvenzverwalter nicht in der Lage ist, den gesamten Sanierungsplan aus eigener Kraft zu erfüllen, ist dieser Kapitalzuschuss zur Erfüllung der Sanierungsplanquote laut Kreditschutzverband von 1870 zwingend notwendig.
Insgesamt gesehen ist die Sanierung der Sanochemia Pharmazeutika AG im Interesse der Gläubiger. Wie eine eingehende Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens und der Alternativen (Liquidation der Gesellschaft, Verkauf von Unternehmensteilen usw.) ergab, ist der beschlossene Sanierungsplan die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung.