
Bei befristeten Mietverträgen zahlen Mieter in privaten Altbaumietshäusern nach Berechnungen der AK über 160 Millionen Euro jährlich zu viel.
©APA/HARALD SCHNEIDERDie Arbeiterkammer kritisiert den Anstieg befristeter Mietverträge und fordert ein neues Mietrecht mit klaren Obergrenzen für private Mieten sowie gedeckelten Zuschlägen – die Hausbesitzer widersprechen.
Für viele Mieter:innen ist die Wohnung ein Zuhause mit Ablaufdatum, denn der Mietvertrag ist in den meisten Fällen befristet, kritisiert die Arbeiterkammer einmal mehr das Mietrecht. „Befristete Mietverträge haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Massenphänomen im privaten Mietmarkt entwickelt. Sie machen das Wohnen unsicher, teuer und treiben die Preise extrem an“, so Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Demnach seien in Österreich drei von vier neuen Mietverträgen inzwischen befristet. Von den bestehenden Mietverträgen am privaten Mietmarkt sei mit 400.000 Verträgen bereits rund die Hälfte zeitlich begrenzt. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit betrage vier Jahre, teilt die AK mit.
„Es gibt von diesen befristeten Verträgen keine positiven Auswirkungen auf den Mietmarkt“, kritisiert Ritt. Jede Erneuerung des Vertrages mache die Mieter:innen erpressbar. „Befristungen entrechten umfassend“, so Lukas Tockner von der Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen. Wer seine Rechte einfordere oder auf die Erhaltungspflichten der Vermieter:innen und Rückzahlungsansprüche poche, riskiere, nach Vertragsende auf der Straße zu stehen.
Wann Vermieter:innen über ein Auslaufen des Vertrages informieren müssen, ist dabei nicht gesetzlich geregelt. Laufe ein Mietvertrag beispielsweise Ende August (in elf Tagen) aus – führt Tockner als Beispiel an – müsse erst am 12. September darüber informiert werden, dass der Vertrag nicht verlängert werde.
Teure Verlängerung und Zuschläge
Aber Mieter:innen müssen nicht nur zittern, ob der Vertrag verlängert wird - sondern auch zu welchen Konditionen. Bei befristeten Mietverträgen zahle man in privaten Altbaumietshäusern nach Berechnungen der AK über 160 Millionen Euro jährlich zu viel. Im Schnitt verrechnen die Wohnungseigentümer:innen ihren Mieter:innen um 30 Prozent - rund 1.700 Euro pro Jahr - zu viel. Der gesetzliche Abschlag von 25 Prozent für befristete Mietverträge im geregelten Altbausegment werde oft nicht abgezogen. Im Gegenteil: Befristete Mietverträge seien durchschnittlich um 160 Euro teurer als unbefristete, merkt die AK weiters an.
Statt dem gesetzlichen Mietabschlag gebe es laut AK Zuschläge von 50 bis 200 Prozent des Richtwerts. So werde etwa ein Lagezuschlag verrechnet, weil die Gemeinde in den öffentlichen Verkehr oder etwa in Klimaschutzmaßnahmen investiert hat, erläutert Ritt. Zudem gebe es keine Beschränkung mehr für Kettenmietverträge.
AK fordert neues Mietrecht
Daher tritt die Arbeiterkammer für ein neues Mietrecht ein, das klare Obergrenzen für private Mieten sowie gedeckelte Zuschläge vorsieht. „Dass Zuschläge ein Vielfaches der Miete ausmachen können, führt das System ad absurdum“, so Ritt. Zudem fordert die AK ein Ende der Befristungen. Allerdings soll es Ausnahmen für Privatpersonen geben. Diese sollen Wohnungen vermieten können, bis die Wohnung benötigt wird. Mieten sollen um maximal 2 Prozent jährlich steigen dürfen. Und Vermieter sollen für Mietwucher mit hohen Strafen zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sieht die Sache naturgemäß anders: Der Anteil der befristeten Mietverhältnisse bleibe relativ stabil, so ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer. Das Mietrechtsgesetz schränke die Möglichkeiten ein, sich von Mieter:innen zu trennen. „Ohne Befristung und bei Fortbestand der Eintrittsrechte wird eine Wohnung faktisch über Generationen aus der Hand gegeben“, gibt Prunbauer zu bedenken.