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Besuch von der Finanzpolizei: So verhalten Sie sich richtig

In Kooperation mit TPA Steuerberatung
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Aktualisiert
Lesezeit
5 min

Wenn die Finanzpolizei des Bundes auf einen Besuch vorbeischaut, sollten Unternehmen darauf vorbereitet sein.

©bmf.gv.at
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Die Finanzpolizei bekämpft die Schattenwirtschaft, Betrug und will Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Die Experten der Steuerberatungskanzlei TPA erklären, was die Finanzpolizei darf und sie geben Auskunft wie man sich bei einer finanzpolizeilichen Kontrolle am besten verhält.

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Im Jahr 2011 hat die Finanzpolizei die KIAB-Einsatzgruppe abgelöst mit dem Ziel, Maßnahmen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft, zur Betrugsbekämpfung und zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu setzen. Die Experten der Steuerberatungskanzlei TPA erklären, was die Finanzpolizei darf und sie geben Auskunft wie man sich bei einer finanzpolizeilichen Kontrolle am besten verhält.

Was darf die Finanzpolizei?

Nachdem die Finanzpolizei umfassende Befugnisse hat und allfällige Kontrollen bzw. sonstige Maßnahmen überraschend erfolgen, ist es umso wichtiger, seine Rechte zu kennen.

  • Sie darf keine Privaträume betreten, aber sie darf Anwesende im Betrieb befragen und in Unterlagen Einsicht nehmen.

  • Festnahmen sind nur erlaubt, wenn Gefahr in Verzug ist.

  • Die Aussage darf nur verweigert werden, wenn man bereits als Beschuldigter geführt wird.

Unter welcher Voraussetzung darf die Finanzpolizei prüfen?

Die Finanzpolizei darf die Rechte jedoch nur ausüben, wenn der Verdacht besteht, dass gegen die Vorschriften von Abgabenbehörden zuwidergehandelt wird oder wurde. Eine willkürliche Hausdurchsuchung oder sonstige Maßnahme – ohne konkreten Verdacht – ist unzulässig.

Beantragen Sie gleich zu Beginn, dass die Finanzpolizei zuwartet, bis Ihr gesetzlicher Vertreter da ist

Welche Rechte hat die Finanzpolizei?

  1. Betretungsrecht
    Die Finanzpolizei ist berechtigt, Betriebsstätten, Betriebsräume, auswärtige Arbeitsstätten sowie Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten, nicht jedoch private Wohnräume.

  2. Auskunftsrecht
    Die Finanzpolizei ist berechtigt, über alle für die Erhebung von Angaben maßgeblichen Tatsachen Auskunft zu verlangen. Das betrifft auch Befragungen der im Betrieb anwesenden Personen sowie Einsicht in die Bücher und Aufzeichnungen (umfasst auch die EDV).

  3. Identitätsfeststellung
    Die Identität der anwesenden Mitarbeiter darf festgestellt werden.

  4. Anhalterecht
    Es besteht ein Anhalterecht für Autos.

  5. Festnahme- und Beschlagnahmerecht
    Festnahme- und Beschlagnahmerecht gibt es nur bei Gefahr in Verzug.

Wie viele Teams hat die Finanzpolizei?

Jedes der über 40 österreichischen Finanzämter verfügt über ein eigenes Team der Finanzpolizei.

Wer beauftragt die Finanzpolizei?

Die Mitarbeiter dieser Sondereinheit sind im Auftrag des Finanzamtes tätig und können je nach Sachlage Maßnahmen im Rahmen der

Tipps für den Umgang mit der Finanzpolizei

  • Das Wichtigste ist: Ruhe bewahren.

  • Lassen Sie sich vertreten. Es wird dringend empfohlen bei einer finanzpolizeilichen Kontrolle einen Anwalt, Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater beizuziehen und sich von diesem vertreten zu lassen. "Beantragen Sie gleich zu Beginn, dass die Finanzpolizei zuwartet, bis der gesetzliche Vertreter da ist", so die TPA.

  • Lassen Sie sich am Beginn der Amtshandlung mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle erfolgt. Je nach Verfahren haben Sie unterschiedliche Rechte und Pflichten. Die Organe der Finanzpolizei haben die Pflicht, Sie über den Verfahrensablauf und die Rechtsfolgen zu belehren.

  • Geben Sie Auskunft. Sie haben Mitwirkungspflicht. "Seien Sie kooperativ und erteilen Sie die gewünschten Auskünfte - das ist Teil Ihrer Mitwirkungspflicht als Steuerpflichtiger. Auch Ihre Dienstnehmer haben auf Verlangen Auskünfte zu erteilen.

  • Beschuldigte können Aussage verweigern. Nur wenn Sie bereits als Beschuldigter des Finanzstrafgesetzes gelten, stehen Ihnen Aussageverweigerungsrechte zu.

  • Lassen Sie sich Ergebnis schriftlich geben. Das Ergebnis der Amtshandlung ist in einer Niederschrift festzuhalten. Lesen Sie die Niederschrift sorgfältig durch, fordern Sie eventuell Korrekturen ein und lassen Sie sich eine Kopie der Niederschrift aushändigen.

Finanzamt kann im Zuge einer Hausdurchsuchung Dokumente beschlagnahmen lassen

Bei der sogenannten Auftragsaufgaben der Finanzpolizei beauftragt ein Finanzamt als Abgabenbehörde in einem anhängigen Abgabenverfahren Aufsichtsmaßnahmen wie Erhebungen oder Nachschauen durchzuführen.

Finanzpolizei kann Daten für Finanzstrafverfahren für die Finanz sammeln

Weiters kann das Finanzamt als Finanzstrafbehörde I. Instanz die Finanzpolizei im Zuge einer Prüfung einsetzen, um Kontroll-, Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen, um Erkenntnisse zu gewinnen und Daten für ein Finanzstrafverfahren zu erlangen.

Bei Gefahr in Verzug sind die Organe der Finanzpolizei berechtigt, konkrete Maßnahmen des Finanzstrafgesetzes Nötiges zu beschlagnahmen sowie eine Hausdurchsuchung umzusetzen.

Was kann man gegen eine unangekündigte Hausdurchsuchungen tun?

Gegen eine unangekündigte Hausdurchsuchung ist eine Maßnahmenbeschwerde im Sinne des Finanzstrafgesetzes gegen eine unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt möglich.

Finanzpolizei: Diese Dokumente sollten Sie bereithalten

Nach Ansicht der Experten von TPA ist eine Dokumentation des internen Kontrollsystems von Vorteil: Sollten Sie über eine schriftliche Dokumentation Ihres internen Kontrollsystems (IKS) verfügen, in der standardisierte Geschäftsabläufe (z.B. in der Gastronomie der Weg von der Aufnahme einer Bestellung bei Tisch bis zur Bonierung und schließlich der Einhebung des Entgeltes) für Dritte verständlich dargestellt, können Sie durch Vorlage dieser Unterlage möglicherweise diverse Fragen der Finanzpolizei vorweg vermeiden.

"Regelmäßig wiederkehrende Verfahrensabläufe, technische Daten von Registrierkassen und auch eine Liste der aktuell beschäftigten Dienstnehmer verfügbar gehalten werden, um diese Informationen an die Finanzpolizei aushändigen zu können und dadurch die Kontrollmaßnahmen zu beschleunigen", so die TPA.

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