Verbraucherschutz: Die neuen Streit-Schlichtungsstellen

In Deutschland will die Regierung den Verbraucherschutz für Autofahrer mittels Schlichtungsstellen stärken. In Österreich gibt es solche bereits, aber seit Jänner gibt es auch neue Schlichtungsstellen - die auch für Auto-Käufer gelten.

Verbraucherschutz: Die neuen Streit-Schlichtungsstellen

Die deutsche Regierung will als Konsequenz aus dem Abgasskandal bei Volkswagen mehr für Verbraucherinteressen bei Autos tun und dazu Schlichtungsstellen schaffen. In Österreich gibt es solche bereits.

Acht neue Schlichtungsstellen seit Jänner

So gibt es in Österreich seit 9. Jänner 2016 ein flächendeckend für beinahe alle verbrauchervertragliche Streitigkeite, an die sich Verbraucher wenden können. Ausnahmen bilden die Bereiche Gesundheit, staatliche Bildungsangebote und Kauf von Immobilien. Nähere Informationen dazu finden Sie unter verbraucherschlichtung.at

Zuständig sind wir für all jene Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen, in denen keine der anderen sieben staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen zuständig ist. So können sich VerbraucherInnen unter anderem bei Streitigkeiten in folgenden Bereichen bzw. bei folgenden rechtlichen Problemen an uns wenden:
- Fremdwährungskredite
- Versicherung
- Pauschalreisen
- Gewährleistung und Garantie
- Lieferverzug

Neben diesen acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen gibt es aber noch weitere Stellen, die aber nicht den gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dazu gehören jene etwa eine Kfz-Schlichtungsstelle in Oberösterreich und Kärnten.

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich bietet zudem ebenfalls Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa sowie außergerichtliche Hilfe bei grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden in der EU.

Neue Schlichtungsstellen auf Basis von strengen EU-Vorschriften

Das Reglement der acht neuen Schlichtungsstellen basiert auf Richtlinien und Verordnungen der EU. Die anderen derzeit in Österreich existierenden Schlichtungsstellen gehen auf EU-Empfehlungen aus dem Jahr 202 zurück. Jede Schlichtungsstelle hat nur die für sie als sinnvoll erscheinenden Empfehlungen freiwillig übernommen.

Verjährungsfrist wird bei staatlich anerkannten Stellen gehemmt

"Die acht neuen Schlichtungsstellen sind im Gegensatz zu anderen Schlichtungsstellen in den Ländern staatlich anerkannt", erklärt Maria Reiffenstein, Leiterin der Sektion Konsumentenpolitik im Sozialministerium. Einer der wesentlichen Unterschiede der beiden Schlichtungsstellen: Sobald man eine der staatlich anerkannten Schlichtungsstellen anruft, wird die Verjährungsfrist damit unterbrochen, bei anderen Schlichtungsstellen läuft die Verjährungsfrist weiter.

Einziger Haken an den Schlichtungsstellen: Für Unternehmen ist die Teilnahme an Schlichtungsverfahren freiwillig. Ausnahme: Schlichtungsverfahren der E-Control für Strom- und Gaskunden und Bahnkunden, Post und Passagier- und Fahrgastrechte.


Anerkannte Schlichtungsstellen in Österreich

Schienen-Control GmbH
Praterstraße 62–64
1020 Wien
T: +43 1 5050707 700
F: +43 1 5050707 180
www.schienencontrol.gv.at (Onlinebeschwerdeformular)

Internet Ombudsmann
c/o ÖIAT (Österr. Institut für angewandte Telekommunikation)
Margaretenstraße 70/2/10
A-1050 Wien
Tel: +43 - 1 - 595 21 12 52
Fax: +43 - 1 - 595 21 12 99
kontakt <AT> ombudsmann.at
www.ombudsmann.at

Engerie-Control GmbH
Rudolfsplatz 13a
A-1010 Wien
Tel: +43 - 1 - 24724 - 444
Fax: +43 - 1 - 24724 - 900
schlichtungsstelle <AT> e-control.at

Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH
Schlichtungsstelle
Mariahilfer Strasse 77-79
A-1060 Wien
Tel: +43 - 1 - 58058 - 0
Fax:+43 - 1 - 58058 - 9191
schlichtungsstelle <AT> rtr.at

Schlichtungssstelle Rauchfangkehrer, Bestatter, Kanalräumer
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Konsumentenschutz
Mag. Alexander Prähauser
Fanny-von-Lehnert Str. 1
A- 5020 Salzburg
Tel: +43 - 662 - 8042 - 3467
alexander.praehauser <AT> salzburg.gv.at

Rauchfangkehrer-Schlichtungsstelle
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abt. Gewerbe
Landhausplatz 1
A-3100 St. Pölten
Tel.: +43 - 2742 - 200 - 3549
Fax: +43 - 2742 - 200 - 3625
post.wst1 <AT> noel.gv.at

Kfz-Schlichtungsstelle Kärnten
Arbeiterkammer Kärnten
Konsumentenberatung
Bahnhofsplatz 3
A-9021 Klagenfurt
Tel: +43 - 463 - 5870 - 286
Fax: +43 - 463 - 5870 - 355

Schiedsstelle Gebrauchtwagenhandel WK OÖ
Wirtschaftskammer OÖ
Hessenplatz 3
A-4010 Linz
Tel: +43 - 732 - 7800 - 331 oder 663
Fax: +43 - 732 - 7800 - 332

Schlichtungsstelle Partnerinstitute
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstrasse 63
A-1045 Wien
Tel.: + 43 - 1 - 50105 - 0

Schlichtungsstelle für Zahnärzte NÖ
Ärztekammer für NÖ
Wipplingerstraße 2
A- 1010 Wien
Tel: +43 - 1 - 53751 - 0
Fax: +43 - 1 - 53751 - 19

Schlichtungsstelle für Zahnärzte OÖ
Ärztekammer für OÖ
Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle
Dinghoferstraße 4
A-4010 Linz
Tel: +43 - 732 - 778371 - 285

Schlichtungsstelle für Zahnärzte Steiermark
Ärztekammer für Steiermark
Kaiserfeldgasse 29/1
A-8010 Graz
Tel: +43 - 316 - 8044 - 33
Fax: +43 - 316 - 8044 - 139

Patientenschlichtungsstelle Kärnten
St. Veiterstrasse 47
A-9020 Klagenfurt
Tel.: +43 - 463 - 57230
Fax: +43 - 463 - 53823-195

Zahnärztliche Schlichtungsstelle der Ärztekammer Wien
Weihburggasse10-12
A-1010 Wien
Tel.: +43 - 1 - 51501 - 238

[THEMA]: Rechtsschutz - die D.A.S.-Experten geben Rat

Unternehmensgründung: Vor- und Nachteile der Rechtsformen
Unternehmensgründung: Vor- und Nachteile der Rechtsformen

Einzelunternehmen, GmbH, gründungsprivilegierte GmbH, Kommanditgesellschaf…

Obsorge: Was sich für Eltern geändert hat
Obsorge: Was sich für Eltern geändert hat

Wie das Kontaktrecht in der Praxis bei Problemen durchsetzbar ist, …

Tod eines Unternehmers: Rechtliche und steuerliche Folgen für die Erben

Was nach dem Tod des Erblassers passiert, wann das Verlassenschaftsvermöge…