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Neuer ESG-Standard für das Steuerreporting

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Neuer ESG-Standard für das Steuerreporting

Neuer ESG-Standard für das Steuerreporting

©Elke Mayr
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Unternehmen sind angehalten, eine nachhaltige Steuerstrategie zu entwickeln. Die ESG-Standards dafür wurden im Rahmen der Global Reporting Initiative im GRI Standard 207 festgelegt. 10 Tipps für die Umsetzung - vom Umgang mit Steuerrisiken, regulatorischen Vorgaben, unethischen Verhaltens und der Implementierung eines internen Prüfsystems.

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Die Ansprüche an nachhaltiges Verhalten von Unternehmen steigen sowohl von Investoren, Steuerbehörden als auch der Öffentlichkeit. Nachhaltigkeitsrankings und -indizes gewinnen an Relevanz. Damit steigt auch in Steuerbelangen die Notwendigkeit transparent und nachhaltig zu agieren.

„Steuern gelten längst nicht mehr nur als Kostenfaktor für Unternehmen, sondern auch als Instrument, langfristig Wohlstand zu erhalten, ökologische Wertschöpfung voranzutreiben und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten“, so Iris Burgstaller, Steuerberaterin der TPA Steuerberatung.

Wo sind die Standards für Steuertransparenz festgeschrieben?

Die Global Reporting Initiative (GRI) legt internationale Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung fest. Innerhalb dieses Rahmenwerks gibt es einen eigenen Standard – GRI Standard 207 – der sich dem Thema Steuern widmet. Dieser Standard ist seit dem 1. Jänner 2021 anwendbar. Der GRI 207 Standard, der vom Global Sustainability Standards Boards (GSSB)2019 herausgegeben wurde, legt die Anforderungen an die Berichterstattung zum Thema Steuern fest.

Dieser Standard soll von Organisationen und Unternehmen jeder Größe, Art, Branche oder geografischen Lage umgesetzt werden, die über die Auswirkungen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Steuern berichten möchten.

Für welche Unternehmen gilt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Versicherungen und Banken sind jedoch zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung verpflichtet.

In Österreich werden ab 2023 voraussichtlich rund 2.000 Unternehmen betroffen sein

Iris Burgstaller, Steuerberaterin der TPA Steuerberatung.

Mittelständische Unternehmen künftig auch in der Pflicht

Zukünftig soll sich das ändern: Die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) der EU-Kommission wird zukünftig auch mittelständische Unternehmen betreffen, die zumindest zwei der drei Größenmerkmale erfüllen
1. Bilanzsumme über 20 Millionen Euro,
2. Nettoumsatzerlöse über 40 Millionen Euro und/oder
3. durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres.
Burgstaller: "In Österreich werden das statt bisher rund 90 Unternehmen voraussichtlich ab 2023 rund 2.000 Unternehmen sein, innerhalb der EU rund 49.000 Unternehmen."

Welche Nachhaltigkeitskriterien für Steuerreporting im Rahmen der Berichterstattung gibt es bereits?

In den letzten Jahren wurde Steuertransparenz durch die Einführung mehrere Regelwerke vorangetrieben: Dazu zählt einerseits

Diese strengeren Steuer-Bestimmungen wurden eingeführt:
- die weltweite Einführung von Country-by-Country-Reporting für große multinationale Konzerne mit Umsatz über 750 Millionen Euro.
- der Informationsaustausch überdas internationalen Steuerabkommen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
- der Common Reporting Standard (CRS), dem automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD.
- In Österreich ist seit Mitte 2020 die grenzüberschreitende Meldepflicht von Steuergestaltungen („DAC6“) verpflichtend. Damit sollen aggressive Steuermodelle verhindert werden.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung hat Steuertransparenz eine wesentliche Bedeutung, da Steuern in alle drei ESG-Bereiche hineinspielen. Dementsprechend beinhaltet die Offenlegung unterschiedliche Aspekte der Steuerstrategie von Unternehmen.

Eine nachhaltige Steuerstrategie hängt vom jeweiligen Business ab

TPA Steuerexpertin Burgstaller

Gibt es konkrete Vorgaben für die Steuerstrategie?

„In den Transparenz-Standards finden sich keine konkreten Vorgaben, wie eine nachhaltige Steuerstrategie genau ausschauen soll. Es hängt vom jeweiligen Business und Organisationsmodel ab und damit auch wie relevant das Thema Steuern für das jeweilige Unternehmen ist. Der Beitrag zur Nachhaltigkeit der Unternehmen fällt deshalb unterschiedlich aus“, so Burgstaller.

Was für größere Unternehmen gilt

Im Rahmen einer nachhaltigen Steuerstrategie ist insbesondere ein vom Unternehmen implementiertes Steuerkontrollsystem von Vorteil. Große Unternehmen mit Umsatz über 40 Millionen Euro können auf Basis eines solchen Steuerkontrollsystems seit 2019 am Horizontal Monitoring teilnehmen. Diese „begleitende Kontrolle“ basiert auf einer kooperativen Zusammenarbeit und laufendem Austausch mit der Finanzverwaltung, womit eine Alternative zu Betriebsprüfungen geschaffen wurde.

Was bei kleineren Unternehmen empfohlen wird

Aber auch für kleinere Unternehmen, die nicht unter das Horizontal Monitoring fallen, ist die Implementierung eines Steuerkontrollsystems von Vorteil. „Ein solches Steuerkontrollsystem muss nicht formalisiert sein, sondern kann gerade bei kleineren mittelständischen Unternehmen auch aus bestehenden Checklisten, Vorgaben, Richtlinien oder Dienstanweisungen, wie das Vier-Augen-Prinzip bestehen, um im Unternehmen steuerliche Compliance sicher zu stellen“.

Es sind sowohl klassische Steuerrisiken im Compliance Management zu berücksichtigen als gegebenenfalls auch nicht-finanzielle Risiken wie Reputationsrisiken. Gerade bei international tätigen Unternehmen sollte auch beschrieben werden, wie sichergestellt wird, dass sich auch ausländische Tochtergesellschaften an die Steuerstrategie halten.

10 Tipps, wie Unternehmen, die neue Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen können

  • Unternehmen, die ihre Steuertransparenz an den GRI Standard 207 orientieren wollen, sollten folgende Punkte beachten:

  • 1. die Steuerstrategie und, falls vorhanden, einen Link dazu,

  • 2. wie das Steuerkonzept innerhalb der Organisation eingebettet ist

  • 3. Angabe wer das Kontrollorgan im Unternehmen ist

  • 4. die Steuerstrategie prüft und genehmigt

  • 5. Angaben wie häufig die interne Überprüfung der Steuerstrategie stattfinden sollen

  • 6. Ansatz wie regulatorische Vorgaben eingehalten werden sollen

  • 5. wie der Umgang mit Steuerrisiken aussieht

  • 7. wie Risiken identifiziert, verwaltet und überwacht werden

  • 8. wie die Einhaltung des Tax Governance und Control Frameworks überwacht wird

  • 9. eine Beschreibung der Mechanismen, wie Bedenken bei unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltensweisen gemeldet werden können und

  • 10. wie die Integrität der Organisation in Bezug auf Steuern gewahrt oder wiederhergestellt werden soll.

So sollen Stakeholder und Management einbezogen werden

Nach den Vorgaben des GRI 207 Standard sollen Unternehmen Verfahren entwickeln und Strukturen schaffen, um mögliche Bedenken von Anteilseigener und externen Shareholdern erfassen und berücksichtigen zu können.
- Es sollen Strategie entwickelt werden, wie gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden erfolgen soll;
- Ein Ansatz entwickelt werden, wie politischer Einfluss in Steuerfragen unterbunden werden kann.
„Unternehmen können sich beispielsweise bei Interessensvertretungen engagieren oder durch die Teilnahme an Begutachtungen von Steuergesetzen oder -verordnungen einen konstruktiven Diskurs mit den Steuerbehörden und Gesetzgeber mitwirken“, so ein Tipp TPA-Expertin Burgstaller, um so interne und externe Stakeholder miteinzubeziehen.

Country-by-Country-Reporting – was sich ändern wird

Der neue Standard sieht auch ein öffentliches Country-by-Country-Reporting vor. Burgstaller: „In der Praxis veröffentlichen die wenigsten Unternehmen diese Daten freiwillig, selbst wenn sie im Rahmen der Berichterstattung angeben GRI Standards 207 umzusetzen.“
Die EU plant jedoch voraussichtlich ab Mitte 2024 verpflichtend die Veröffentlichung von Country-by-Country-Reports. Für die betreffenden Unternehmen würde dann spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2025 das Reporting Pflicht. Die EU-Richtlinie dazu wurde am 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

GRI-Standards: Welche Angaben Unternehmen bei Länderreports empfohlen wird

  • Für jedes Steuerhoheitsgebiet im Unternehmen sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Anzahl der Angestellten und die Grundlage für die Berechnung dieser Anzahl;

  • Umsatzerlöse aus Geschäfte mit fremden Unternehmen;

  • Ergebnis vor Ertragsteuern;

  • Sachanlagen mit Ausnahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten;

  • die gezahlte Ertragsteuer;

  • die entstandene Ertragsteuer;

  • Begründung der Differenz des Regelsteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ermittelten Ertragsteuerbetrages.

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