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Bundespolizeidirektor Michael Takacs und drei weitere Spitzenpolizisten hatten den Medienprozess gegen die Zack Media GmbH, deren Herausgeber Pilz ist, angestrengt. Der ehemalige Politiker und nunmehrige Publizist muss laut Urteil 15.000 Euro an Takacs zahlen, ebenso viel an jeweils zwei weitere Beamte, einer bekommt 12.000 Euro. Das Gericht hatte den Beschwerdeführern auf voller Linie recht gegeben. Das Urteil muss zudem in der "Kronen Zeitung" veröffentlicht werden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, Pilz will gegen das Urteil berufen.
Richter Daniel Potmesil sagte in seiner Urteilsbegründung, dass für ihn bereits nach dem Lesen des Buchs klar gewesen sei, dass objektiv der Tatbestand der üblen Nachrede vorliege. "Aber es geht Ihnen darum", meinte er in Richtung des Verfassers zur Intention, der ÖVP Fehler vorzuhalten. Allerdings habe sich in weiterer Folge die Frage gestellt, ob die erhobenen Vorwürfe wahr seien oder nicht. So sei zwar unbestritten, dass die ÖVP Interesse an der Person Pilnaceks habe. Beweise für eine Beeinflussung der Ermittlungen gebe es aber nicht.
Die Rechtsvertretung der vom Buch betroffenen Beamten hatte vor dem Urteilsspruch noch einmal betont, dass die Behauptungen völlig haltlos und ohne journalistische Sorgfalt veröffentlicht worden seien. Es gebe keinen Anhaltspunkt für die insinuierte These, im Fall Pilnaceks sei ein Mord als Suizid inszeniert worden. Hingegen spreche alles dafür, was auch die Gerichtssachverständige bereits dargelegt habe: "Dass es ein einfacher Unfall war." Die Hauptbelastungszeugin, Pilnaceks ehemalige Lebensgefährtin, sei wiederum ein "Paradebeispiel für einen völlig unglaubwürdigen Zeugen".
Pilz selbst ließ es sich nicht nehmen, ein abschließendes Statement vor der Gerichtsentscheidung abzugeben. Er sah vom Kläger vor allem jene Passage falsch verwendet, in der es um die Möglichkeit eines Mordes geht. Tatsächlich stehe dort geschrieben, ein Tötungsdelikt könne "nicht ausgeschlossen werden". Eine Gemeinsamkeit gebe es aber zwischen allen drei gerichtsmedizinischen Gutachten: "Keines von ihnen sieht sich in der Lage zu klären, dass es sich um Suizid handelt." "Warum muss ich Fragen stellen?", wollte Pilz wissen und lieferte erwartungsgemäß die Antwort: Weil es die Ermittler nicht gemacht hätten.
Geladen waren am Donnerstag auch noch weitere Zeugen und Zeuginnen, zuerst der "Krone"-Journalist Erich Vogl. Er schilderte in seiner Befragung durch den Richter, wie er vom ersten Tag an zum Tod Pilnaceks recherchiert hatte. Sei man zu Beginn von einem Suizid ausgegangen, hätte sich diese Meinung im Zuge der Recherchen geändert. Vogl bestätigte auch, dass die ÖVP versucht habe, die Berichterstattung zum Teil "abzudrehen". "Das hat nicht funktioniert", sagte er.
Ebenfalls befragt wurde eine Frau, die mit Pilnaceks einstiger Lebensgefährtin zusammen gewohnt hatte. Sie beschrieb, wie sie den am Vorabend bei Tulln betrunken aufgehaltenen Sektionschef nach Hause gebracht hatte sowie das Verschwinden Pilnaceks und das Auffinden des Leichnams am nächsten Tag erlebt hatte. Auch sie habe - unter Berufung auf Aussagen der Gemeindeärztin und von Feuerwehrleuten - zumindest Zweifel gehabt, dass es sich um einen Suizid gehandelt habe.
Die Zeugin berichtete auch, dass Pilnaceks einstige Lebensgefährtin Kartenleserinnen und Wahrsagerinnen kontaktiert hätte, die ebenfalls Zweifel an den Todesumständen geäußert hätten. "Das hat so eine irre Dynamik genommen", schilderte sie bei ihrer Befragung. Selbst glaube sie aber nicht an derartige esoterische Methoden. Und auch im weiteren Umfeld der Frauen habe es reihenweise Spekulationen und Verschwörungstheorien gegeben.
"Die Presse" berichtete am Donnerstag, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen Pilnaceks Witwe Caroline List, Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, ermittelt hat, diese Ermittlungen aber am 4. Dezember eingestellt wurden. Dabei ging es um das Handy Pilnaceks, das sie mit einem Bunsenbrenner einige Wochen nach dessen Tod zerstört und dann entsorgt hatte, wie sie selbst gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angab. Im Raum stand der Vorwurf der Sachbeschädigung und der Unterdrückung eines Beweismittels.