Ende der AutoBank: Konkursverfahren eröffnet
Bereits vor einem Jahr wurde der Vorstand der AutoBank unter Kuratel gestellt. Auf Antrag der Finanzmarktaufsicht FMA wurde das Konkursverfahren über die AutoBank eröffnet. Die liquiden Mittel reichen bei weitem nicht zur Deckung der Forderungen aus der Einlagensicherung.
Segen von oben gab es 2018 für die AutoBank, als Dompfarrer Toni Faber (l.) neue Büroräume einweihte. In der Folge lief es für das Management – im Bild M. Beuchert und G. Dangel sowie Ex-Vorstand G. Fischer – aber nicht rund. Nun wurde das Konkursverfahren eröffnet.
Die Geschichte der AutoBank AG nimmt ein äußerst unrühmliches Ende. Mit Stichtag 23. August 2021 wurde auf Antrag der Finanzmarktaufsicht FMA das Konkursverfahren über das Institut eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Wiener Rechtsanwalt Norbert Abel bestellt.
Seit der Gründung der AutoBank lag der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Bereitstellung von Finanzierungslösungen für Endkunden, Händlerfinanzierungen, Einlagengeschäft, Fahrzeughandel, Factoring und Fuhrparkmanagement. Im Jahr 2019 wurde eine sukzessive Neuausrichtung der Bank beschlossen und wurden die Geschäftsbereiche Retail-Kreditfinanzierung sowie Händlerfinanzierung weitgehend eingestellt und der Fokus auf die Refinanzierung von Leasinggesellschaften gelegt.
Die Finanzmarktaufsicht hatte bereits im August 2020 bei der AutoBank eingegriffen und den Vorstand der börsennotierten Bank (ISIN AT0000A0K1J1) unter Kuratel gestellt. Zuvor hatte die FMA schon einen Vorstand der Bank abberufen und gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Edurad Unzeitig und seinen Stellvertreter ein Abberufungsverfahren eingeleitet.
Anlass dafür waren offenbar Auffälligkeiten, die Interessenskonflikte der handelnden Personen nahelegen. So hätten die Autobank-Manager auch Funktionen in Gesellschaften inne, die Kreditnehmer der Bank seien. Die Konditionen der nun notleidenden Kredite seien nicht marktüblich.
Unzureichende Kapitaldeckung
Die Insolvenzeröffnung kommt nicht überraschend. Bereits bei der Bestellung einer vorläufigen Verwalterin ein Jahr vor der Eröffnung des Konkursverfahrens handelte es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme. Sie ermöglicht es der FMA, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Aufgabe der vorläufigen Verwalterin ist, alle ihr übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen.
Verwalterin und Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann war bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs und längstens für die Dauer von zwölf Monaten bestellt. Sie hatte zusätzlich die Aufgabe, Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen. Offenbar hat auch Rebmann die Finanzlage des Instituts als unzureichend beurteilt, denn mit 30. Juli 2021 untersagte die FMA dem Kreditinstitut die Fortführung des Geschäftsbetriebs zur Gänze.
Mit der Untersagung ist, wie der Gläubigerschutzverband KSV1870 erklärt, ein Sicherungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes eingetreten. Die Kunden der AutoBank AG konnten sich ab diesem Zeitpunkt an die Einlagensicherung wenden und die Einlagensicherung hat dadurch entstandene Rückforderungsansprüche gegenüber der AutoBank AG fällig gestellt.
In der Folge hatte sich gezeigt, dass die die liquiden Mittel der AutoBank in Höhe von rund 44,80 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen, die fällig gestellten Rückforderungsansprüche von 72,89 Millionen Euro zu begleichen, weshalb die FMA mit 12. August 2021 die Zahlungsunfähigkeit angezeigt hatte und daraufhin per Gesetz verpflichtet einen Konkursantrag zu stellen.
Abwicklung der Bank
Die AutoBank AG hat Anfang des Jahres 2021 den geordneten Abbau der Bankgeschäfte und die anschließende Zurücklegung der Konzession beschlossen. Laut Schuldnerangaben war es durch die Untersagung des Geschäftsbetriebs nicht mehr möglich gewesen, die Bank wie geplant abzuwickeln. Letztlich haben die fällig gestellten Rückforderungsansprüche der Einlagensicherung zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geführt, weil die liquiden Mittel des Instituts aktuell nicht ausreichen, die fälligen Verpflichtungen zu begleichen.
Der Insolvenzverwalter wird nunmehr mit der konkursmäßigen Abwicklung des Unternehmens beschäftigt sein. Da es sich um eine Bankeninsolvenz handelt, hat der Insolvenzverwalter bei der Abwicklung auf die Sonderbestimmungen des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der im BaSAG vorgenommenen Einteilung der Gläubiger in mehrere Klassen wird bei einer Bankeninsolvenz vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Konkurs abgewichen. An erster Stelle steht die Einlagensicherung. In weiterer Folge haben die Sparer, mit ihren nicht einlagengesicherten Sparguthaben Anspruch auf eine Quotenzahlung. Erst dann folgen die weiteren Gläubiger.
Da die liquiden Mittel der Bank bereits für die Bedienung der Einlagensicherung unzureichend sind werden Gläubiger wenig Chance auf eine Quotenzahlung haben. Der KSV1870 merkt jedoch an, dass betroffene Gläubiger ihre Forderungen dennoch bis zum 06.10.2021 beim Handelsgericht Wien anmelden können und sollten. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung wurde für den 20.10.2021 anberaumt.