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Aufsichtspflicht: Wann Lehrer, Eltern oder auch Kinder haften

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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©Elke Mayr
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Welche Aufsichtspflichten Lehrer haben, was die Folgen sein können, wenn diese vernachlässigt werden, wann Eltern zur Haftung herangezogen werden und wann selbst Unmündige aus rechtlicher Sicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die D.A.S. Rechtsberatung informiert.

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Badeunfall im Unterricht: Lehrer haften

Nach einem tödlichen Badeunfall einer 12-jährigen Schülerin wurden zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig es für Lehrer aber auch für Eltern und Schüler ist, über Aufsichtspflichten im Allgemeinen Bescheid zu wissen.

Wovon hängt der Grad der Aufsichtspflicht des Lehrers ab? [Österreich]

Relevant ist das Alter des Kindes. Je nachdem ist die Aufsichtspflicht enger oder weiter gefasst. Der Lehrer muss die körperliche und geistige Reife der Schüler beachten, wie auch die Entwicklung oder besonderen Eigenschaften jedes einzelnen Kindes.

Verletzung der Aufsichtspflicht: Mögliche rechtliche Folgen

„Eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht kann dienst-, disziplinar-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Es wird geprüft, ob dem Lehrer ein Verschulden vorzuwerfen ist. So wird beispielsweise untersucht, ob er etwas hätte tun können, um einen Unfall zu vermeiden“, erklären die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung.

Wann die Aufsichtspflicht des Lehrers außerhalb des Unterrichts gilt

Der Lehrer muss die Schüler nicht nur während der Schulunterrichtsstunden, sondern auch 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, in den Unterrichtspausen und unmittelbar nach Unterrichtsschluss beim Verlassen der Schule beaufsichtigen.
Der Lehrer ist auch verpflichtet, die Schüler bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit das nach Alter und der geistigen Reife der Schüler erforderlich ist.

Wann Kinder nicht haften und welche Ausnahmen es gibt

Bis zu welchem Alter Kinder nicht haftbar gemacht werden können

Kinder haften bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht für Schäden, die sie verursacht haben. „Denn unmündig Minderjährigen fehlt in der Regel die nötige Fähigkeit ihr Fehlverhalten einzusehen. Es wird ihnen daher von Gesetzes wegen kein Verschulden zur Last gelegt“, so Kaufmann.

Wann ein unmündiges Kind dennoch haftbar gemacht werden kann

Die gesetzliche Regelung, dass Kinder nicht haften, gilt nicht uneingeschränkt. So haftet auch ein Unmündiger, wenn er die nötige Einsicht für sein unrechtmäßiges Verhalten sehr wohl besitzt. Ein Achtjähriger weiß beispielsweise, dass das Werfen eines harten Gegenstandes in das Gesicht eines anderen zu schweren Verletzungen führen kann.
In einer aktuellen Entscheidung befand der Oberste Gerichtshof, dass ein 10-jähriger an einem Fahrradunfall Mitschuld hatte und ein Viertel des geforderten Schadenersatzes (Schmerzensgeld) zu tragen hat.

In welchen Fällen Aufsichtspflichtige für ihre Kinder haften

Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige, wie etwa Lehrer, haften, wenn die erforderliche Aufsicht des Kindes vernachlässigt worden ist. Die Aufsichtspflicht der Eltern gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Doch nicht immer kann jemand zur Haftung herangezogen werden, wenn ein Unfall passiert. So wurde beispielsweise die Schadenersatzklage einer Lehrerin, die über die ausgestreckten Beine eines Schülers stolperte, mangels Verschulden abgewiesen. Der Unfall war aus Unachtsamkeit der Lehrerin passiert.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

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