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Achtung: Bei falscher UID fällt die Vorsteuer flach

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Unternehmen müssen den Lieferanten prüfen: Die Eingangsrechung muss auf eine gültige UID-Nummer abgeprüft werden.

©APA/ROLAND SCHLAGER
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Wer die Vorsteuer abziehen möchte, der muss die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer seiner Lieferanten überprüfen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.

Der Abzug der Vorsteuer gehört zu den schöneren Dingen, die umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit dem Finanzamt verbinden. Bisher mussten Rechnungsempfänger dafür die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer) eines inländischen Lieferanten nicht auf inhaltliche Richtigkeit prüfen, wenn sie richtig aussah (also aus einem "ATU" und acht Ziffern bestand).

Nun hat die Finanzverwaltung auf Grund von Erkenntnissen des Unabhängigen Finanzsenats seine Sichtweise aber geändert: Die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene UID-Nummer eines österreichischen Lieferanten muss vom Empfänger der Rechnung jetzt überprüft werden - und bei einer ungültigen UID-Nummer geht der Vorsteuerabzug verloren.

Stefan Szauer, Partner bei Moore Stephens City Treuhand, sieht diese Maßnahme kritisch: "Einmal mehr wird eine Aufgabe der Finanzverwaltung auf die Steuerzahler abgewälzt - mit drastischen Konsequenzen", sagt Szauer. "Denn wenn ich als Empfänger einer Rechnung mit falscher UID dies nicht rechtzeitig bemerke, habe ich auf der einen Seite die Umsatzsteuer bereits bezahlt, bekomme sie aber auf der anderen Seite nicht refundiert."

Regelmäßig prüfen

Weder Gesetz noch Finanzverwaltung treffen klare Aussagen darüber, wie oft geprüft werden muss, heißt es in einer Presseaussendung von Moore Stephens City Treuhand. Bei laufenden Geschäftskontakten sollte man die UID-Nummer des Lieferanten daher jedenfalls in regelmäßigen Abständen nachweislich kontrollieren.

Bei neuen Lieferanten ist die Überprüfung spätestens mit Eingang der ersten Rechnung ratsam. Die Prüfung der UID-Nummer (sogenanntes Bestätigungsverfahren) kann entweder über das FinanzOnline-Portal des Finanzministeriums erfolgen (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon) oder über den EU-Server (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies).

Zusätzliche Kosten

Für Unternehmen bringt die Neuerung laut Szauer jedenfalls einen Mehraufwand mit sich: Jene mit eigener Buchhaltung müssen entsprechende Systeme implementieren, um die UID-Nummern von Lieferanten regelmäßig zu prüfen; jene, die das Rechnungswesen auslagern, müssen ebenfalls mit Zusatzkosten rechnen. "Ein Stundenaufwand im zweistelligen Bereich pro Jahr wird in den meisten Fällen anfallen," kritisiert Szauer.

Ein kleiner Trost: Die UID-Nummer, die normalerweise verpflichtender Bestandteil von umsatzsteuerlich ordnungsgemäßen Rechnungen ist, kann auf so genannten Kleinbetragsrechnungen weg gelassen werden: Übersteigt die Rechnung einen Betrag von 400 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht, so gibt es keine UID auf der Rechnung - und somit auch nichts, was geprüft werden muss.

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