Flugreisen in Coronazeiten: So vermeiden Sie Streit ums Geld
Die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte (apf), die sich kostenlos um Passagierrechte kümmert, zieht Bilanz über die Erfahrung mit Streitfällen bei Rückerstattung von Ticketkosten seit Ausbruch der Pandemie und gibt Tipps, um bei Stornos der Airlines oder verpasster Flüge wegen Corona-Bestimmungen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Welche Rechte bei Flugausfällen gelten und wie man am besten vorgeht. Worüber es rechtlich sinnvoll ist, sich zu beschwerden.
Seit Ausbruch der Pandemie wurde die Agentur von Passagier- und Fahrgastrechte (apf) mit Anfragen überflutet. Viele Buchungsplattformen weigerten sich nämlich beharrlich bei der Stornierung von Flügen den Passagieren die Kosten rückzuerstatten und bei Airlines, bei denen Flüge direkt gebucht wurden, dauert es oft ewig, bis endlich Geld floss.
1,5 Millionen Euro für Konsumenten erkämpft
Die apf haben seither über 1,5 Millionen Euro in Verfahren mit COVID-Bezug für Reisende bei außergerichtlichen Schlichtungsverfahren, die für Konsumenten kostenlos sind, erkämpfen. 2.652 Schlichtungsverfahren mit COVID-Bezug wurden abgeschlossen.
Profis geben Erfahrungen weiter
Nun geben die Spezialisten für Fluggastrechte Ihre Erfahrung aus dieser Zeit weiter und geben Flugreisenden Tipps, um bei Nicht-Antreten einer Reise wegen Corona, etwa wegen Flugstornierung oder nicht einhalten von Reisebestimmungen der Airlines auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.
Denn noch immer beeinflusst die COVID-Pandemie Reisen, speziell auch jene mit dem Flugzeug. „Besonders bei Flugreisen sollten sich Passagiere genau über die bestehende Situation erkundigen, denn die Pandemie und ihre Auswirkungen begleiten uns immer noch durch Reisebeschränkungen und -warnungen sowie Lockdowns in verschiedenen Formen“ so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). „Dazu kommen noch die COVID-bedingten Bestimmungen von Airlines, sowie die von Land zu Land unterschiedlichen Voraussetzungen.“
Flugreisen: 6 Tipps, um Streit ums Geld mit Airlines und Buchungsplattformen zu vermeiden
Was Sie am besten beachten sollten, um ein böses Erwachen, wenn es um die Rückerstattung von Ticketkosten geht, zu vermeiden:
1. Buchen sie direkt bei der Airline. Die apf kann Verfahren ausschließlich gegen Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber eröffnen – nicht gegen Reisevermittler.
Mit diesen Problemen kämpfen Passagiere bei Buchungsplattformen
- Buchungsplattformen für Flüge meiden. „Die Erfahrung, die betroffene Passagiere und Konsumentenschutzorganisationen gemacht haben, zeigen, dass es schwierig ist, gegen Online-Buchungsplattformen rechtlich vorzugehen“, erklärt Passagierrechte-Expertin Röhsler.
2. Meiden Sie Buchungsplattformen. So wurde beispielsweise bei COVID-bedingte Annullierungen von Flügen und bei der Rückerstattung der Kosten deutlich, dass es bei über Drittanbietern gebuchte Beförderungsverträge viele Streitigkeiten und Ärger gab. Das fängt schon damit an, dass wichtige Informationen für Passagiere, etwa wenn sich Flugzeiten ändern oder dieser annulliert wird, nicht weitergeleitet werden. Die Höhe von Vermittlungs- bzw. Bearbeitungsgebühren ist intransparent und bei Frage von Passagieren sind diese häufig nicht zu erreichen.
3. Welcher Covid-Test ist nötig und welche Einreisebestimmungen gelten? Erkundigen Sie sich vor Flugantritt genau über die geltenden Einreisebestimmungen und -voraussetzungen auf den offiziellen Seiten der Behörden des Abflugs- und Ziellandes - auch nochmals kurz vor Reise, da sich derzeit die Bestimmungen oftmals auch kurzfristig ändern. Achten Sie bei auszufüllenden Einreiseformularen auf die Richtigkeit aller Angaben, sowie auch darauf, welche Tests akzeptiert werden und auch in welcher Sprache eine Bestätigung vorliegen muss.
4. Welche Reisebestimmungen hat die jeweilige Airline ausgegeben? Erkundigen Sie sich auch über die geltenden Beförderungsbestimmungen und Voraussetzungen der jeweiligen Airlines, wie ob Maskenpflicht besteht und welche Dokumente wie Grüner Pass erforderlich sind. Wer nicht alle nötigen Papiere beisammen hat, fliegt nicht mit und sieht auch sein für Tickets bezahltes Geld nicht wieder.
5. Mehr Zeit für Flughafenkontrollen als bisher üblich einplanen. Erscheinen Sie frühzeitig am Flughafen, da es derzeit zu längeren Wartezeiten aufgrund der Überprüfung von Einreisevoraussetzungen sowie Sicherheitsbestimmungen kommen kann.
Bei einem verpassten Flug gibt es kein Geld zurück.
Achtung bei Flugzeitenänderung
6. So erkennen Sie versteckte Flugannullierungen
Informiert die Airline über eine sogenannte „Flugzeitenänderung“, die für die Passagiere nicht passend ist, prüft man am besten, ob es sich nicht möglicherweise um eine Annullierung handelt. In diesem Fall kann nämlich das Geld für das Ticket in voller Höhe rückgefordert werden – und wenn die Information erst kurz vor Reiseantritt kommuniziert wird, kann eventuell auch eine Ausgleichszahlung fällig werden. Hinweise auf eine Annullierung können sein, dass nun eine andere Flugnummer angeführt wird, die Zeiten des Fluges erheblich geändert wurden oder nun ein vorher nicht da gewesener
Zwischenstopp geplant ist.
Welche Rechte bei einem Flugausfall gelten
• Rückerstattung oder Alternative. Wird ein Flug gestrichen, sind Fluglinien verpflichtet, Passagiere zwischen Erstattung der Flugticketkosten und alternativer Beförderung wählen zu lassen.
• Sich selbst um Beförderung kümmern - Mehrkosten müssen ersetzt werden. Falls die Airline keine alternative Beförderung anbietet, weshalb die Passagiere gezwungen sind, sich selbst um eine Alternativbeförderung zu kümmern, müssen die entstandenen Mehrkosten zum ursprünglich gebuchten Ticket erstattet werden. Tipp: Sollte die Fluglinie trotz aktiver Nachfrage kein Umbuchungsangebot machen und Passagiere sich eigenständig um eine alternative Beförderung kümmern müssen, empfehlen wir, sich diese Vorgehensweise vom Personal der Fluglinie schriftlich bestätigen zu lassen.
• Mindestens zwei Wochen vor Annullierung informieren - sonst bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung. Fluglinien sind bei einer Annullierung, wenn Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vorher über diese informiert werden und keine Alternativbeförderung innerhalb vorgegebener Rahmenzeiten angeboten bekommen, grundsätzlich zur Zahlung einer sogenannten Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Diese kann entfallen, wenn die Airline einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann.
So gehen Geschädigte am beste vor
Im ersten Schritt sollten Passagiere ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür einen Musterbrief bereitgestellt, der unter passagier.at abrufbar ist.
Sollte ein Unternehmen nach schriftlicher Forderung binnen sechs Wochen keine Erstattung anbieten bzw. nicht adäquat antworten, kann ein Schlichtungsantrag kostenlos und provisionsfrei, online via passagier.at, bei der apf eingebracht werden.
Darüber können sich Fluggäste aus rechtlicher Sicht beschweren
Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:
- Entschädigungen und Erstattungen für Verspätungen
- Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
- Entschädigungen bei Überbuchung und somit Nichtbeförderung
- Fehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)
- Mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie bei fehlender Hilfeleistung.