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UBS zahlt 835 Mio. Euro an Frankreich

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Gerichtsverfahren zog sich über 14 Jahre
 © APA/APA/AFP/KIRILL KUDRYAVTSEV
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Die UBS hat sich im Steuerstreit mit Frankreich nun doch außergerichtlich geeinigt. Die Schweizer Großbank unterzeichnete eigenen Angaben vom Dienstag zufolge ein Schuldeingeständnis und zahlt 835 Mio. Euro - um 1 Milliarde weniger als vom Gericht zuletzt verlangt. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS 730 Mio. Euro Buße und 105 Mio. Euro zivilrechtlichen Schadenersatz an den französischen Staat. Damit ist der seit Jahren andauernde große Rechtsstreit aus der Welt.

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Die Bank freue sich bekanntzugeben, dass sie den Streit über ihre grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten in Frankreich zwischen 2004 und 2012 beigelegt habe, hieß es in einer Mitteilung.

Die Beilegung dieser Altlast stehe im Einklang mit der Absicht, solche Angelegenheiten im besten Interesse aller Stakeholder zu lösen, so die UBS. In der Vergangenheit hatte die Großbank stets ihre Unschuld betont. Die Angelegenheit ist vollständig über Rückstellungen abgedeckt.

Mit dem heutigen Vergleich ende ein 14 Jahre langes Gerichtsverfahren, hieß es in einer separaten Mitteilung des französischen Justizministeriums.

Im März 2019 war die UBS erstinstanzlich von einem Pariser Gericht wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu einer Rekordbuße und Schadenersatzzahlungen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro verdonnert worden. Das Berufungsgericht verurteilte die Bank daraufhin im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden. Die UBS legte dagegen Rekurs ein und stellte für den Fall 1,1 Mrd. Euro zurück.

Dann schickte das oberste Gericht des Nachbarlandes das Verfahren im November 2023 zurück zur Vorinstanz. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hielt der Kassationshof allerdings fest: Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kundinnen und Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.

Neu verhandelt werden sollten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Es war noch kein Datum für den Beginn des neuen Prozesses bekannt.

Die UBS hatte zuletzt einige offene größere Rechtsstreitigkeiten zu einem Ende gebracht - so etwa die von der CS geerbten Fälle Archegos und Mosambik. Aber auch den hausgemachten US-Ramschhypotheken-Fall aus der Zeit der Finanzkrise legte die Bank im Sommer 2023 mit einer Milliardenzahlung bei.

Ursprünglich hatte die UBS auch diese Auseinandersetzung - wie in Frankreich - vor Gericht klären wollen. Zahlreiche andere große Banken in den USA und Europa - unter anderem auch die Credit Suisse - hatten ähnliche Verfahren bereits beigelegt, zum Teil schon deutlich früher.

Nach der Ankündigung der Übernahme der CS im März 2023 hatte es aber schnell den Anschein, dass die einzig verbliebene Schweizer Großbank Altlasten möglichst rasch ad acta legen will. Die UBS ist mit der Integration stark ausgelastet, langwierige Gerichtsprozesse dürften eine große zusätzliche Belastung sein. Mit dem Abschluss des Frankreich-Falls sind die meisten hausgemachten größeren Rechtsfälle der UBS nun abgeschlossen.

FRANKFURT - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/AFP/KIRILL KUDRYAVTSEV

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