
Das Kartellgericht hat die von der Bundeswettbewerbsbehörde geforderte Geldbuße von 7,085 Mio. Euro gegen den Entsorger Saubermacher bestätigt.
Rund um das vor einigen Jahren aufgeflogene Kartell in der Abfallwirtschaft hat das Kartellgericht die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geforderte Geldbuße von 7,085 Mio. Euro gegen den Entsorger Saubermacher bestätigt. Das Unternehmen hatte im Rahmen eines Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beigetragen, woraufhin die BWB die verminderte, nun rechtskräftige Strafe beantragte, teilte die Behörde am Montag in einer Aussendung mit.
Laut BWB hat die Saubermacher Dienstleistungs AG zwischen Juli 2002 und März 2021 an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie dem Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen teilgenommen. Gegen eine Vielzahl weiterer Unternehmen in der Abfallwirtschaft laufen die Ermittlungen der BWB noch.
(trend/APA)