
von
"Sexual-, Terror- oder schwere Gewaltdelikte sind natürlich ausgeschlossen", beruhigte sie. Laut Ministerium ebenfalls von der Maßnahme ausgeschlossen sein sollen Insassinnen und Insassen, die aufgrund von Delikten nach dem Verbotsgesetz hinter Gittern sind, sowie gefährliche Rückfalltäter. Auch Personen in elektronisch überwachtem Hausarrest kämen dafür nicht in Frage, hieß es dazu aus dem Ministerium gegenüber der APA.
Die Entlassung sei auch an die erfolgreiche Absolvierung von Lockerungs- und Resozialisierungsschritten geknüpft. "Die Sicherheit der Bevölkerung bleibt durch diese Maßnahme gewahrt, bei der im Einzelfall selbstverständlich alle Sicherheitsaspekte geprüft werden", ergänzte die Sprecherin. "Der Vorschlag des Bundesministeriums für Justiz für eine einmalige vorzeitige Entlassung ist derzeit noch in Vorbereitung innerhalb der Bundesregierung. Bei den genannten Zahlen handelt es sich um derzeitige Schätzungen", wurde auf Anfrage mitgeteilt.
Aktuell befinden sich 9.124 Häftlinge in den österreichischen Gefängnissen (Stand 1. Juni 2026). Sporrers Vorschlag würde demnach für eine Reduktion des Belags um rund 5,5 Prozent sorgen.
Wie die APA Anfang Juni berichtet hatte, verzeichnete das Justizministerium zuletzt wieder einen Anstieg der Belagszahlen. Mit Stichtag 1. Juni lag die Auslastung der Gefängnisse bei 108,34 Prozent. Die Volksanwaltschaft, aber auch die GÖD-Justizwachegewerkschaft hatten in der Vergangenheit immer wieder Alarm aufgrund der Situation im Strafvollzug geschlagen. Sporrer hatte im Februar ein breites Maßnahmenbündel zur Entlastung der Haftanstalten angekündigt.