Gang zum Notar soll überflüssig werden

Was Banken seit 1. Jänner 2017 für die Eröffnung von Konten erlaubt ist, wollen Notare künftig auch dürfen: Klienten digital identifizieren ("Videoident-Verfahren"). Das macht ein persönliches Erscheinen in den Kanzleien überflüssig und wäre etwa auch für Online-Unternehmensgründungen wichtig, bei denen die Rechtspfleger künftig verstärkt mitmischen wollen.

Gang zum Notar soll überflüssig werden

Mit der digitalen Signatur wollen Notare vor allem Unternehmen besseres Service bieten.

Notariatsordnung erweitern

"Wir wollen dieses digitale Instrument zur Verfügung stellen", sagte der Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Ludwig Bittner. Dafür fehlt allerdings derzeit noch die Rechtsgrundlage. "Unsere Forderung an den Gesetzgeber ist eine geringfügige Erweiterung in der Notariatsordnung", so Bittner. Die Dienstleistungen des Notars sollen mit der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung auch digital in Anspruch genommen werden können.

Um den digitalen Notar wahr werden zu lassen, sind neben der Online-Identifikation mittels Videoident-Verfahren und des Erlasses entsprechender Richtlinien in der Notariatsordnung auch noch die Zulassung eines amtlichen elektronischen Ausweises zur Identifikation und zur Leistung von Unterschriften im Rahmen der Beurkundung notwendig.

Notarieller Beistand für die Gründung von EPUs nicht mehr Pflicht

Die Notare - österreichweit gibt es 514 davon - wittern Konkurrenz für ihr Geschäft. Denn ab 1. Jänner 2018 geht das Unternehmer-Serviceportal (USP) der Republik ans Netz, das die Gründung von Ein-Personen-Gesellschaften vereinfachen soll und keines notariellen Beistandes bedarf. Bei der Identifizierung wirken die UniCredit Bank Austria und Raiffeisen mit.

Notare bieten höhere Sicherheit

"Was Ihnen das Unternehmer-Serviceportal anbietet, das können wir Ihnen auch anbieten, nur mit mehr Sicherheit", meinte Bittner. Im Sinne höchstmöglicher Sicherheit ergänzten die Notare das Videoident-Verfahren um die weiterführenden Prüfungen "political exposed person", Geldwäsche, wirtschaftlicher Zweck und Eigentümer", betonte der Präsident der Österreichischen Notariatsakademie, Michael Umfahrer. Die Identifikation im Notariat sei "qualitätsvoller und sicherer" als vergleichbare Online-Identifikationen.

Beratungsgespräch vor Gründung ratsam

Vor einer Gründung ist auch ein grundlegendes, unparteiliches Beratungsgespräch mit einem Notar empfehlenswert - persönlich oder digital über Videokonferenzsysteme. Eine minimale Mustersatzung aus dem Internet sei nicht ausreichend. "Viele Einzelpersonen sollten vielleicht überhaupt zuerst ein Einpersonenunternehmen gründen und nicht mit einer GmbH beginnen", so Bittner.

Viele Fragen bei Finanzrecht, Gewerberecht, Unternehmerrecht, Steuerrecht

Informationsbedarf bei Gründern besteht etwa gerade bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, aber auch generell betreffend Finanzrecht, Gewerberecht, Unternehmerrecht, Steuerrecht und erbrechtlicher Situation des Unternehmers. "Wir wollen ein sorgenfreies Rechtsleben des Unternehmers", sagte der Präsident der Notariatskammer.

Im Sommer startet die Notariatskammer gemeinsam mit der Notariatsakademie ein mehrmonatiges Pilotprojekt ("Digitale GmbH-Gründung mit dem Notar") in österreichweit 16 Kanzleien. "Wir sind speziell für junge Gründer interessant und versuchen aus diesem Grund die digitale Gründung im Notariat", erklärte Bittner.

Pilotprojekt für Digitalisierung startet

Es wird getestet, ob die technischen Systeme und Prozesse für den Ablauf in den Notariaten geeignet sind und die Identifizierung und Beratung des Klienten in den digitalen Prozess integriert werden können. "Unser digitaler Workflow mit der Justiz und den Behörden soll ausgebaut werden - aber das Notariat soll dabei bleiben", so der Präsident der Notariatskammer. "Wir begrüßen Verwaltungsvereinfachung, aber bei gleichbleibender Sicherheit." In Österreich gibt es rund 11.000 GmbH-Gründungen pro Jahr.

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