AvW-Pleite: Ex-Steuerberater in Klagenfurt freigesprochen
Ein Gutachter hat festgestellt, dass die Arbeit des steuerberaters nicht verantwortlich für die AvW-Insolvenz war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Klagenfurt. Ein 72 Jahre alter Steuerberater ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen worden. Ankläger Helmut Jamnig hatte ihm vorgeworfen, als Steuerberater der AvW-Invest AG und der AvW-Gruppe AG mehr als 12.000 Gläubiger geschädigt zu haben. Gutachter Josef Schima entlastete den Angeklagten, Richter Gerhard Pöllinger sprach ihn frei.
In der Anklage ging es um den Zeitraum 2001 bis 2008. Die Frage war, ob der Steuerberater mit seiner Vorgangsweise auftrags- und gesetzeskonform gehandelt oder seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat und was geprüft wurde. Welsbach, langjähriger Chef des 2010 pleitegegangenen Investmentunternehmens, war 2011 wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Er habe keinen Einfluss auf die Geschäftsführung genommen, oder auch nur nehmen können, auch mit Genussscheinkursen habe er nie etwas zu tun gehabt, hatte der Angeklagte an einem früheren Verhandlungstag ausgesagt. Seine Kanzlei sei für die Buchhaltung und Lohnverrechnung beziehungsweise alle Vorbereitungsarbeiten für den Wirtschaftsprüfer zuständig gewesen, Revisionstätigkeiten habe man keine durchgeführt, präzisierte er. Er habe lediglich eine Prüfliste abgearbeitet, die er vom Firmenchef erhalten habe.
Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte bei der Arbeit des Steuerberaters zwar durchaus Mängel fest. Allerdings sei dadurch "die Zahlungsunfähigkeit weder herbeigeführt noch mitverursacht" worden, betonte der Sachverständige. Richter Pöllinger entschied angesichts des Gutachtens auf Freispruch. Es gebe einfach zu viele Zweifel, zudem sei die Situation aus der Sicht der Jahre 2001 bis 2007 zu beurteilen gewesen. Damals, so Pöllinger, sei die Rechtslage eine andere, mildere gewesen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.