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Bei Tötung von Sexarbeiterinnen war Mann zurechnungsunfähig

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In diesem Bordell in Wien-Brigittenau wurden die Frauen getötet
©APA/APA/MAX SLOVENCIK/MAX SLOVENCIK
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Der 27-Jährige, der am 23. Februar in einem Asiastudio in Wien-Brigittenau drei Sexarbeiterinnen getötet haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gerichtsgutachten, zurechnungsunfähig. Einen diesbezüglichen Bericht des Onlineportals "Oe24.at" bestätigte der Rechtsvertreter des Beschuldigten, Philipp Springer, am Freitag der APA. Demnach leide der aus Afghanistan stammende Mann an einer paranoiden Schizophrenie, er ist dem Gutachten zufolge als gefährlich einzustufen.

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Springer sagte, mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/1 Strafgesetzbuch (StGB) sei zu rechnen. "Es ist davon auszugehen, dass mein Mandant die nächsten Jahrzehnte in einer geschlossenen Einrichtung verbringen wird", sagte der Anwalt.

Springer hatte von Anfang an auf die psychische Erkrankung hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dies am 21. März öffentlich bestätigt. Es stehe "eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum", wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, sagte Behördensprecherin Nina Bussek damals. Insofern kommt die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann nun wenig überraschend.

Der 27-Jährige gab in dem Gutachten an, er habe in Serbien auf der Flucht eine europäische Hexe, eine Satanistin getroffen, die ihn dazu verführen wolle, von seiner Religion - der Mann ist Muslim - abzufallen. Sie sei nicht nach Österreich mitgekommen, man könne jemanden aber auch über das Handy weiterverhexen. Er habe mit dem Teufel gekämpft, nämlich mit dieser Frau aus Serbien, die er zwar immer wieder zurückdrängen konnte, die aber dann wiedergekommen sei.

Er hätte gewusst, dass die Sexarbeiterinnen mit der Hexe zusammenarbeiten. Sie seien Feinde von Gott. "Die verderben die Gesellschaft, und die seien auch für die Völkermorde zuständig, weil sie alles aus Lust machen", ist dem Gutachten aus der Gefühlswelt des Mannes zu entnehmen.

Vor der Tat habe er sich nach dem Ritual Vuzu in einer Moschee reinigen wollen, sei aber in dem Gotteshaus eingesperrt gewesen, nachdem es von allen anderen Besuchern verlassen worden sei. Er sei letztlich durch ein Fenster ins Freie gekommen. Dabei sei das Einsperren in der Moschee ein Zeichen gewesen, dass Gott die Tat nicht gutheiße. Ihn aber habe der Teufel geritten. Das Tatmesser hatte er demnach zu diesem Zeitpunkt schon gekauft, mit dem Ziel, die Frauen zu töten.

Hofmann attestiert dem 27-Jährigen einen paranoide Schizophrenie. "Die schizophrene Psychose war tat- und handlungsbestimmend." Die Tat selbst beschreibt der Gutachter als "Amoklauf, also (...) ein Delikt, bei dem es darum ging, innerhalb kürzester Zeit mehrere Menschen zu töten".

Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass man "von einer tat - und handlungsbestimmenden Geisteskrankheit in der Dimension einer nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung ausgehen" müsse. Von dem 27-Jährigen "geht die große Gefahr aus, mit hoher Wahrscheinlichkeit, in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen wie die Gegenständlichen zu setzen. Dabei ist mit schweren und absichtlichen schweren Körperverletzungen und Tötungsdelikten zu rechnen." Hofmann weiter: "Es sind die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß §21 Abs. 1 StGB erfüllt."

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