Altersteilzeit: Die Voraussetzungen, die Auswirkungen

Was bringt die staatlich geförderte Altersteilzeit (ATZ)? Wie viel Förderung erhalten Unternehmen? Was ein neues Urteil über Zulagen für die Höhe des Altersteilzeitgeldes bedeutet. Ab welchem Alter ist die ATZ möglich, welche Modelle gibt es?

Altersteilzeit: Die Voraussetzungen, die Auswirkungen

Bei der Altersteilzeit arbeiten älteren Mitarbeiter, je nach Vereinbarung, um bis zu 60 Prozent weniger und bekommen bis zu 80 Prozent des Lohns ausbezahlt.

Ein paar Jahre vor Pensionsbeginn schon weniger Arbeiten - davon träumen viele Arbeitnehmer. Seit über 30 Jahren gibt ist diese Möglichkeit sich diesen Wunsch durch die staatlich geförderte Altersteilzeit zu Erfüllen. Seither gab es immer wieder Neufassungen.



Für die Unternehmen kann Altersteilzeit interessant sein, wenn es personelle Überkapazitäten gibt und man nach sanften Methoden des Personalabbaues sucht

Wolfgang Höfle von der TPA Steuerberatung


Die Vorteile für den Arbeitgeber

Insgesamt ist es eine Option, die gut angenommen wird und auch von Arbeitgebern geschätzt wird und von denen der Vorschlag oft auch ausgeht, wird ein Teil des Gehalts, das sogenannte Altersteilzeitgeld, doch durch das Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert. So erhalten Unternehmen, die ältere Mitarbeiter in Altersteilzeit schicken, bis zu 30 Prozent des bisherigen Gehalts gefördert. „Für die Unternehmen kann Altersteilzeit interessant sein, wenn es personelle Überkapazitäten gibt und man nach sanften Methoden des Personalabbaues sucht“, erläutert Wolfgang Höfle von der TPA Steuerberatung.

Doch was ist die Bemessungsgrundlage für die Altersteilzeit? Ein jüngstes Urteil schafft Klarheit. Die TPA Steuerberatung informiert.

Was ein neues Urteil für die Berechnung von Zulagen bedeutet

Mitarbeiter, die in Altersteilzeit gehen, verzichten nicht selten auf ihre leitende Funktion. Damit fallen oft auch Zulagen und Prämien weg. Bislang war nicht klar, ob dieses Extrageld in der Altersteilzeitgeld zusteht oder nicht. Bei Mitarbeitern, die einen Provisionsbestandteil haben, reduziert sich diese, aufgrund der geringeren Arbeitszeit. Nun liegt die erste höchstgerichtliche Judikatur dazu vor.

Wenn Zulagen und Provisionen wegfallen: Welche Berechnungsbasis gilt in der ATZ gewährt wurden

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtgshof gilt das letzte Gehalt, auf das der Arbeitnehmer vor dem Wechsel in die Altersteilzeit Anspruch hat, als Berechnungsbasis für das Gehalt in die Altersteilzeit. Das Letztgehalt gilt inklusive sämtlicher Entgeltbestandteile, Überstundenentgelte und Zulagen, aber beinhaltet keine Aufwandsentschädigungen.

Variabale Bezüge: Zu wenig ATZ-Förderung vom AMS bekommen?

Aufgrund dieser höchstgerichtlichen Entscheidung geht die TPA Steuerberatung davon aus, dass Unternehmen vom AMS, aufgrund der zu geringen Berechnungsbasis, in bestimmten Fällen zu wenig Förderung erhalten haben.



Besonderes Augenmerk gilt es auf die Entgelthöhe des letzten Monats vor Beginn der Altersteilzeit zu legen

Höfle von der TPA Steuerberatung


Hohe variable Bezüge in der ATZ? Nachträglich AMS-Förderung beantragen?

Auch wenn während der Altersteilzeit überproportional hohe variable Bezüge wie Provisionen, Prämien oder Zulagen gewährt wurden, ist nach Einschätzung der TPA die Förderung des AMS ebenfalls zu gering. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, diese Förderungen nachträglich geltend zu machen. „Die neue Gerichtsentscheidung hat jedoch vor allem Auswirkungen auf künftige Altersteilzeitfälle. Besonderes Augenmerk gilt es auf die Entgelthöhe des letzten Monats vor Beginn der Altersteilzeit zu legen“, betont Steuerberater Höfle.

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

- Der Arbeitnehmer muss in den letzten 25 Jahren 780 Wochen beschäftigt und arbeitslosenversichert gewesen sein. Betreuungszeiten für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zählen dazu.
- Die Arbeitskraft muss zuvor mindestens drei Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
- War der Mitarbeiter schon vorher einmal für das Unternehmen tätig, können die Zeiten angerechnet werden.
- Die Normalarbeitszeit darf im Jahr vor der Altersteilzeit höchstens um 40 Prozent unterschritten worden sein, ausgenommen davon ist Kurzarbeit. Diese zählt nicht als Teilzeitbeschäftigung, selbst wenn die Arbeitszeit deshalb unter 60 Prozent der Normalarbeitszeit gefallen ist.

So funktioniert die Altersteilzeit

1. Was bedeutet Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit arbeiten älteren Mitarbeiter, je nach Vereinbarung, um bis zu 60 Prozent weniger und bekommen bis zu 80 Prozent des Lohns. Es handelt sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die für ältere Beschäftigte an das Unternehmen ausbezahlt wird. Voraussetzung ist der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung.



Beschäftigte trotz deutlich geringerer Arbeitsleistung nur relativ geringe Entgelteinbuße hinnehmen

TPA Steuerexperte Höfle


2. Wie hoch sind die Gehaltseinbußen?

Das monatliche Einkommen während der Altersteilzeit beträgt 70, 75 oder 80 Prozent des bisherigen Gehalts oder Lohns – je nachdem, ob die Arbeitszeit um 60, 50 oder 40 Prozent reduziert wird.
„In Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung müssen Beschäftigte trotz deutlich geringerer Arbeitsleistung nur relativ geringe Entgelteinbuße hinnehmen“, erläutert Steuerexperte Höfle. Der Nettoverlust ist sogar noch geringer als der Bruttoverlust und sie sind sozialversicherungsrechtlich trotzdem im bisherigen Ausmaß abgesichert.

3. Wie hoch ist der Lohnausgleich für Arbeitnehmer?

Die/der Beschäftigte erhält vom Unternehmen einen Lohnausgleich in der Höhe von mindestens 50 Prozent vom Entgelt vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Für gewöhnlich reduziert sich die Arbeitszeit im selben Ausmaß wie das Gehalt, beispielsweise um 40 Prozent. Die Hälfte der Reduktion ist jener Ausgleich den Unternehmen vom Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten, in diesem Fall 20 Prozent.

4. In welcher Höhe werden die SV-Beiträge einbezahlt?

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in der selben Höhe wie vor Beginn der Altersteilzeitarbeit abgeführt. Eine allfällige Abfertigung alt ist auf Grundlage der Normalarbeitszeit zu berechnen.

5. Wie lange vorher muss der Antrag auf Altersteilzeit gestellt werden?

Arbeitnehmer können Altersteilzeit frühestens fünf Jahre vor dem eigentlichen Regelpensionsantritt beantragen.
- Männer können ab dem 60.Geburtstag in Altersteilzeit gehen.
- Frauen können frühestens mit 57 Jahren damit beginnen.
- Bei Frauen gilt je nach Geburtsdatum folgendes Mindestantrittsalter, z.B.
- 2.6.1965 – 1.12.1965: 57 Jahre (Regelalterspension 62 statt derzeit 60)
- 2.12.1965 – 1.6.1966: 57,5 Jahre (Regelalterspension 62,5 statt derzeit 60)

6. Welche Modelle für die ATZ gibt es?

Kontinuierliches Arbeitszeit-Modell
Dazu werden 90 Prozent der Brutto-Lohnkosten und der dazugehörigen Dienstgeber-Beiträge in der Sozialversicherung für den Lohnausgleich bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage gezahlt und 90 Prozent der Dienstgeber-Beiträge zur Sozialversicherung.

Blockzeit-Modell
Dabei werden 50 Prozent der Brutto-Lohnkosten und der dazugehörigen Dienstgeber-Beiträge in der Sozialversicherung für den Lohnausgleich bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage und 50 Prozent der zusätzlichen Dienstgeber-Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt.

Es kann auch ein höherer Lohnausgleich als gesetzlich vorgeschrieben ist, vereinbart werden. Allerdings wird für die Berechnung der Ersatzleistung durch das AMS nur der gesetzlich vorgeschriebene und nicht der zusätzlich freiwillig bezahlte Betrag berücksichtigt.

Bezüge in der Altersteilzeit online berechnen

Mit Hilfe eines Online-Rechners der Arbeiterkammer können die Bezüge während der Altersteilzeit berechnet werden. Die Rechnung inkludiert das Vollzeitgehalt inklusive Zulage.

  • Was für Vereinbarung und Abfertigung gilt
  • Voraussetzung ist der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung.
  • Abfertigungsanspruch wird auf Basis der Arbeitszeit vor der Altersteilzeit berechnet.
Take Aways
  • Arbeitnehmer können Altersteilzeit frühestens fünf Jahre vor dem eigentlichen Regelpensionsantritt beantragen.
  • Männer können ab dem 60. Geburtstag in Altersteilzeit gehen.
    Frauen können frühestens mit 57 Jahren damit beginnen.
  • Welche Modelle für die ATZ gibt es?
  • Kontinuierliches Arbeitszeit-Modell
  • 90 Prozent der Brutto-Lohnkosten werden maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage gezahlt und 90 Prozent der Dienstgeber--Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Blockzeit-Modell
  • 50 Prozent der Brutto-Lohnkosten werden bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage bezahlt und 50 Prozent der zusätzlichen Dienstgeber-Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Wie hoch sind die Gehaltseinbußen?
  • Das monatliche Einkommen beträgt 70, 75 oder 80 Prozent des bisherigen Gehalts – je nachdem, ob die Arbeitszeit um 60, 50 oder 40 Prozent reduziert wird.
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Kommentar
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