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Kapitalertragsteuer: Leitfaden für steuerliche Transparenz & finanzielle Weitsicht

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Kapitalertragssteuer

©Elke Mayr
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Die Kapitalertragsteuer (KESt) betrifft jeden, der in Österreich investiert oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Hürden der Steuerbestimmungen, Regelungen und Strategien für den optimalen Kapitalertrag.

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Was ist die Kapitalertragsteuer: Definition und Bedeutung der KESt

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine spezielle Art der Einkommensteuer, die für inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Dabei wird die Einkommensteuer durch einen Abzug direkt von der Bank oder der auszahlenden Stelle eingehoben. Anders gesagt: Die Bank behält die Kapitalertragsteuer ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab.

Kapitalerträge aus Geldeinlagen wie Zinsen von Sparbüchern und Girokonten sowie nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten unterliegen einem Steuersatz von 25 Prozent. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent. Hierbei ist zu beachten, dass diese Prozentangaben den Anteil der Einkommensteuer repräsentieren, der auf die erzielten Kapitalgewinne entfällt.

Unterschiede zwischen Einkommensteuer und KESt

In Österreich sind die Unterschiede zwischen Einkommensteuer (ESt) und Kapitalertragsteuer (KESt) essenziell, wenn es um die Besteuerung von Einkommen geht. Die Einkommensteuer ist ein breiterer Begriff, der sämtliche Einkommensarten von Löhnen bis zu Kapitalgewinnen abdeckt. Sie wird jährlich auf Grundlage des Gesamteinkommens erhoben und berücksichtigt persönliche Umstände wie Familienstand und Abzüge.

Im Gegensatz dazu ist die Kapitalertragsteuer spezifisch auf Erträge aus Kapitalvermögen ausgerichtet. Hier erfolgt die Besteuerung direkt durch Abzug an der Quelle von Banken oder andere auszahlende Stellen. Dies umfasst Zinseinkünfte, Dividenden und andere Kapitalerträge. Die KESt ist eine Pauschalsteuer und ihre Höhe variiert je nach Art des Kapitalgewinns. Beide Steuerarten spielen eine große Rolle in der österreichischen Finanzlandschaft und erfordern eine genaue Kenntnis, um die steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und zu optimieren.

Wer muss die KESt bezahlen und wann?

Jeder, der in Österreich ein Sparbuch mit Zinsen hat, muss Kapitalertragssteuer zahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer nicht viel verdient, kann sich die gezahlte Steuer zurückholen. In Österreich gibt es keine Freibeträge für die Kapitalertragsteuer. Kurz gesagt: Alle Zinserträge müssen versteuert werden.

Zeitpunkt und Fälligkeit der KESt-Zahlung

Wer Zinsen für ein Sparkonto von einer österreichischen Bank bekommt, muss sich keine Sorgen über den Zeitpunkt machen, zu dem die Kapitalertragsteuer bezahlt werden muss. Die Bank oder das Institut erledigen das. Die Steuer wird entweder sofort von den Zinserträgen abgezogen oder separat berechnet und direkt ans Finanzamt überwiesen.

Aber Achtung, wer Zinsen aus Einlagen von ausländischen Banken erhält, der muss sich selbst kümmern. Die Zinserträge werden hier ohne Abzug gutgeschrieben, also brutto für netto. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige sich selbst um die Zahlung der Kapitalertragsteuer kümmern muss. Grundsätzlich muss jeder, der zur Steuerzahlung verpflichtet ist, bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eine Vorauszahlung leisten.

Berechnung und Höhe der KESt

Rechnen wir die ganze Sache mit der Kapitalertragsteuer einmal durch, damit wir sehen, wie das Ganze funktioniert. Ein Steuerpflichtiger hat 20.000 Euro angelegt und bekommt dafür in einem Jahr Zinsen von 3 % - das ist ja heutzutage wieder vorstellbar. Die Zinsen berechnen sich so: 20.000 Euro mal 3 geteilt durch 100, das macht 600 Euro.

Aber halt, bevor man sich über die vollen 600 Euro freuen kann, muss man berücksichtigen, dass die Kapitalertragsteuer (KESt) abgezogen werden muss. Das sind 25 %. Also, nimmt man die 600 Euro und multipliziert sie mit 0,75 (weil 100 % - 25 % = 75 %). Das ergibt 450 Euro, das ist der Betrag, den man nach der KESt-Zahlung noch übrig hat.

Aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Von den 600 Euro werden also 150 Euro als KESt direkt von der Bank ans Finanzamt überwiesen. Das ist der Anteil, den man von den Zinsen für die Steuer abtreten muss.

Aktuelle Steuersätze für verschiedene Kapitalerträge

Die aktuellen Steuersätze für verschiedene Kapitalerträge in Österreich, damit man im Steuerdschungel den Überblick behält:

Kapitalertrag

Steuersatz

Geldeinlagen, z.B. Zinsen

25 %

Sonstige Kapitalerträge

27,5 %

Für Zinseinkünfte aus Geldeinlagen wie Sparbüchern oder Girokonten beträgt der Steuersatz 25 %. Bei anderen Kapitalerträgen wie Dividenden oder Gewinnen aus Wertpapiergeschäften liegt der Steuersatz bei 27,5 %. Es ist immer gut, diese Sätze im Hinterkopf zu behalten, um steuerliche Verpflichtungen zu verstehen und bei finanziellen Entscheidungen berücksichtigen zu können.

KESt auf Bankzinsen und Dividenden

Die Kapitalertragsteuer (KESt) spielt eine Schlüsselrolle, wenn es um Bankzinsen und Dividenden geht. Im Grunde ist es die Steuer, die auf die Erträge aus Finanzanlagen anfällt. Wer Zinsen von einer Bank bekommt oder Dividenden aus Aktien, wird erleben, dass die KESt direkt davon abgezogen wird. Das Finanzamt nimmt sich seinen Anteil, damit man sich nicht selbst um die Steuerzahlung kümmern muss. Für Bankzinsen liegt der Steuersatz, wie bereits erwähnt, bei 25 %, während Dividenden mit 27,5 % besteuert werden. Es mag komplex erscheinen, aber im Wesentlichen sorgt die KESt dafür, dass auch Kapitalgewinne ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Besonderheiten bei Zinserträgen und Dividenden

Zinserträge und Dividenden haben ihre eigenen Feinheiten, die es zu beachten gilt. Sie werden aber beide direkt einbehalten.

Unterschiede in der Besteuerung

Für Zinsen aus Sparbüchern und Co. beträgt der Steuersatz 25 %, was bedeutet, dass von den Zinserträgen ein Viertel direkt an das Finanzamt geht. Für Dividenden liegt der Steuersatz bei 27,5 %, sodass noch weniger übrig bleibt.

Freibeträge und Ausnahmen

Bei Zinserträgen und Dividenden in Österreich gibt es keine generellen Freibeträge für jeden. Die Kapitalertragsteuer (KESt) greift in der Regel gleichmäßig zu und wird auf die meisten Zinserträge und Dividenden angewendet.

Es gibt jedoch eine Art von Ausnahme: Wer über geringe Einkünfte verfügt, hat die Chance, die gezahlte KESt zurückzuholen. Hierbei ist es ratsam, die aktuellen Regelungen und Bedingungen im Auge zu behalten, da sie sich im Laufe der Zeit ändern können. Im Großen und Ganzen gilt jedoch, dass die KESt eine unvermeidliche Begleiterin ist, wenn es um Zinsen und Dividenden geht.

Ausnahmen und Sonderfälle – Wer ist von der Kapitalertragsteuer befreit?

Es gibt jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, für die der spezielle Steuersatz nicht zum Einsatz kommt. Stattdessen gelten für diese Einkünfte die allgemeinen Einkommensteuersätze. Das betrifft zum Beispiel:

  • Privatdarlehen oder nicht verbriefte private Forderungen (beispielsweise obligationenähnliche Genussrechte)

  • Forderungswertpapiere, die nicht öffentlich ausgegeben wurden (wie zum Beispiel privat platzierte Anleihen)

  • Einkünfte aus stiller Beteiligung an einem Unternehmen

  • steuerpflichtige Versicherungsleistungen.

In diesen Fällen greift also nicht der Sondersteuersatz, sondern es gelten die normalen Einkommensteuersätze.

Die digitale KESt-Befreiungserklärung für Privatstiftungen und Unternehmen

In der Vergangenheit waren Privatstiftungen und in- und ausländische Unternehmen von der KESt befreit, und das wurde einfach auf dem Papier erklärt. (§ 94 Z 5 EStG; § 94 Z 12 EStG) Befreiungserklärung bedeutet, dass das Unternehmen erklärt, die erhaltenen Zinsen oder Dividenden im Rahmen des Unternehmensgewinnes zu versteuern. Mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2025 wird es eine neue Regelung geben. Das Finanzamt benötigt jetzt eine digitale Befreiungserklärung für die KESt. Die muss elektronisch eingereicht werden. Im September 2023 hat das Finanzministerium dazu eine genaue Verordnung erlassen, die festlegt, wie man die Erklärungen genau übermitteln soll und welche Daten benötigt werden. (am 21. Juli 2023 im BGBl veröffentlichte AbgÄG 2023; § 94 Z 15 EStG)

Rückerstattung - Kann man sich die Kapitalertragsteuer „zurückholen“?

Wer Zinsen bekommt und deshalb Kapitalertragsteuer zahlt, kann einen Teil davon zurückbekommen. Das passiert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung. Das geht aber nur, wenn man nicht viel Erwerbseinkommen hat. Die Gesamteinkünfte pro Jahr (also Bruttoeinkommen aus Zinsen, lohnsteuerpflichtige und andere Einkünfte minus Sozialversicherung und Absetzbeträge) dürfen nicht über 11.000 Euro liegen. Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann der gezahlte Kapitalertragsteuerbetrag zurückgeholt werden.

Verfahren zur Rückholung der KESt

Wer die gezahlte Kapitalertragsteuer zurückhaben möchte, kann das auf verschiedene Arten tun. Es besteht die Möglichkeit, dies in der Einkommensteuererklärung oder in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben. Alternativ kann man auch einen eigenen Antrag stellen, dafür gibt es das Formular E3. Die notwendigen Unterlagen findet man im Internet auf der Seite des BMF unter dem Abschnitt "Formulare". Das Gute daran ist, dass der Antrag bis zu 5 Jahre rückwirkend gestellt werden kann.

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