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Gebrauchtwagenkauf: 13 Tipps für Käufer

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Autokauf

Beim Gebrauchtwagenkauf ist Vorsicht geboten. Mängel lauern an vielen Ecken. Dagegen sollte man sich wappen.

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Beim Kauf eines Gebrauchtwagen gilt es einiges zu bedenken. Die Rechtsexperten der Automobilclubs geben Tipps und berichten von Fällen aus der Praxis. Plus Links zu Musterverträgen.

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In Österreich wurden im Vorjahr drei Mal so viele Gebrauchtwagen wie Neuwagen verkauft. Der Rückgang war im Vergleich zum Neuwagengeschäft nur gering.

Ein gebrauchtes Auto zu erwerben, hat seine Tücken. Wenn man hinterher erst auf Mängel draufkommt, trifft das sowohl Private als auch Betriebe, die auf einen funktionierenden Fuhrpark angewiesen sind, ebenso. Der Gebrauchtwagenhandel ist schließlich ein Tummelplatz für Verkäufer, die ihre Ware gerne beschönigen - gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wenn die Geschäfte nur schleppend laufen. „In unserer Rechtsberatung registrieren wir vermehrte Anfragen von Mitgliedern mit Problemen nach einem Gebrauchtwagenkauf“, bemerkt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.

So vermeidet es ein Gebrauchtwagenkäufer ein Auto zu erstehen, von dem man besser die Finger hätte lassen sollen. trend.at mit den 13 wichtigsten Tipps.

1. Nichts übereilen beim Gebrauchtwagenkauf

Eine Kaufentscheidung sollte nie voreilig getroffen werden. Das trifft gerade bei vermeintlichen Schnäppchen zu. Bei Verkäufern, die mit Verweis auf andere Interessenten auf einen schnellen Abschluss drängen, gilt das ebenso in besonderen Maße. Da heißt es besonders kritisch sein!

2. Verlassen Sie sich nicht auf Pickerl und Prüfgutachten

Nur weil ein Auto ein Pickerl hat, bedeutet das noch lange nicht, dass es in einem guten Zustand ist. „Das Gutachten besagt nur, dass das Auto noch fahrtüchtig ist und sich in freier Natur aufhalten darf, mehr nicht“, stellt Ursula Zelenka, Juristen beim ÖAMTC, klar. Wenn eine § 57a Überprüfung auch noch eineinhalb Jahre oder länger zurückliegt, ist es das Papier nicht wert. Ein gültiges Pickerl lässt auch keinen Rückschluss darüber zu, wie verrostet ein Auto ist, denn erst, wenn der Rost ein kritisches Ausmaß erreicht hat, wird das auch vermerkt.

3. Achten Sie darauf, bei wem Sie das Auto kaufen

Bei einem Markenhändler kann man sich in sicheren Händen fühlen. „Bei Händlern, die ihre Autos beispielsweise aus einem Container am Schrottplatz verkaufen, ist dagegen Vorsicht angebracht und ein Ankaufstest besonders ratsam“, weiß Verkehrsclub-Juristin Zelenka.

4. Ankaufstest, auch beim Kauf vom Händler

Einer der wichtigsten, wenn auch nicht immer beherzigten Tipps beim Fahrzeugkauf - speziell beim Kauf im Internet: Fahren Sie das Auto Probe und lassen Sie einen Ankaufstest bei einem Verkehrsclub durchführen. Selbst wenn man bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft, ist ein Ankaufstest ratsam. Auch bei einem private Anbieter sollte man die Möglichkeit eines Ankaufstests nutzen. Verkehrsclub-Expertin Zelenka: „Unter privaten Verkäufern gibt es sogar solche, die von sich aus einen Ankaufstest durchführen lassen, um so glaubwürdiger zu wirken."

"Unsere erste Empfehlung ist, den technischen Zustand mit einem Experten abzuklären, um darauf aufbauend eine rechtliche Beurteilung vornehmen zu können. Dabei spielt der tatsächliche Wert des Fahrzeugs im Verhältnis zum Kaufpreis eine Rolle", erklärt Authried.

5. Das sollte ein Ankaufstest beinhalten

Um den tatsächlichen Zustand eines Fahrzeuges weitgehend abzuklären und zu dokumentieren, ist ein Ankaufstest das A und O beim Gebrauchtwagenkauf. Dieser dauert etwa beim ÖAMTC 90 Minuten und umfasst einen genauen Check von Motor, Antriebsstrang, Lichtanlage, Fahrwerk, Karosserie und Komfortsysteme mit rund 100 Einzelpositionen. Eine Probefahrt eines Technikers des Verkehrsclubs zählt ebenfalls zum Prüfumfang. Während das "Pickerl" lediglich die aktuelle Betriebssicherheit bescheinigt, gibt die Kaufüberprüfung Auskunft über Schwachstellen, eventuell vorhandene Unfallschäden, Abnutzungserscheinungen und absehbare künftige Mängel.

6. Privatkauf: Verwenden Sie einen Mustervertrag

Für den Verkauf von privat an privat haben Verkehrsclubs ein Musterformular erstellt, das an allen Dienststellen des Clubs kostenlos erhältlich ist. Die Interessen beider Vertragspartner werden berücksichtigt und die Vertragsbestimmungen sind in leicht verständlichen Anmerkungen erläutert. Umfassende Informationen und das Kaufvertragsformular zum Download gibt es beim ÖAMTC unter www.oeamtc.at/autokauf und beim ARBÖ unter dem Button Kaufvertrag.

7. Mündliche Zusagen verschriftlichen

Unterschreiben Sie keinen Vertrag, dessen Inhalt vom mündlich Abgesprochenen abweicht. Insbesondere wenn das Fahrzeug im Vertrag als "Bastlerfahrzeug" beschrieben wird, der Kaufpreis, dem aber nicht entspricht und der Verkäufer beteuert, es wäre alles in Ordnung, müssen die Alarmglocken läuten. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden. Diesen kann später entscheidende Bedeutung zukommen.

8. Beim Autokauf nicht auf Gewährleistung verlassen

Wer sich beim Kauf auf die Gewährleistung verlässt und deshalb gar auf einen genauen Check des Fahrzeugs verzichtet, bewegt sich unter Umständen auf dünnem Eis. "Ob und welche Gewährleistung im Ernstfall geleistet wird, ist so eine Sache“, schränkt Zelenka ein. Händler versuchen gerne, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kürzere Gewährleistungsfrist von nur einem statt zwei Jahre anzuführen. Das ist zwar erlaubt, doch vielen Käufern ist das nicht bewusst und wird von ihnen im Kleingedruckten auch leicht übersehen.

Besonders unverfrorene Verkäufer versuchen, die gesetzliche Gewährleistung im Vertrag gleich komplett auszuschließen. Zelenka: „Das ist gesetzlich aber verboten.“

9. Private können Gewährleistung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen

Viele Privatanbieter sind der Ansicht, die Gewährleistungspflicht trifft sie nicht. Aber das ist ein Irrtum: Mindestanforderungen müssen auch sie garantieren. So hat ein Käufer sehr wohl das Recht zu erwarten, ein Auto zu kaufen, das auch fährt. Stellt der Käufer im Nachhinein fest, nur eine geschminkte Autoleiche vor sich zu haben oder stellt er einen erheblichen Schaden fest, kann dieser Forderungen stellen. Gänzlich nichtig ist die Klausel, die Gewährleistung bei Verkäufen zwischen Privaten auszuschließen, wenn Mängel arglistig verschwiegen werden. Dann ist juristisch sogar eine Rückabwicklung des Kaufs vorgesehen.

Rechtlich bessergestellt ist man beim Kauf von einem Händler, da die Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen kann. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Verkäufer für alle Mängel einstehen muss – es kommt vielmehr darauf an, was vereinbart ist. Ein Privater hingegen kann die Gewährleistung beim Verkauf weitgehend ausschließen.

10. Privatverkäufer muss nicht für alle Mängel einstehen

Rechtlich bessergestellt ist man beim Kauf von einem Händler, da die Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen kann. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Verkäufer für alle Mängel einstehen muss – es kommt vielmehr darauf an, was vereinbart ist. Ein Privater hingegen kann die Gewährleistung beim Verkauf weitgehend ausschließen.

11. Sich an Verkehrsclubs wenden

Wenn der Kaufvertrag einmal unterschrieben ist und in der Folge Mängel auftreten, herrscht oft Ratlosigkeit, wie man weiter vorgehen soll. Mitglieder von Verkehrsclubs können sich kostenlos an deren Rechtsberatung wenden. Bei ÖAMTC ist das online unter oeamtc.at/rechtsberatung zu finden oder wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sich rasch mit dieser in Verbindung setzen.

12. Rückabwicklung bei kleinen Mängeln: Seriöse Händler entgegenkommend

Wie knifflig die Sache mit der Gewährleistung ist, zeigt sich auch, wenn Mängel entdeckt werden, die keinen erheblichen Schaden darstellen, aber der Käufer mit dem Kauf dennoch unzufrieden ist. „Das ist der Punkt, bei dem viel gestritten wird“, weiß die ÖAMTC-Juristin. Käufer haben kaum eine Chance auf Rückabwicklung des Geschäfts, wenn es ihnen nicht gelingt, dem Verkäufer eine böse Absicht nachzuweisen. Die Frage ist auch, wie weit das Problem vorhersehbar war. Aber zu viel Furcht vor Streitigkeiten, gerade bei Händlern, ist überflüssig. Zelenka: „Bei einem seriösen Händler bleiben Kunden, wenn sie mit seinem Kauf unzufrieden sind, nicht über.“

Bei einem Kaufvertrag von einem Verkehrsclub werden viele Probleme von vorneherein vermieden

Ursula ZelenkaJuristin

13. Bei Streitigkeiten nach einem Kauf einen Vergleich in Erwägung ziehen

Ein häufiger Fall Beispiel aus der Praxis: Einige Monate nachdem Frau S. einen Gebrauchtwagen gekauft hatte, wurden im Zuge der "Pickerl"-Überprüfung unerwartet mehrere schwere Mängel festgestellt, der Wagen bekam kein Pickerl mehr. Frau S. hatte jedoch einen Kaufvertrag von einem Verkehrsklub verwendet. „Dadurch werden im Gegensatz zu selbst entworfenen Verträgen viele Probleme von vorneherein vermieden“, so Authried.

Im Vertrag war die Verkehrs- und Betriebssicherheit zugesichert worden. Allerdings war ohne ein ausführliches Gutachten nicht sicher, ob die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Aus technischer Sicht sprach einiges dafür, ohne teures Gutachten konnte das aber nicht belegt werden. Die Verkehrsclub-Juristen erwirkten jedoch einen Vergleich, bei der der Verkäufer knapp 30 Prozent des Kaufpreises nachgelassen hat. Jurist Authried: „Mit einem Ankaufstest vor dem Kauf wäre Frau S. wahrscheinlich erst gar nicht in diese Lage gekommen.“

14. Ohne Rechtsschutzversicherung kann es teuer werden

Wenn man sich als Käufer übervorteilt wähnt, bleibt am Ende noch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn man aber keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man sich diesen Schritt besonders gut überlegen. "Das kann ansonsten schnell teuer werden", warnt die ÖAMTC-Juristin, „ohne Rechtsschutzversicherung sollte man seine Chancen sehr sorgfältig abwägen.“

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