Corona-Krise: KSV1870 übernimmt zentrales Bonitäts-Clearing
Der KSV1870 übernimmt für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen ab sofort die Rolle der zentralen Clearingstelle für Bonitätsinformationen.
Der KSV1870 übernimmt ab sofort für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen die Roller der zentralen Clearingstelle für Bonitätsinformationen. Der KSV1870 agiert dabei In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, dem Fachverband der Finanzdienstleister und weiteren Kreditauskunfteien wie Bisnode, Creditreform, CRIF und Compas.
„In Abstimmung mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ist es uns gemeinsam als Branche gelungen, eine rasche und praktikable Lösung aufs Tablett zu bringen. Sie hilft den Unternehmen in Sachen Bonitätsbewertung, ermöglicht sichere Geschäfte für die gesamte Wirtschaft und stellt insbesondere in Krisenzeiten ein wichtiges Vehikel dar“, erklärt Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding.
Freiwillige Meldestelle für Unternehmen
Unternehmen sollen dabei die Clearingstelle auf freiwilliger Basis über bereits genehmigte Leistungen im Rahmen von Covid-19 informieren, damit diese in die Bewertung der Bonität bei allen österreichischen Auskunfteien einfließen können. Die Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung stellt keinen Nachteil dar, sondern wird vor allem als wesentliche Maßnahme gewertet, das wirtschaftliche Überleben der jeweiligen Firma zu sichern.
„In Zeiten der Krise ist dieser Schritt in keinster Weise als Eingeständnis einer verringerten finanziellen Stabilität zu werten, sondern vielmehr als Zeichen eines vorrausschauenden, unternehmerischen Handelns, um als Firma zu überleben und weiterhin liquide zu sein“, betont Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH und zugleich Leiter des Fachausschusses der Kreditauskunfteien im Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich.
Unbürokratische Hilfe
Der KSV1870 stellt seit Jahrzehnten Bonitätsauskünfte für seine Kunden bereit, um ein präzises Bild von wirtschaftlichen Zuständen und etwaigen Ausfallsrisiken der Geschäftspartner zeichnen zu können. In der gegenwärtigen wirtschaftlich besonders herausfordernden Zeit sieht es der KSV1870 als eine besondere Aufgabe, Unternehmen rasch und unbürokratisch zu helfen.
In Fällen, in denen darüber hinausgehende, individuelle Informationen vorliegen, dass sich die finanzielle Situation eines Unternehmens verändert hat (z.B. bei Vorliegen eines Insolvenzantrags oder anderer bonitätsrelevanter Merkmale) und dies im Rahmen einer Prüfung bestätigt wird, sind Bonitätsveränderungen von Seiten der Kreditauskunfteien im Interesse ihrer Kunden und der gesamten Wirtschaft weiterhin notwendig.