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Verfahren gegen "Letzte Generation": 42 Personen angeklagt

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Eine Aktion im Februar 2023 in Wien
 © APA/APA/LETZTE GENERATION ÖSTERREICH
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Verfahren gegen die frühere Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" Anklage gegen 40 Personen wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung erhoben, gegen zwei weitere damalige Mitglieder wegen Sachbeschädigung. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist hingegen vom Tisch. "Die vorliegenden Sachverhalte haben den Tatbestand nicht erfüllt", sagte Behördensprecherin Nina Bussek dazu der APA.

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Ein Aktivist aus der Gruppe der Hauptbeschuldigten muss sich laut dem der APA vorliegenden Strafantrag auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll bei einer Aktion im Oktober 2023 vor dem St. Pöltener Landhaus einen einschreitenden Polizisten durch das Herumreißen eines präparierten Feuerlöschers zu Sturz gebracht haben. Neben den Blockadeaktionen listet der Strafantrag auch Vorfälle aus dem vergangenen Jahr - wie mehrere Farbschüttaktionen in anderen Bundesländern sowie beim Flughafen Wien-Schwechat - auf, darüber hinaus auch auf eine Protestaktion mit Hundekot vor der ÖVP-Parteizentrale in Wien im Jänner.

Mit allein 42 Angeklagten, mehr als 20 geladenen Zeuginnen und Zeugen, Strafverteidigern sowie Vertretern der Justiz steht damit ein Megaprozess bevor. "Das bringt logistische Herausforderungen für uns mit sich", sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Salzborn verwies auf die laufenden Umbauarbeiten am Landesgericht, weshalb der Große Schwurgerichtssaal noch länger nicht zur Verfügung stehe. "Wir müssen uns jetzt etwas einfallen lassen", sagte Salzborn dazu.

Die ehemalige Sprecherin der "Letzten Generation", Marina Hagen-Canaval, sprach in Zusammenhang mit dem Prozess von "einer Farce". Die Anklagen dienten "nur zur Abschreckung von zivilgesellschaftlichem Engagement", sagte sie der APA. Man sei bereit für die Proteste Konsequenzen zu tragen. Jedoch müsste auch "eine untätige Regierung" sich diesen stellen, hieß es von Seiten der früheren Bewegung.

"Die Staatsanwaltschaft hat nun selbst eingesehen, dass es sich bei den Klimaprotesten um Sachbeschädigungen handelt - nicht um die Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung", sagte Rechtsanwalt Paul Kessler aus dem Verteidigerteam der Angeklagten auf APA-Anfrage. Er sprach von "maßlos überzogenen Vorwürfen". Man werde sich nun "auch anschauen, wie viel von den Sachbeschädigungen am Ende übrig bleibt", ergänzte Rechtsanwalt Clemens Lahner, der ebenfalls einige der damaligen Protestierenden vertritt. Anwalt Ralf Niederhammer forderte "nach der politischen Aufgeregtheit in den letzten Jahren und überzogenen Anschuldigungen einen nüchternen und sachlichen Prozess" ein.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie schwerer Sachbeschädigung waren 2023 nach einer Protestwelle im November bekannt geworden. Dabei hatten sich die Aktivistinnen und Aktivisten mit einer Sand-Superkleber-Mischung - sogenannten "Mumienhänden" - unter anderem am Wiener Ring und auf der Südautobahn (A2) festbetoniert. Die Feuerwehr musste daraufhin mehrere Protestierende von der Fahrbahn schremmen. "Die Proteste haben damit ein neues Level erreicht", hatte Judith Ziska von der Staatsanwaltschaft Wien damals erklärt.

Die verschärfte Gangart der Justiz sorgte in der Folge für breite öffentliche Diskussionen und mehrere parlamentarische Anfragen. Zahlreiche NGOs übten Kritik an dem Verfahren. Die "Letzte Generation" löste sich später im Sommer 2024 auf.

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