Windkraft-Start-up: Vom Staate verweht

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Fritz Unger, Gründer SkyWind: „Eine perfidere Methode, Konkurrenten auszuschalten, ist mir noch selten vorgekommen.“

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Wie österreichische Behörden auf fragwürdige Weise einem deutschen Windkraft-Startup den Saft abdrehten – und der Staat dennoch eine millionenschwere Schadenersatzforderung abschmetterte.

Fritz Unger kämpft um sein Lebenswerk. Sein Gegner: das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Der Eigentümer des fünf Jahre alten Hannoveraner Start-ups SkyWind stellt Mini-Windräder zur privaten Stromerzeugung her. Europaweit hat er bereits 10.000 Stück davon verkauft – 800 davon in Österreich. Anfang 2025 hat dann allerdings das BEV den Vertrieb in Österreich untersagt. Und gleich auch noch eine europaweite Sicherheitswarnung (Safety-Gate-Meldung) hintergeschickt – mit fatalen wirtschaftlichen Folgen, aber ohne wirkliche Grundlage: Wie sich in einem bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren herausstellte, ist die Überprüfung der Marktüberwachungsbehörde für das Gericht in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar. Unger rotiert: „Eine perfidere Methode, Konkurrenten auszuschalten, ist mir noch selten vorgekommen.“

Ob schlampige oder fahrlässige Behördenarbeit hinter dem Fall steckt oder ein Unternehmen sich im europäischen Vorschriftendschungel verheddert hat oder beides gleichzeitig, ist noch nicht restlos geklärt. Fix ist jedoch, dass in dem bisherigen Ablauf einige abenteuerliche Dinge passierten, wie das von SkyWind angerufene österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufdeckte.

Der umstrittene behördliche Prüfungsablauf

Das Gericht monierte vor allem, dass lediglich eine mathematische Berechnung vorgenommen wurde, und diese nur an einzelnen Rotorteilen des Windrades, die in Wirklichkeit aber alle miteinander verschraubt und daher viel robuster sind. Auch über die Abläufe rund um den eigentlichen Produkttest herrscht Verwunderung: Etwa dass sich beim BEV niemand Gedanken darüber gemacht hat, ob nicht auch gelindere Mittel als ein Verkaufsverbot gereicht hätten. Seltsam kam dem Gericht auch vor, dass man SkyWind nicht „auch nur ansatzweise Gelegenheit gegeben“ hatte, zu den Ergebnissen der Überprüfung Stellung zu nehmen, obwohl es eine diesbezügliche Verordnung zur Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörde und Hersteller gibt.

Aus den Gerichtsakten ergeben sich allerdings noch weitere Auffälligkeiten, wie Unger trend gegenüber ausführt. Etwa die Unsicherheit, welches Teil eigentlich überprüft wurde, das Original oder gar ein Plagiat? Das BEV hat beim Baumarkt Hornbach nämlich nur ein handschriftlich gekennzeichnetes Ausstellungsstück ohne Originalverpackung eines Kleinwindrotors besorgt, angeblich ohne korrekte Bezeichnung oder Produktcode. BEV betont trend gegenüber jedoch, „es gab (...) in keinem Stadium des Verfahrens Anhaltspunkte, dass es sich beim Produkt um ein Plagiat handelt“. Unger dazu: „Weil mir vorher Akteneinsicht verwehrt wurde, tauchte diese Frage auch erst im Nachhinein auf.“

Laut Unger weisen die Eckdaten seines Produkts keine Ähnlichkeiten mit jenem Teil auf, das in einer vom BEV extern beauftragten Berechnung der „Fachhochschule Kiel, Fachbereich Maschinenwesen“ dann wirklich überprüft wurde. Dazu kommt: Dieses Gutachten war in Wirklichkeit gar nicht von der Fachhochschule, sondern die Arbeit eines pensionierten Professors, der den Briefkopf seines alten Arbeitgebers verwendete, was auch das BEV inzwischen trend gegenüber indirekt bestätigt: „Es handelt sich dabei nur um einen Bezeichnungsfehler, der am Inhalt des Gutachtens nichts ändert.“

Der Inhalt des Gutachtens selbst war aber, wie sich ebenfalls nachträglich herausstellte, sowieso fragwürdig, da darin von falschen Parametern ausgegangen wurde. Auch das bestätigt das BEV: „Die Eingabeparameter aus dem Gutachten (...) wurden im BEV selbst mit dem vom Hersteller übermittelten Parameter abgeglichen, um im Sinne des Herstellers das Ergebnis zu verifizieren. (...) Die vermessenen Parameter des gezogenen Produktes waren (...) für die Setzung der Maßnahmen unerheblich.“

Behörde: Unternehmen selber schuld

In seiner Stellungnahme an den trend beschuldigt das BEV grundsätzlich das Unternehmen SkyWind, „keine kooperative Haltung“ gegenüber den Behörden eingenommen zu haben: „Es handelt sich um eine Pflicht des Herstellers, die Konformität nachzuweisen, und nicht um die Pflicht der Behörde, die Nichtkonformität des Produktes nachzuweisen.“

Eine Sicht, die das Bundesverwaltungsgericht angesichts der vielen Ungereimtheiten letztlich nicht wirklich teilte. Der Bescheid zum Verkaufsverbot und zur Sicherheitswarnung wurde im April 2025 komplett aufgehoben. „Damit gelangt das erkennende Gericht zum Ergebnis, dass die Grundlage, die zur vom BEV angestellten Risikoanalyse und Risikobewertung geführt hat, nicht herangezogen werden darf und damit der angestellten Risikoanalyse und Risikobeurteilung das Fundament entzogen ist, sodass auch sowohl die vom BEV angestellte Risikoanalyse als auch die Risikobewertung nicht (mehr) nachvollziehbar sind“, schrieb der Richter in der Urteilsbegründung (GZ W114 2308952-2/12E).

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Der Richter des Bundesverwaltungsgericht kann die Prüfung in keiner Weise nachvollziehen und hob den Bescheid des BEV mit sofortiger Wirkung auf.

Widerstand statt Wiedergutmachung

Unger erhob Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das BEV und forderte Schadensersatz von Österreich, insgesamt will er 7,4 Millionen Euro. Doch er hatte nicht mit der heimischen Bürokratie gerechnet. Statt Wiedergutmachung stieß er weiter auf hartnäckigen Widerstand. Das BEV nahm seine Safety-Warnung nur halb und nur temporär zurück und legte gegen die Entscheidung des BVwG außerordentliche Revision ein (eine ordentliche wurde gleich ausgeschlossen). Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgeschmettert und auch die eingeschaltete Finanzprokuratur als Vertreterin Österreichs wies die ersten Schadensersatzforderungen Ungers mit einem dürren Sechszeiler ab.

Ihre Begründung dafür bringt nun die hohe Politik ins Spiel: Es war nämlich das Wirtschaftsministerium, das als übergeordnete Stelle des BEV keine Verfehlungen seiner Behörde sieht, schrieb die Finanzprokuratur. Auch in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen zu dem Fall verwendete der angesprochene Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer vor wenigen Wochen die gleiche Argumentation. Er wiederholte die Ausführungen des BEV, denen freilich schon das BVwG nicht gefolgt war. Erneut ist die Rede von angeblich gut dokumentierter Lieferkette bei der Beschaffung des Testprodukts (ein Plagiat, sagt SkyWind), wird erneut das erhöhte Sicherheitsrisiko thematisiert (das es laut BVwG nicht gab), wird die Behauptung des BEV zu angeblich gefälschten Zertifikaten von SkyWind wiederholt. 

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Elisabeth Götze, Grüne: „Es ist ein Wahnsinn, was da abgelaufen ist. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man die Behördenmängel nicht sehen kann. Der Wirtschaftsminister hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, für ein Unternehmen wie SkyWind ist das existenzbedrohend.“

Elisabeth Götze von den Grünen versteht die Welt nicht mehr. Sie hatte die parlamentarische Anfrage nach Hinweisen österreichischer Geldgeber eingebracht, die 2024 bei einer Crowdfunding-Kampagne der Rockets-Gruppe einiges an Kapital in SkyWind investierten hatten: „Es ist ein Wahnsinn, was da abgelaufen ist. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man die Behördenmängel nicht sehen kann. Der Wirtschaftsminister hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, für ein Unternehmen wie SkyWind ist das existenzbedrohend.“ Das Büro des Wirtschaftsministers verweist auf trend-Anfrage auf die Stellungnahme des BEV – und darauf, dass das Gericht zwar den Bescheid aufgehoben hatte, aber eben keine ausdrücklichen Feststellungen über Verfehlungen der Behörde getroffen habe.

„Hier ist offenbar einiges falsch gelaufen“

Windkraftpionier Unger glaubt jedenfalls nicht mehr nur an Zufall, er fühlt sich von Österreich ausgebremst, speziell auch von der heimischen E-Wirtschaft, die mit privater Stromversorgung noch nie eine große Freude hatte. Sein Verdacht nährt sich daraus, dass ausgerechnet Österreichs Energie, der Dachverband der heimischen E-Wirtschaft, die Untersuchungen überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte. Immerhin drohe Stromkonzernen natürlich ein merkbarer Umsatzausfall bei gleichzeitig grober Unruhe im Stromnetz, wenn sich eine dezentrale Technologie tatsächlich in größerem Maßstab verbreitet, sagt Unger, und verweist auf die Entwicklung von PV-Anlagen.

Der Sprecher von Österreichs Energie, Christian Zwittnig, bestätigt die initiale Rolle. Gleichzeitig relativiert er auch: „In Österreich gibt es technische Normen und Vorschriften, die unmittelbar der Sicherheit von Personen dienen. Wir haben eine Untersuchung angestoßen, weil aus den übermittelten Unterlagen nicht klar hervorging, dass diese vollständig eingehalten werden. Unsere Prüfungen sind ein Angebot an die Hersteller – ohne sie müssten alle erforderlichen Nachweise bei jedem Netzbetreiber einzeln erbracht werden." Mit den nachfolgenden Geschehnissen im BEV will man nichts zu tun gehabt haben, im Gegenteil, bestätigt auch Zwittnig: „Hier ist offenbar einiges falsch gelaufen.“ 

Die Sache ist immer noch nicht vorbei. SkyWind informierte nun die deutschen und österreichischen Korruptionsbehörden. Darüber hinaus versucht das Unternehmen, den Schaden in Österreich privatrechtlich einzuklagen. Freilich, Geld dazu hat man keines mehr. Die notwendigen 250.000 Euro soll eine neue Crowdfunding-Kampagne einbringen. Und das BEV muss die Kleinwindanlage laut Gerichtsbeschluss noch ein zweites Mal prüfen.

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