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Betroffen von der Informationsfreiheit sind Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit der Verwaltung betraute Stellen. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, fallen darunter. Sie haben grundsätzlich vier Wochen Zeit, um zu antworten. Geheimhaltungsgründe sind beispielsweise Interessen der nationalen Sicherheit sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, aber auch überwiegend berechtigte Interessen anderer.
Proaktiv müssen Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlicht werden - beispielsweise Verträge über mindestens 100.000 Euro. Passieren soll das über ein Informationsregister, das unter www.data.gv.at zu finden ist und am Montag im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung darin besteht ab heute, hieß es aus dem Büro von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP). Allerdings gebe es bis zum 1. Dezember eine Übergangsfrist.
"Unser Anspruch ist: Der Staat ist für die Menschen da - nicht umgekehrt", betonte Pröll zum Start der Informationsfreiheit. "Mit klaren Leitlinien und umfassenden Informationen" will er laut einer Aussendung die Verwaltung und die Gemeinden unterstützen, zudem habe der Gemeindebund Schulungsangebote entwickelt. Denn auch Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern - derzeit gibt es 259 - müssen Informationen proaktiv veröffentlichen. Um große Mengen an Daten aufzubereiten, verständlich bereitzustellen und den Aufwand für die Verwaltung überschaubar zu halten, soll Künstliche Intelligenz angewandt werden.
Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen unterstützen will indes das Forum Informationsfreiheit (FOI). Die NGO hat einen Guide veröffentlicht (https://go.apa.at/Jw8Z18HJ), in dem erklärt wird, wie eine Anfrage und eine Beschwerde aussehen müssen. Zudem erweitert sie ihr Portal FragDenStaat.at, über das Anfragen an staatliche Stellen gestellt und die Antworten auf Wunsch veröffentlicht werden können. Die Bevölkerung müsse "ihr Recht kennen und es ausüben können", betonte FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner. Erste Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden bereits gestellt, etwa seitens des akademischen Projekts IFG.at. Vom Justizministerium will dessen Gründer, Jurist Jurij Toplak, etwa die Namen aller Bundesrichterinnen und -richter wissen.
In wichtigen Fällen will das Forum Informationsfreiheit auch gegen die Republik vor Gericht ziehen und dabei "fragwürdige Auskunftsverweigerungen bis vor die Höchstgerichte bringen, um durch neue Judikatur eine offene Verwaltung zu unterstützen", so Hametner. Viele wichtige Fragen - etwa rund um die praktische Anwendung von Geheimhaltungsgründen - seien schließlich offen und würden erst durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geklärt werden.
Vor der Informationsfreiheit gab es die Auskunftspflicht, allerdings bei gleichzeitigem Bestehen der seit 100 Jahren in der Verfassung verankerten Amtsverschwiegenheit. Nach langjährigen Debatten einigte sich die schwarz-grüne Vorgängerregierung mit der SPÖ auf das Gesetz, das Anfang 2024 mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat beschlossen wurde. Durch die mehr als eineinhalbjährige Frist bis zum Inkrafttreten der Informationsfreiheit wurde den nunmehr informationspflichtigen Stellen Zeit für Vorbereitungen eingeräumt, auch wurden noch zahlreiche weitere Gesetze angepasst.