Schweizer Wettbewerbshüter ermitteln gegen Google

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++ ARCHIVBILD ++ Google hat Funktion "Choice Screen" in der Schweiz abgeschafft
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Die Schweizer Wettbewerbshüter nehmen den Techgiganten Google ins Visier. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) habe eine Vorabklärung eröffnet, teilte die Behörde am Dienstag mit. Stein des Anstosses ist, dass auf gewissen Handys die Google-Suchmaschine bei der Ersteinrichtung standardmäßig festgelegt wird und keine Auswahlmöglichkeit besteht.

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Google habe in der Schweiz vor kurzem die Funktion "Choice Screen" abgeschafft, die bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts die Auswahl einer Standard-Suchmaschine ermögliche, so die Weko. Dadurch werde für Smartphone-Käufer in der Schweiz die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird. In der EU hingegen sei die Funktion "Choice Screen" weiterhin verfügbar.

Laut Weko-Vizedirektor Olivier Schaller begründet Google diesen Unterschied mit dem in der EU geltenden Digital Markets Act (DMA). Im Zuge dieser verschärften EU-Vorgaben muss Google Nutzern in Europa mehr Auswahl bei Browsern und Suchmaschinen bieten. Laut Schaller macht es sich Google mit dieser Argumentation aber womöglich zu einfach. Zwar gebe es in der Schweiz kein solches Gesetz. "Die Grundidee des Digital Markets Act ist aber vergleichbar mit Elementen unseres Kartellgesetzes", so der Weko-Vize. "Es geht darum, den Wettbewerb zu schützen."

Standardeinstellungen spielten in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle, hält die Weko fest. Der "Choice Screen" solle Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. "Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden", so das Communiqué.

Mit der Vorabklärung will die Weko nun klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein. "Hier denken wir an Apple", ergänzte Schaller.

Mit raschen Ergebnissen sei allerdings nicht zu rechnen. Die Vorabklärung werde voraussichtlich einige Monate dauern, so Schaller. Danach werde über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden. Die Sanktionsmöglichkeiten der Weko sind Bußen und Verbote. Möglich ist aber auch, dass sich die Parteien einvernehmlich einigen.

Ein Sprecher von Google Schweiz wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP inhaltlich nicht zu den Vorwürfen äußern. "Wir sichern der Behörde aber unsere vollumfängliche Kooperation zur Klärung ihrer Fragen zu", sagte er jedoch.

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