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Immobilienmogul Hallmann: „Bei mir ist definitiv nichts versteckt“

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Aktualisiert
Lesezeit
2 min

Immobilienmogul Klemens Hallmann

©Trend Lukas Ilgner
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Nach der Insolvenz des Bauträgers SÜBA stellt sich die Frage nach der Stabilität des Immobilienreichs von Klemens Hallmann. Die Branche ist skeptisch, Banken werden unruhig. Der Selfmade-Unternehmer weist Finanzierungsprobleme hingegen entschieden zurück. Und will seine Investments streuen.

von

trend.

Ihr Immobilienentwickler SÜBA ist insolvent. Wie geht es dort jetzt weiter? 

Klemens Hallmann

Eine gute Frage, die ich Ihnen nicht beantworten kann. Das hängt vor allem vom Masseverwalter ab und auch vom weisungsfreien Vorstand der SÜBA. Ich bin nur der Aktionär und war nicht ins Tagesgeschäft eingebunden. Ich gehe aber davon aus, dass der Sanierungsplan realisiert werden kann.

trend.

Sie sind 100-Prozent-Eigentümer, und die SÜBA wurde erst im Vorjahr per 2023 aus Ihrer Hallmann Holding entkonsolidiert. Sie mussten doch im Detail über die Finanzen Bescheid gewusst haben? 

Klemens Hallmann

Wir haben die SÜBA nicht aus der Holding ausgebucht, weil ich nicht mehr an das Unternehmen glaubte, sondern weil sie den Abschluss für 2023 nicht geliefert hat. Dadurch konnte ich auch keinen Konzernabschluss abgeben. Deswegen hat der Wirtschaftsprüfer zur Entkonsolidierung geraten. Was wichtig ist zu verstehen: Es gibt und gab auch davor keine Patronatserklärungen der Holding.

trend.

Keine Haftung und keine Verantwortung: Bei Banken und auch in der Branche wird das durchaus als Kindesweglegung gesehen …

Klemens Hallmann

Was nicht stimmt. Die SÜBA hatte das gesamte Neubau-Development unserer Gruppe übernommen, und die Holding hat immer wieder hohe Darlehen gegeben. Sie ist jetzt mit Abstand der größte Gläubiger und hat Forderungen in der Größenordnung von 45 bis 50 Millionen Euro. Den Insolvenzantrag einzubringen, wurde vom Vorstand beschlossen, nachdem wir ein paar Tage davor noch Mittel eingeschossen hatten. Das ist keine Kindesweglegung, aber mein Handlungsspielraum als Aktionär ist beschränkt (...)

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