Burgenland schafft Insolvenz-Soforthilfefonds für Arbeitnehmer
Das Land Burgenland und die burgenländische Arbeiterkammer (AK) richten einen Insolvenz-Soforthilfefonds für von einer Firmenpleite betroffene Arbeitnehmer ein. Sie sollen ab Mai bis zu 2.000 Euro als kurzfristige Überbrückungshilfe erhalten.
Von einer Corona-bedingten Firmenpleite betroffene Arbeitnehmer werden im Burgenland mit bis zu 2.000 Euro Soforthilfe unterstützt.
Das Land Burgenland und die burgenländische Arbeiterkammer (AK) richten einen Insolvenz-Soforthilfefonds für von Corona-Pleiten betroffene Arbeitnehmer ein. Sie sollen ab dem 1. Mai bis zu 2.000 Euro als kurzfristige Überbrückungshilfe erhalten, um vor allem Miete und Strom weiter bezahlen zu können.
Die Soforthilfe sei notwendig, weil für die zweite Jahreshälfte eine Pleitewelle prognostiziert werde, weshalb auch die Arbeitslosenzahlen wohl steigen werden. Mit einem Zuwachs der Anträge steige beim Insolvenzentgeltfonds aber auch die Wartezeit. Der Soforthilfefonds soll deshalb dabei helfen, dass AK-Mitglieder nicht monatelang bis zur ersten Zahlung des Insolvenzentgelts warten müssen. AK-Präsident Gerhard Michalitsch: "Wir wollen damit Existenzen sichern."
Um 50 Prozent mehr Betroffene
2020 habe die AK Burgenland 1.214 Arbeitnehmer beim Insolvenzentgeltfonds angemeldet - um knapp 50 Prozent mehr als in den Jahren davor. Wird über einen Antrag auf Insolvenz-Soforthilfe positiv entschieden, wird diese möglichst rasch überwiesen.
Sollte der Insolvenzentgeltfonds dann nach mehreren Wochen ebenfalls positiv entscheiden, überweist er alle zugesprochenen Ansprüche des Antragstellers an die AK. Die Insolvenz-Soforthilfe fließt dann zurück in den Fonds, der Rest der offenen Ansprüche wird dem Betroffenen weiterüberwiesen, betonte Michalitsch.