
Das neue Lieferkettengesetz soll ein Problem lösen, das Konsumenten und Aktionäre unbürokratischer aus der Welt schaffen könnten.
Tausende Tote nach einem Giftgasunfall in einer Fabrik des US-Konzerns Union Carbide in der indischen Stadt Bhopal. Mehr als 1.000 Tote nach einem Brand in einer Textilfabrik in der Nähe von Dhaka, der Hauptstadt Bangladeschs. Kinderarbeit in den Minen Afrikas, systematische Umweltverschmutzung durch industrielle Produktion in Entwicklungsländern, Zustände in fernöstlichen Fabriken, die kaum von Sklavenarbeit zu unterscheiden sind – hinter zahlreichen Produkten des Alltags stehen Menschenrechtsverletzungen, die Missachtung fundamentaler Arbeitnehmerschutzbestimmungen oder grobe Verstöße gegen den Naturschutz.
Doch damit soll nun Schluss sein – zumindest, wenn es um Waren aus europäischer Produktion geht. Vor wenigen Tagen einigten sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten nach langwierigen Verhandlungen auf das so genannte „Lieferkettengesetz“. Dieses soll sicherstellen, dass Unternehmen für grobes Fehlverhalten ihrer Lieferanten zur Verantwortung gezogen werden.
Zwar steht die Zustimmung des Europäischen Parlaments noch aus, doch diese erfolgt aller Voraussicht nach noch vor der Sommerpause. Aus der Sicht von Umweltschutz und Menschenrechten handelt es sich um eine der wichtigsten Gesetzesmaterien der laufenden EU-Legislaturperiode. Beziehungsweise: könnte es sich handeln. Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes wird nämlich Kritik von mehreren Seiten laut. Zu zahnlos, so die Meinung mancher NGOs. Zu bürokratisch und zu kompliziert, so die Meinung der Wirtschaft.
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