
Original. Xiaowu Gao in Peking 2004 mit seinen Skulpturen. Der Künstler wirft der Firma Kare Rechtsbruch vor.
©Xiaowu GaoMade in China auf Österreichisch: Ein symbolkräftiger Rechtsstreit um die Skulptur eines chinesischen Künstlers und Figuren des Ausstatters Kare beschäftigt die Gerichte.
Jahrzehntelang stand China im Verdacht, den Westen zu kopieren. Nun kopiert der Westen China – zumindest wenn es nach dem umtriebigen Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger und seinem Mandanten, dem chinesischen Künstler Xiaowu Gao, geht. Als „Musterklagen“ bezeichnet der China-affine Jurist zwei eingebrachte Klagen.
Sie richten sich gegen die deutsche und die österreichische Tochtergesellschaften der Ausstattungsfirma Kare. Zankapfel ist die Fiberglasfigur „Welcome Guests“, die online von Kare vertrieben wurde. Sie begrüßt Gäste mit nach vorne gebeugter Haltung und freundlichem Gesichtsausdruck. In der Lebensgroß-Variante wurde sie für rund 1.400 Euro angeboten.
Zum Unmut des chinesischen Künstlers Gao, der die Urheberschaft für die Figuren für sich reklamiert. Er wirft Kare vor, Plagiate bzw. Bearbeitungen seiner Skulpturen ohne seine Zustimmung verwertet, vertrieben und zur Verfügung gestellt zu haben, und klagte auf Unterlassung und Schadenersatzanspruch.
Sichtlich erfreut zeigt sich Gaos Anwalt daher dem trend gegenüber über die einstweiligen Verfügungen, die in beiden Verfahren das Handelsgericht Wien und das Landesgericht Wiener Neustadt erstinstanzlich zu Gunsten seines Mandanten erlassen haben. Am 23. August gab Zanger dazu sogar eine Pressekonferenz in Peking. Hervorgehoben wurde die Bedeutung der erfolgreichen Klage. Es handle sich demnach wahrscheinlich um den ersten Fall, in dem ein chinesischer Künstler im Westen einen entsprechenden Erfolg beim Schutz geistigen Eigentums erzielt hat.
Die Entscheidungen sind jedoch nicht rechtskräftig, im Auftrag von Kare erhebt die Wiener Kanzlei Salomonowitz Rekurs und legt Berufung ein. Dazu heißt es: „Ob die bloße Darstellung von sich verbeugenden Menschen urheberrechtlich schutzfähig (und damit monopolisierbar) ist, ob und welchen Schutzbereich eine solche Darstellung aufweisen würde, und ob die sich beispielsweise im Hinblick auf die Haltung, die Gesichtszüge und die prägnante Farbgestaltung deutlich davon unterscheidenden Figuren meiner Mandantin in diesen Schutzbereich eingreifen und Urheberrechte verletzen“, sei im weiteren Verlauf von den Gerichten zu beurteilen.
Indes geht Zanger, Präsident der Austrian Chinese Business Association, gegen 65 weitere europäische Firmen vor, die Gaos Werke vertrieben haben sollen. Namen nennen will er (noch) nicht. Auch nicht jene der angeblich mehreren Hundert chinesischen Künstler:innen, die ihre Urheberrechte in ähnlichen Fällen von diversen Unternehmen verletzt sähen.
Gao ist nach eigener Darstellung in über 110 Ländern Opfer von Produktpiraterie geworden, weshalb er den Titel „most-pirated Chinese artist“ trägt. China bemüht sich jedoch um die Reduktion von Produktpiraterie: Nach Angaben der chinesischen Behörde für geistiges Eigentum gibt es in China seit 18. Juli insgesamt 80 nationale Zentren für den Schutz geistigen Eigentums - eine Maßnahme zur Intensivierung des Schutzes.