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Dieser wurde am Mittwoch an alle Fraktionen im Parlament versendet und steht am Donnerstag im innenpolitischen Ausschuss auf der Tagesordnung. Geplant ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist in Form einer sogenannten Ausschussbegutachtung, teilte der SPÖ-Parlamentsklub in einer Aussendung mit. "Wir bringen heute die größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen auf den Weg", betonte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner.
Der unmittelbare Anlass für die Verschärfungen war der Amoklauf in einer Grazer Schule am 10. Juni, bei dem ein 21-Jähriger in seinem ehemaligen Gymnasium neun Jugendliche und eine Lehrerin sowie sich selbst getötet hatte. "Vor diesem Hintergrund soll insbesondere die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit grundlegend überarbeitet und verbessert werden", heißt es in dem Gesetzesvorschlag, der der APA vorliegt, zur Begründung.
Bei den klinisch-psychologischen Gutachten, die im Zuge der Antragstellung auf Ausstellung einer waffenrechtlichen Bewilligung erbracht werden müssen, solle die Qualität erhöht werden. Dafür werde ein persönliches Explorationsgespräch eingeführt. Außerdem solle durch die Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Probephase sichergestellt werden, dass danach erneut eine Verlässlichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Anstatt der bisherigen dreitägigen Wartefrist ist künftig beim Ersterwerb einer Schusswaffe eine vierwöchige Wartefrist einzuhalten. Diese "Abkühlphase" dient dazu, Impulskäufe zu unterbinden. Weiters werde die Zusammenarbeit zwischen den Behörden gestärkt. Der Waffenbehörde sollen künftig Informationen betreffend der notwendigen Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst zur Verfügung gestellt werden. Der Amokläufer von Graz war nämlich bei der Stellungskommission des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität erkannt worden.
Die strengeren Regeln werden teilweise auch rückwirkend gelten. Personen, die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind und die zwischen dem 1. Juni 2025 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine waffenrechtliche Urkunde beantragt haben, "haben der Waffenbehörde bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein klinisch-psychologisches Gutachten (...) beizubringen". Wenn dieses Gutachten nicht erbracht wird oder ergibt, dass der Betroffene insbesondere unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, habe die Waffenbehörde die Bewilligung zu entziehen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche Bestandteile rechtmäßig besitzen, ist grundsätzlich "der Erwerb, der Besitz und das Führen im Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig". Gleiches gilt für Personen, die über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügen, aber zum Stichtag rechtmäßig eine Schusswaffe der Kategorie C besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung der Gesetzesnovelle registriert haben. Sofern die erste Registrierung einer Schusswaffe der Kategorie C innerhalb der letzten zwei Jahre vorgenommen wurde, ist jedoch eine waffenrechtliche Bewilligung und damit auch die Verlässlichkeitsprüfung einschließlich eines klinisch-psychologischen Gutachtens nachzuholen.
"Besonders, dass zukünftig für alle Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte benötigt werden soll, halten wir Grüne für eine unabdingbare Nachbesserung", reagierte Grünen-Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer in einer Aussendung. "Wir Grüne werden uns weiterhin für noch strengere Regeln und mehr Sicherheit einsetzen", betonte sie.