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Die beiden hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden wäre und zu Unrecht verwehrt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals.
Die beiden Mitglieder des oberen Managementkreises von VW fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeugen. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und forderten von VW Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, hieß es. Und es habe auch keine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den monierten Bauteilen gegeben. VW hat den beiden Managern inzwischen gekündigt. Auch dagegen wehren sich die beiden vor Gericht.