PVA-Gutachten - Auch Volksanwalt Achitz sieht Reformbedarf

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Volksanwalt Bernhard Achitz
 © ROLAND SCHLAGER, APA
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Nach zahlreicher Kritik an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), aber auch an jener des Sozialministeriumsservices, fordert nun auch Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) Reformen. Notwendig sei eine gemeinsame, unabhängige Begutachtungsstelle, sagte er zur APA. Ihre Kritik untermauerte die Arbeiterkammer Oberösterreich, die auf frauenspezifische Unterschiede aufmerksam machte. Die Grünen sehen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) gefordert.

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Achitz sagte zur APA, die Erfahrung der Volksanwaltschaft decke sich mit den Berichten aus einer in der Vorwoche vorgestellten Studie des "Foresight"-Instituts. Laut dieser im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich durchgeführten Erhebung empfanden 70 Prozent der Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll; 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien", unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren.

"Die Eindrücke, die in der Studie beschrieben werden, sind auch die Eindrücke, die bei uns artikuliert werden", sagte Achitz. Gleichzeitig betonte er, es gebe sicherlich auch Gutachter, "die ordentlich arbeiten, die höflich sind". Es sei auch grundsätzlich in Ordnung, dass die Versicherungsträger mit den Mitteln der Versicherten vorsichtig umgehen. "Aber es handelt sich doch zum Großteil um kranke Menschen, die Bedürfnisse haben. Wenn man da behandelt wird wie ein Betrüger, bis man das Gegenteil beweisen kann, ist das nicht sehr angenehm. Oftmals entsteht das Gefühl, dass die Gutachter - vielleicht ohne Auftrag, aber in vorauseilendem Gehorsam - sehr skeptisch hinschauen von Anfang an."

Dass sich die Beschwerden häufen, sei auch für die Volksanwaltschaft klar festzumachen. Dies sei zwar nicht repräsentativ und es könne auch die Arbeit der Volksanwaltschaft ein Mitgrund sein, denn es spreche sich herum, dass man Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen könne. Es gebe aber "relativ viele, die zu uns kommen", so Achitz, der sich damit in die Rufe der nach Veränderung einreiht. In den vergangenen Tagen hatten auch Behindertenanwältin Christine Steger, der Behindertenrat, das VertretungsNetz sowie die FPÖ Kritik geübt und Reformen eingefordert.

Der Volksanwalt teilt den mittlerweile von mehreren Seiten (u.a. der Arbeiterkammer) geäußerten Ruf nach einer unabhängigen Begutachtungsstelle, die für unterschiedliche Institutionen die Begutachtungen durchführen soll. Das hätte auch einen praktischen Nutzen, denn derzeit müssen von Krankheit oder Unfall Betroffene ja bei verschiedenen Stellen vorsprechen: Für Anträge auf Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension oder Pflegegeld sind die Pensionsversicherungen wie die PVA zuständig, im Falle eines Arbeitsunfalles auch die Unfallversicherung (AUVA). Zusätzlich sind gegebenenfalls Anträge beim Sozialministeriumsservice nötig (u.a. für den Grad der Behinderung).

"Jede dieser Stellen schickt sie zumindest zu einem - eher mehreren - Gutachtern", so Achitz. Im Fall einer Ablehnung bleibt dann noch die Beeinspruchung derselben vor dem Sozialgericht (bezüglich Bescheiden der Pensionsversicherungsanstalt) oder vor dem Bundesverwaltungsgericht (betreffend Sozialministeriumsservice). "Jeder Richter schickt die Betroffenen zweifellos zu zumindest einem Gutachter. Das ist zweifellos verbesserungswürdig."

Daher wäre es auch laut Ansicht des Volksanwaltes geboten, eine zentrale Begutachtungsstelle zu schaffen - mit einem gemeinsamen finanziellen Topf, in den alle Institutionen einzahlen. Die Gutachter sollten nach rein medizinischen Kriterien begutachten, ohne notwendigerweise überhaupt zu wissen, für welche Institution das Gutachten durchgeführt wird. Damit wäre auch der immer wieder diskutierte Vorwurf der Befangenheit abgemildert, gab Achitz zu verstehen.

Gefordert sieht der Volksanwalt nun die Politik: "Es sind sicherlich legistische (gesetzliche, Anm.) Eingriffe notwendig", um eine derartige Reform umzusetzen. Ein Infragestellen der Selbstverwaltung der Sozialversicherung sieht er in seinem Vorschlag nicht: "Die Selbstverwaltung macht die großen Linien" und kümmere sich "hoffentlich nicht" darum, wie die Gutachten auszufallen haben, sagte er.

Die Grünen erneuerten am Mittwoch ihren Ruf an die Regierung: Die Fakten würden "längst am Tisch" liegen, so Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in einem Statement zur APA. "Und trotzdem kommt aus dem zuständigen Ministerium weiterhin nichts als dröhnendes Schweigen." Der "permanente Verweis von Gesundheitsministerin Korinna Schumann auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung und angebliche formale Unzuständigkeiten" sieht er als Versuch, "sich aus der Verantwortung zu stehlen".

Die Probleme bei den Gutachten seien bekannt: "respektlose Behandlung, das Ignorieren medizinischer Diagnosen und systematisches Misstrauen gegenüber schwerkranken Menschen". Dies seien "keine Einzelfälle, sondern Ausdruck eines strukturellen Versagens". Für dieses System trage die Gesundheitsministerin die Verantwortung.

Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich untermauerte am Mittwoch in einer Aussendung ihre Kritikpunkte und die Forderung nach einer zusätzlichen, eigenständigen und von der PVA losgelösten Begutachtungsstelle. AK-Präsident Andreas Stangl verwies insbesondere auch auf "geschlechtsspezifische Unterschiede". Frauen würden sich laut den Studien-Ergebnissen bei Begutachtungen schlechter behandelt fühlen.

So berichtete etwas mehr als die Hälfte aller Antragstellerinnen und Antragsteller (54 Prozent), dass sie sich bei der Untersuchung in ihrer Würde verletzt gefühlt haben. Bei den Frauen waren es jedoch zwei Drittel (66 Prozent). Außerdem berichtete fast die Hälfte der Frauen (47 Prozent), dass sie bei der Untersuchung eingeschüchtert wurden oder ihnen Angst gemacht wurde. Bei den Männern waren es nur 31 Prozent. Zusätzlich wird laut der Erhebung Frauen öfter als Männern unterstellt, sie würden ihre Erkrankung nur simulieren (48 Prozent vs. 33 Prozent).

Ein ähnliches Bild zeichne sich bei den Zuerkennungsquoten für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ab: So wurden im Jahr 2024 zwar 25,2 Prozent aller von Männern gestellten Anträge positiv beschieden. Bei Frauen waren es jedoch nur 17,5 Prozent. Bemerkenswert sei, dass in Oberösterreich die Zuerkennungsquote von Frauen in den letzten 14 Jahren in keinem einzigen Kalenderjahr jene der Männer erreicht habe.

Auch forderte Stangl neuerlich eine Verbesserung bei den Schulungen der Gutachter. Achitz sagte dazu, letzten Endes liege es in der Verantwortung des Auftraggebers, für die Qualität zu sorgen. Gutachterinnen und Gutachter müssten stets am letzten Stand der Wissenschaft sein, betonte er. So dürfe etwa ein Richter, "der auch nur den Verdacht hat, dass der Gutachter bzw. die Gutachterin nicht am letzten Stand ist, diesen gar nicht beauftragen".

Bei den an die Volksanwaltschaft herangetragenen Beschwerden mache es laut Achitz wenig Unterschied, ob es sich um Gutachten bei der Pensionsversicherung (PVA), beim Sozialministeriumsservice (etwa zur Einstufung des Grades der Behinderung) oder bei Gericht handle. Beim Sozialministeriumsservice, wo neben dem Grad der Behinderung etwa auch die Frage der Arbeitsunfähigkeit geklärt wird, gebe es ebenfalls Beschwerden, dasselbe gelte für Gerichtsgutachten.

Achitz verwies auch auf Änderungsnotwendigkeiten von Rahmenbedingungen für die Begutachtungen: Die sogenannte "Einschätzungsverordnung" (EVO), die beim Sozialministeriumsservice als Grundlage dient, müsse ebenso regelmäßig angepasst werden wie etwa die Liste der Berufskrankheiten bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA). Eine Reform der EVO wurde noch unter Ex-Minister Johannes Rauch (Grüne) angekündigt, bisher aber nicht umgesetzt. Damals entzündete sich die Kritik daran, dass die Multisystemerkrankung ME/CFS in der Verordnung nicht als Behinderungsgrund aufgelistet ist.

Die PVA sieht sich bezüglich ihrer Begutachtungspraxis schon länger mit Kritik konfrontiert. Auf Missstände etwa im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen wies u.a. im vergangenen Jahr eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier hin. Aufgezeigt wurde, dass Antragsstellern seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teils drastisch beschriebener Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestiert wird bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.

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