Bankenpleite in Mattersburg: Gläubiger schauen durch die Finger

Im Konkursverfahren der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland werden die Gläubiger - mit Ausnahme der Einlagensicherung - vermutlich leer ausgehen. Falls sie doch eine Entschädigung bekommen werden sie darauf lange warten müssen.

Bankenpleite in Mattersburg: Gläubiger schauen durch die Finger

Im Konkursverfahren der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland könnten die Gläubiger - mit Ausnahme der Einlagensicherung - womöglich leer ausgehen. Harald Podoschek, Geschäftsführer der Einlagensicherung erklärte dazu nach der ersten Gläubigerausschuss-Sitzung: "Alles was übrig bleibt, wird der Einlagensicherung gehören."

Mit der Einlagensicherung sind die Spareinlagen bis 100.000 Euro abgesichert. Die Kunden erhalten als bevorzugter Gläubiger als erster Geld aus der Konkursmasse. Die Einlagensicherung rechnet, dass sie dafür 490 Millionen Euro auszahlen muss. "Ob wir die 490 Millionen zurückbekommen, ist mehr als fraglich. Wir rechnen nicht, dass wir alles bekommen", sagte Podoschek.

Ob die weiteren Gläubiger aus der weiteren Konkursmasse noch entschädigt werden können ist derzeit noch offen und von den realisierbaren Aktiva abhängig. Die sind aber offenbar nicht allzu groß. "Grundsätzlich schaut es für die anderen nicht sehr rosig aus", sagt Podoschek.

Aufsicht in Kritik

Finanzminister Gernot Blümel hat daher nun eine "gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht" angekündigt. Sie soll Instrumente entwickeln, damit es künftig keine ähnlichen Skandale mehr geben könne. Die betrügerischen Vorgänge in der Bank seien in den Jahren zuvor offenbar nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen worden. Es handle sich, so Blümel, womöglich um einen großen Kriminalfall. "Mit so viel krimineller Energie muss man zum Glück nicht immer rechnen."

Blümel wollte keine Einschätzung abgeben, wer denn in der Aufsicht - Wirtschaftsprüfer, Finanzmarktaufsicht (FMA) oder Nationalbank (OeNB) - womöglich eine Mitschuld am Skandal habe. "Es tut niemandem gut, mit Fingern auf verschiedene Institutionen zu zeigen. Wichtig ist eine volle Aufklärung." Dafür arbeiteten die Behörden jetzt eng zusammen. Welche Instrumente verbessert werden könnten, um Ähnliches künftig zu vermeiden, war noch offen. "Es muss immer daran gearbeitet werden, welche Instrumente es künftig besser könnten."

Gerald Resch, Generalsekretär des Bankenverbandes, erklärte imORF-Radiointerview, dass auch ein noch so enges Netz an Aufsichts-Instanzen eine Pleite wie bei der Mattersburger Commerzialbank nicht verhindern können werde. Es gebe in Österreich in Sachen Aufsicht für Banken sieben bis acht verschiedene Player, "die eigentlich einen Fall wie diesen verhindern sollten", aber "viele Köche verderben den Brei", räumte er ein, besonders wenn betrügerische Elemente hinzukommen.

"Wir müssen die Kompetenzen ganz klar verteilen, wer ist wofür zuständig", sagte Resch. Für Vor-Ort-Prüfungen und Vor-Ort-Analysen gebe es die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), die Finanzmarktaufsicht (FMA) setze dann zu diesen Erkenntnissen die behördlichen Schritte. Ob in der Causa Mattersburg Kontrolle versagt habe, sei "sehr schwierig zu beantworten."

Lange Aufarbeitung

Die Aufarbeitung der Bankenpleite wird jedenfalls lang dauern. Erst in einigen Jahren wird zum Konkurs der Commerzialbank Mattersburg eine genaue Übersicht über die Vermögenswerte und Schulden des insolventen Instituts vorliegen. Es sind dabei regelrecht forensische Fachleute gefragt. Auch die Klärung der Frage, gegen wen allenfalls Anfechtungsansprüche geltend gemacht werden, den Vorstand, den SV Mattersburg, den Buchprüfer TPA, wird dauern.

Die als Masseverwalterin bestellte Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH hat bereits Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten gegen die Abschlussprüfer der TPA auf außergerichtlichem Weg geltend gemacht. Der Gläubigerausschuss hat nun auch die Ermächtigung erteilt, eine Klage einzubringen, falls es zu keiner außergerichtlichen Bereinigung kommt. Weitere Ansprüche werden derzeit geprüft.

Kosch & Partner hat zusätzlich Sachverständige mit der forensischen Aufarbeitung betraut. "Dieser Vorgang wird sicher noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen", wurde betont. Bei Gemeinschaftsschäden komme das Monopol für die Geltendmachung der Masseverwalterin zu. Die einzelnen Gläubiger könnten nur über das Insolvenzverfahren daran teilnehmen. Diesen Umstand müsse man bei der Frage, ob man Ansprüche geltend machen wolle, unbedingt berücksichtigen.

Die Anmeldefrist für Forderungen in dem Konkursverfahren läuft noch bis 28. September. Auch wenn es für Gläubiger möglicherweise letztlich aussichtslos ist, eine Forderung anzumelden sollten sie das unbedingt tun.

Folge-Insolvenz: Hotel Florianihof

Eine direkte Folge der Bankenpleite ist die Insolvenz des Hotels Florianihof in Mattersburg. Der Betrieb, eine 100-Prozent-Tochter der Skandalbank, hat Schulden in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Eine Sanierung und Fortführung ist nicht geplant, das Hotel soll geschlossen und liquidiert werden.

Der Betrieb hatte 21 Mitarbeiter und betrieb neben dem Hotel noch einen Cateringdienst.

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