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Alles Wissenswerte über die Steuernummer

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Die Steuernummer ist die zentrale, unveränderliche Identifikationsnummer zur Erfassung und Verwaltung von Steuerdaten.

©Elke Mayr
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Jeder, der in Österreich steuerpflichtig ist, hat eine Steuernummer. Sie dient der Abwicklung der Besteuerung bei der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuer oder der Körperschaftssteuer.

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Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer, auch Abgabenkontonummer, Steueridentifikationsnummer oder Tax Identification Naumber (TIN) genannte Nummer, ist eine vom zuständigen Finanzamt einmalig an natürliche oder juristische Personen vergebene, eindeutige Nummer zur Erfassung und Verwaltung der Steuerdaten.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Steuernummer und Abgabenkontonummer gleichbedeutend verwendet. Im Grunde ist die Abgabenkontonummer aber jene Kontonummer, auf die der Steuerpflichtige seine Steuern einzahlt oder von dem er Steuergutschriften erhält.

Über dieses Konto und seiner zugehörigen Nummer wird die Besteuerung abgewickelt. Bei unselbstständig Erwerbstätigen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, bei Selbstständigen im Zuge der Einkommenssteuererklärung und bei juristischen Personen (Körperschaften, Genossenschaften oder Vereine) im Rahmen der Körperschaftssteuer. Das Steuerkonto muss jederzeit eine ausgeglichene Bilanz aufweisen. Guthaben am Steuerkonto können auf ein damit verbundenes Konto transferiert werden.

Wer benötigt eine Steuernummer?

Jede Person, die in Österreich erstmals steuerpflichtig wird, benötigt eine Steuernummer als unverzichtbare Identifikationsnummer. Das gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Somit hat jede Person, die in Österreich steuerpflichtig wurde, eine eindeutige, ihr persönlich zugeordnete Steuernummer. Ist eine natürliche Person mehrfach unternehmerisch tätig, so können dieser Person zusätzlich zu ihrer persönlichen Steuernummer entsprechend der Zahl der Unternehmungen (juristischen Personen) auch mehrere weitere Steuernummern zugeordnet sein.

Aufbau der Steuernummer

Eine Steuernummer ist in Österreich immer neunstellig. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die ersten beiden Zahlen sind die Kennung für das zuständige Finanzamt (in Wien die Bezirksnummern). Die übrigen sieben Zahlen sind die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Das Bundesministerium für Finanzen bietet auf seiner Website eine Übersicht aller österreichischen Finanzämter und deren Adressen.

Seit dem 4. Juli 2020 ist die Steuernummer unveränderlich. Sie ist somit ein Leben lang gültig, beziehungsweise so lange, wie ein Unternehmen tätig ist. Die Steuernummer erlischt mit dem Tod oder der Auflösung des Unternehmens. Bei einem Umzug oder anderen wechselnden örtlichen oder sachlichen Zuständigkeiten wird keine neue Steuernummer mehr vergeben. Die örtliche Zuständigkeit wurde mit Jänner 2021 abgeschafft. Seitdem gibt es das Finanzamt Österreich.

Verwendung der Steuernummer in Österreich

Als Ordinalzahl wird die Steuernummer an jede steuerpflichtige juristische oder natürliche Person in Österreich vergeben. Jedem Steuerpflichtigen ist dabei eine Steuernummer zugeordnet, sodass alle steuerlichen Angelegenheiten darüber erfasst werden können. Da es in Österreich eine Steuerpflicht gibt, wird sie regelmäßig für die Steuererklärung benötigt. Enthalten ist sie auch auf jedem Schriftstück oder Bescheid, des Finanzamts wie dem Lohnsteuerbescheid oder dem Einkommenssteuerbescheid.

Auch der Arbeitgeber, die Krankenkassen oder das Arbeitsamt können nach der Steuernummer fragen, da sie wichtige steuerrelevante Daten an das Finanzamt übermitteln müssen. Nicht zuletzt ist die Steuernummer eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung.

Mit Hilfe der Steuernummer kann man auch telefonische Auskünfte beim Finanzamt erhalten. Die Steuernummer sollte daher sorgfältig behandelt werden, um nicht Informationen in unbefugte Hände gelangen zu lassen.

Eine Steuernummer in Österreich beantragen

Benötigt man eine Steuernummer, so kann diese beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss ein gültiges Ausweisdokument beim Finanzamt vorgelegt werden. Die Zusendung der Steuernummer erfolgt ausschließlich per Post. Sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits Abgaben an das Finanzamt zu zahlen, so muss die Zahlung innerhalb eines Monats erfolgen.

Unternehmer müssen ihre Steuernummer nicht beantragen, wenn sie ein Unternehmen gründen. Unternehmer melden die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit per Mail oder Post dem Finanzamt.

Der Antrag sollte über das Portal FinanzOnline erfolgen. In Ausnahmefällen sendet das Finanzamt auch einen steuerlichen Fragebogen zu, den es auszufüllen gilt. Nachdem der Fragebogen beim Finanzamt wieder eingegangen ist, ist man automatisch angemeldet und erhält eine Steuernummer.

Die Zuweisung der Steuernummer erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen. Selten dauert es länger.

  • EinzelunternehmerInnen beantragen die Steuernummer bei FinanzOnline mit dem Online-Formular Verf 24,

  • Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder GesmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) nutzen dafür das Formular Verf 15

  • Personengesellschaften wie (ARGE, GmbH & CoKG, KG, OG, Vermietungsgemeinschaften, usw.) stellen den Antrag mittels Formular Verf 16

Steuernummer und UID-Nummer - der Unterschied

Die Begriffe UID-Nummer und Steuernummer werden häufig miteinander verwechselt, unterscheiden sich aber grundsätzlich voneinander.

  • Die Steuernummer (Abgabenkontonummer) dient der Identifikation von natürlichen, aber auch juristischen Personen bei der Finanzverwaltung.

  • Im Gegensatz dazu ist die UID-Nummer ist eine Registrierungsnummer für Unternehmen im Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sie ist entscheidend für den steuerfreien Handel zwischen Unternehmen im Rahmen der innereuropäischen Vorsteuerabzugsberechtigung.

Details zur auch ATU-Nummer genannten UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) finden Sie im Artikel: "UID-Nummer oder ATU-Nummer: Bedeutung und prüfen"

Steuernummer bei Wohn- und Betriebssitz im Ausland

Grundsätzlich gilt die Steuerpflicht für jede natürliche oder juristische Person, die in Österreich steuerpflichtige Umsätze erwirtschaften. Das gilt auch für Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte im Ausland, die in Österreich Umsätze erwirtschaften, die nicht zu einem Übergang der Steuerschuld führen.

Solche Unternehmen müssen in Österreich steuerlich registriert werden. Das bedeutet, es muss eine Steuernummer und falls erforderlich auch eine UID-Nummer beantragt werden. Für den formlosen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Der Fragebogen Verf 19 für das Veranlagungsverfahren anlässlich der Erteilung einer Steuernummer für Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben.

  • Der ausgefüllte Fragebogen muss an die Finanzverwaltung gesendet werden. Inhalt sind der Antrag auf eine Steuernummer und UID-Nummer.

  • Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, ein Unterschriftprobenblatt im Original. (Verf 26).

  • Beigefügt werden müssen eine Kopie des Handelsregisterauszuges und bei Kapitalgesellschaften der Gesellschaftsvertrag.

  • Zu guter Letzt den Nachweis der ausländischen Finanzverwaltung, dass das Unternehmen dort steuerlich erfasst wurde. (U 70 im Original).

Zuständig für die Registrierung von ausländischen Unternehmen in Österreich ist das Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14-18, 8010 Graz, (Tel: 050/233 333); Abteilung Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate.

Besteuerungsrecht

Generell besitzt jeder Staat das Besteuerungsrecht besitzt, wenn ein Steuerpflichtiger dort seine Tätigkeit ausübt. Doch auch der Staat, in dem man seinen Wohnsitz hat, hat das Recht zur Besteuerung der Einkünfte, unabhängig davon, wo diese Einkünfte erzielt wurden. Daher ist es möglich, dass die Einkünfte im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat versteuert werden. Das nennt man doppelte Steuerpflicht. Um das zu vermeiden, wurden Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern geschlossen. Diese Abkommen regeln, in welchem Staat welche Einkünfte zu versteuern sind, damit eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen findet sich die Übersicht aller Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Österreich und anderen Staaten.

Steuernummer auf Gültigkeit prüfen

Die Steuernummer findet sich auf allen Steuerbescheiden und Korrespondenzen mit dem Finanzamt sowie im Falle von Unternehmen auch auf Geschäftsbriefen, in E-Mail-Signaturen oder Rechnungen.

Um eine Steuernummer auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen, kann das zuständige Finanzamt kontaktiert werden. Auch ein Firmenbuchauszug gibt Auskunft über die Steuernummer. Steuerberater können Steuernummern ebenfalls mit ihrem Zugang zu Steuerdatenbanken auf Gültigkeit prüfen.

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