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Mit diesen Methoden zahlen Sie weniger Pkw-Sachbezug

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©Elke Mayr
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Privat genutzte Dienstwagen können den Nutzern teuer kommen. Doch eine noch relativ neue Verordnung ermöglicht es den Sachbezug für Pkws in bestimmten Fällen zu senken. Auch beim Sachbezug für Vorführwagen kommt man den Dienstnehmern entgegen, zumindest in einer Branche.

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Was ist ein Sachbezug bei einem Dienstauto?

Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein KFZ für den Dienst auch für private Zwecke zu nutzen, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Dieser Vorteil dient für Unternehmen als Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, die SV-Beiträge als auch für die Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) und erhöht diese entsprechend. Als Privatfahrt gilt bei einem Dienstnehmer auch die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und retour.

Wonach richtet sich die Höhe des Sachbezugs?

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den Anschaffungskosten des PKWs und nach den privat gefahrenen Kilometern. Wird im Jahresschnitt nicht mehr als 500 Kilometer monatlich privat gefahren, wird lediglich ein Sachbezugswert von 0,75 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Sonderausstattung oder maximal 360 Euro pro Monat angesetzt.

Der Nachweis der gefahrenen Kilometer kann mit einem Fahrtenbuch geführt werden. Wird diese Grenze überschritten, bemisst sich der Sachbezug in Höhe von 1,5 Prozent von den tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 720 Euro im Monat. Ein Pendlerpauschale und ein Pendlereuro können in diesen Fällen nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

So wird der Sachbezugswert ermittelt

1. Ermittlung des Kfz-Sachbezugswertes bei Neuwagen

Bei einem Neuwagen sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, inklusive USt. und NoVA, als Basis zur Ermittlung des Sachbezugswertes heranzuziehen. Kosten für Sonderausstattungen wie ABS, Autoradio, Klimaanlage und Ähnliches zählen zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges und sind daher bei der Ermittlung des Sachbezuges miteinzubeziehen.

2. Die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug bei Leasingfahrzeugen

Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich. Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, ist der damalige Listenpreis anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.

3. Die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug bei Gebrauchtwagen

Bei einem Gebrauchtwagen werden der Neuwert (Listenpreis bei Erstzulassung; keine Berücksichtigung von Sonderausstattung oder üblichen Rabatten) oder die tatsächlichen Kfz-Anschaffungskosten des Ersterwerbers herangezogen. Diese Regelung gilt auch für sehr alte Autos.

4. Elektroautos: Sachbezug entfällt

Der Sachbezug bei Elektroautos und mit Wasserstoff betriebenen Autos ist derzeit mit null Prozent anzusetzen und bringt daher einen großen Steuervorteil für Dienstnehmer und -geber.

So hoch kann der Sachbezugswert sein

Der Sachbezugswert beträgt 1,5 Prozent, maximal 720 Euro pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ. Die Grenzwerte der maximalen CO2-Emission werden jedes Jahr erhöht. 2022 beträgt der maximale C02-Emissionswert 135 g/km. Ist die Schadstoffemission höher beträgt der Sachbezug zwei Prozent.

Pkw-Sachbezug senken durch einmaligen oder laufenden Kostenbeitrag zum Anschaffungspreis

Die monatlichen Steuern, also der Sachbezug auf privat genutzte Dienstwagen, sind mitunter so hoch, dass es sich fast schon lohnt, selbst ein Kfz auf Raten zu kaufen, statt das Geld dem Staat zu schenken. In zwei Bereichen zeigt der Fiskus jedoch milde.

Grundsätzlich gilt: Die Höhe des Kfz-Sachbezugs kann durch den Arbeitnehmer beeinflusst werden, entweder in dem ein einmaliger Kostenbeitrag oder laufende Kosten getätigt werden. Laufende Kostenbeiträge werden vom monatlichen Sachbezug abgezogen, Spritkosten sind davon ausgenommen.

Bei einmaligen Kostenbeiträgen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens besteht das Wahlrecht, ob dieser Kostenbeitrag auf acht Jahre verteilt bei der laufenden Sachbezugsbewertung abgezogen wird oder der Sachbezugswert von vornherein von den gekürzten Anschaffungskosten berechnet wird. Als Sachbezug kann der Wert nach der günstigeren Variante angesetzt werden.

Sachbezug sinkt, indem Kostenbeiträge des Dienstnehmers in die Berechnung einfließen

  • Kostenbeiträge des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber mindern den Sachbezugswert.

  • Monatliche Kostenbeiträge des Arbeitnehmers sind erst nach Abzug der Sachbezugshöchstgrenze (je nach CO2-Ausstoß (720 Euro oder 960 Euro) abzuziehen. Von dieser reduzierten Berechnungsbasis der Anschaffungskosten ist dann der Sachbezug zu berechnen.

  • bei einem einmaligen Kostenbeitrag zu den Anschaffungskosten darf der Sachbezugshöchstbetrag erst als letzter Berechnungsschritt berücksichtigt werden.All jenen, die für ihren Dienstwagen für die Privatnutzung Kostenbeiträge aus ihrer eigenen Tasche leisten, gilt durch die jüngste Sachbezugswerzte-Verordnung seit 1. November 2019 folgende Regelung:

Langjährige Praxis war, dass bei Anschaffungskosten für ein Kfz über 48.000 Euro, selbst dann der höchstmögliche Sachbezug abzuziehen war, wenn Kostenbeiträge geleistet wurden. So haben Kostenbeiträge durch den Arbeitnehmern bei teuren Firmenautos bis vor wenigen Jahren den Sachbezug nicht oder nur teilweise reduziert. Dieses Vorgehen hat das Bundesfinanzgericht aber als falsch eingestuft.

Vorführwagen: Dafür zahlen bestimmte Mitarbeiter weniger Sachbezug

Der Fiskus zeigt sich auch noch in einem anderen Bereich, auf das der Sachbezug angewendet wird, nachsichtig. Nämlich bei Vorführwagen, die Autohändler ihren Mitarbeitern zur privaten Verwendung überlässt. So wurde die Berechnungsgrundlage für Vorführwagen von Autohausmitarbeitern gesenkt. Seit dem 1. Jänner 2020 sind die Umsatzsteuer und die fiktive Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu den Anschaffungskosten des Kfz-Händlers hinzuzurechnen. Im Gegenzug reduziert sich für die Berechnung des Sachbezugswertes der Bewertungszuschlag von 20 auf 15 Prozent.

Kein Sachbezug für Fahrräder und Krafträder mit keinem CO2-Emissionswert

In der Sachbezugsverordnung wurde auch festgelegt, dass für privat nutzbare arbeitgebereigene Fahrräder und Krafträder ohne CO2-Emissionen, wie etwa Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) ein Sachbezugswert von Null anzusetzen ist.

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