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Der Brief wurde an das Technische Komitee für motorisierte Fahrzeuge (TCMV) der Europäischen Union geschickt, das sich am 30. Juni zu den nächsten Beratungen über eine europaweite Freigabe trifft.
In einigen Ländern hat Tesla bereits die Freigabe für die überwachte Version des "Full Self Driving" erhalten. Die europaweite Genehmigung steht jedoch noch aus. In Deutschland liegt das Thema beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Tesla antwortete nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
Im Handbuch des FSD heißt es, dass sich die Fahrer nicht allein auf das System verlassen sollen und ihre Geschwindigkeit an Verkehr und Straßenbedingungen anpassen müssen. Allerdings erlaubt es das System den Nutzern, Geschwindigkeitsbegrenzungen gezielt zu überschreiten. Das riskiere, sowohl den Rechtsrahmen als auch die erwarteten Sicherheitsvorteile des automatisierten Fahrens zu unterminieren, heißt es in dem Brief, den Reuters über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat.
Auch die für die Zulassung von Autos zuständige schwedische Verkehrsagentur STA machte internen Unterlagen zufolge Zweifel geltend. Dabei richtete sie sich an Tesla und an die niederländische Verkehrsbehörde RDW, die als erste europäische Verkehrsaufsicht im April das FSD zugelassen hatte und sich für eine europaweite Freigabe einsetzt.
Ein Sprecher des TRV sagte, die Position seiner Behörde habe sich seit April nicht verändert und sei mit der STA abgestimmt. "Ich verstehe es so, dass der schwedische Vertreter im TCMV nur dann für die Genehmigung stimmt, wenn Tesla die Geschwindigkeitsfunktion entfernt." Die STA erklärte, die Diskussionen auf EU-Ebene dauerten an. Die STA prüfe das Thema, um zu einer Meinung zu kommen.
Das FSD von Tesla basiert auf Kameras und Kartenmaterial, um Geschwindigkeitsvorgaben zu identifizieren. In den USA erlaubt es, diese Begrenzungen gezielt zu überschreiten, und bietet eine Reihe von Fahreinstellungen wie "Sloth" (Faultier), "Chill" (entspannt), "Standard", "Hurry" (eilig) und "Mad Max" an. In Europa sind zwei Fahrmodi im Angebot, eine regelkonforme Fahrweise und eine Einstellung, die Begrenzungen überschreitet.
Damit das FSD in der EU zugelassen werden kann, ist eine qualifizierte Mehrheit von 15 der 27 Mitgliedsstaaten mit mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung nötig. Sollte diese Mehrheit nicht zustande kommen, verfällt nach Angaben der dänischen Verkehrsaufsicht die Zulassung in den Niederlanden nach sechs Monaten.
SABADELL - SPANIEN: FOTO: APA/APA/AFP/JOSEP LAGO