Trend Logo

Wie man Vermögen am besten weitergibt

In Kooperation mit der Bank Austria.
Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
7 min

©shutterstock
  1. home
  2. Specials
  3. Special

Die Werte, die man im Laufe eines Lebens geschaffen hat, sollen auch nächsten Generationen zugute kommen. Das Wealth Management und Private Banking der UniCredit Bank Austria hilft bei der sorgfältigen Planung der Weitergabe.

von

Es wird so viel vererbt und geerbt wie in keiner anderen Generation zuvor. Das jährliche Erbvermögen wird sich bis 2040 von derzeit 20 auf 40 Milliarden Euro verdoppeln. Daher sollte man sich früh damit auseinanderzusetzen, wie die über ein Leben hinweg geschaffenen Vermögenswerte auch gezielt an jene Menschen weitergegeben werden können, die dafür aus persönlicher Sicht die richtigen sind. Doch es gilt auch, an sich selbst zu denken. Denn die menschliche Lebensdauer nimmt immer mehr zu. Daher sollte rechtzeitig eine finanzielle und organisatorische Vorsorgeregelung sowohl für die eigene Person als auch für die Familie getroffen werden. Dabei hilft eine ausgewogene Vermögensstruktur und eine gute Vorsorgeplanung für möglicherweise zukünftig eintretende Ereignisse.

TESTAMENT. Natürlich regelt die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Parentelsystem die Vermögensweitergabe in der Verwandtschaft, unter Ehegatten und eingetragenen Partnern. Auch die Pflichtteile von Kindern, Enkeln bis zu Urenkeln sind gesetzlich geregelt. Wer aber darüber hinaus seine eigenen Ziele bei der Vermögensweitergabe verwirklicht wissen will, sollte diese in einem Testament festlegen. Laut einer Studie der Notariatskammer hat derzeit aber nur rund ein Drittel der Österreicher ein Testament gemacht. Der Gedanke daran wird aus verständlichen Gründen allzu gerne verdrängt. Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe brauchen aber eine gute Planung. Wie man dabei am besten vorgeht, erklärt Norbert Prenner, Experte für Vermögensweitergabe bei der UniCredit Bank Austria im Kasten rechts.

STIFTUNGEN. Sollen größere Vermögen weitergegeben werden, kann auch die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen werden. Dabei können sowohl gemeinnützige als auch eigennützige Ziele verfolgt werden. Die UniCredit Bank Austria bietet Kunden, die eine Stiftung errichten möchten, sowie auch bestehenden Stiftungen, ein hochqualitatives Service sowie umfassende persönliche Beratung durch ein professionelles Team aus Experten. Von der Stiftungsidee bis zur Gestion des Stiftungsvermögens oder der Gestaltung des gesamten Investmentprozesses erfolgt eine individuelle und maßgeschneiderte Begleitung.

Die Experten stehen bei der Wahl der passenden Anlageform, Abstimmung auf den Stiftungszweck, Ermittlung des Liquiditätsbedarfs, des Anlagehorizonts und des Risikoprofils zur Seite. Um den Anlageerfordernissen gerecht zu werden und den langfristigen Anlageerfolg zu sichern, werden die einzelnen Wertpapiere nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt. Und natürlich erfolgt eine Messung des Veranlagungserfolgs. Im Rahmen der individuellen Anlageberatung kann auf die Anforderungen, die sich aus der Stiftungserklärung ergeben, eingegangen und so dem Stiftungszweck Rechnung getragen werden.

Die langjährige, breit gefächerte Erfahrung sowie das vielfältige Spezialwissen zu Stiftungen aus den Bereichen Recht, Steuern, Vermögensveranlagung und Immobilien ist bei der UniCredit Bank Austria in einem eigenen Kompetenzzentrum gebündelt. Darüber hinaus erhalten Kunden alle relevanten Bankdienstleistungen einer Universalbank – von der Konto- und Depotführung bis hin zu Finanzierungslösungen. Welche umfassende Beratung die UniCredit Bank Austria bei Stiftungslösungen (siehe auch unten) und in allen Fragen der Vermögensweitergabe bietet, erklärt Vorständin Marion Morales Albiñana-Rosner im Interview.

"Erben will geplant sein"

Norbert Prenner, Experte für Vermögensweitergabe bei der UniCredit Bank Austria, über die wichtigsten Schritte, um den letzten Willen erfolgreich umzusetzen.

trend.: Das Thema Vermögensweitergabe wird gerne aufgeschoben. Wie kann man die Planung sinnvoll angehen?
Norbert Prenner: Am Anfang steht sicherlich die Klärung der Fragen: „Welche Vermögenswerte habe ich und wer soll mein Vermögen oder spezielle Vermögenswerte im Falle meines Ablebens erhalten?“ Wir empfehlen daraufhin, den eigenen Willen im Falle des Ablebens bei einem Notar oder Rechtsanwalt in ein Testament einfließen zu lassen. Sinnvoll kann es auch sein, eine Vorsorgevollmacht für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit oder eine Patientenverfügung zur Regelung medizinischer Eingriffe aufsetzen zu lassen. Wir als Bank bieten zudem einen professionellen Vermögensreport, der alle Vermögenswerte in übersichtlicher Form darstellt.

Blurred image background

Zur Person. NORBERT PRENNER ist Leiter des Wealth Planings bei der UniCredit Bank Austria.

© Susi Graf

Sollen bei Planung der Vermögensweitergabe die Betroffenen einbezogen werden?
Die Einbindung der potenziellen Erben ist grundsätzlich eine Geschmacksfrage. Eine Verpflichtung dafür gibt es nicht, da ein Testament eine einseitige Willenserklärung darstellt. Wenn es um Liebhaberobjekte geht, kann es sinnvoll sein, die Erben zu fragen, ob sie daran auch interessiert sind. Es gibt aber auch Familien, die einen „Familienrat“ abhalten, um eine gerechte Vermögensaufteilung strukturiert zu besprechen.

Wie weit kann die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament außer Kraft gesetzt werden?
Die gesetzliche Erbfolge ist das rechtliche Fundament der Vermögensweitergabe und greift dann, wenn kein Testament vorliegt, oder die getroffene Regelung, z.B. wegen Formfehlern, nicht gültig ist. Mit einem Testament ist man grundsätzlich frei in der Vermögensaufteilung, jedoch ist für pflichtteilsberechtigte Personengruppen zumindest die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils im Rahmen des Pflichtteilsrechts verpflichtend vorgesehen.

Patchworkfamilien gehören fast schon zum Alltag. Wie kann man hier eine Vermögensweitergabe am besten planen?
Auch bei Patchworkfamilien sollte der erste Schritt eine Vermögensübersicht sein. Zu beachten ist, dass Partner ohne standesamtlichen Trauschein keine Pflichtteilsansprüche haben und auch nicht-leibliche Kinder dezidiert in einem Testament bedacht werden müssen. Wie man das regeln will, hängt daher immer vom jeweiligen Willen des Erblassers ab. Die Umsetzung des letzten Willens sollte hier speziell mit dem Notar bzw. Rechtsanwalt erörtert werden.

Zum Private Banking

Die vorliegende Marketingmitteilung wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Beratung oder Empfehlung dar. Diese Information kann jedoch eine persönliche Beratung durch einen:eine Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin nicht ersetzen.

Private Banking für hohe Ansprüche

Über die Autoren

Logo
Abo ab €16,81 pro Monat