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Am Montag hat die Raiffeisenbank Russland beim Handelsgericht Nordwestrussland mit Sitz in St. Petersburg erneut den Antrag eingebracht, die am 4. September 2024 vom Handelsgericht Kaliningrad erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben, die der Bank seit damals einen Eigentümerwechsel untersagt. Laut dem russischen Gerichtsregister hat das Petersburger Gericht am Mittwoch begonnen, sich mit diesem Antrag zu beschäftigen, ein Zeitpunkt für eine Entscheidung wurde nicht genannt. Noch vergangene Woche war die Raiffeisenbank Russland mit dem gleichen Antrag beim selben Gericht noch gänzlich gescheitert: Die zuständige Richterin hatte aus formalen Gründen entschieden, diesen Antrag zurückzuweisen, da der Gerichtsakt von ihrem Gericht zwar bereits Mitte Mai angefordert worden sei, sich aber noch nicht dort befinde.
1,87 Mrd. plus 174 Mio. Euro von Korrespondenzkonto bei russischer Zentralbank eingezogen
Hintergrund der Causa ist eine Klage des russischen Strabag-Aktionärs Rasperia gegen die Strabag, österreichische Mitaktionäre im Baukonzern sowie die Raiffeisenbank Russland. Die zumindest in der Vergangenheit offiziell vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierte russische Gesellschaft mit Sitz in Kaliningrad war im Zusammenhang mit EU-Sanktionen im österreichischen Baukonzern entmachtet worden und wandte sich im vergangenen August an das Kaliningrader Handelsgericht, dessen Zuständigkeit die österreichischen Beklagten anzweifelten. Dennoch entschied im Jänner das Gericht in Kaliningrad und bestätigte Ende April auch die Berufungsinstanz in St. Petersburg die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Rasperia. Ende April wurden schließlich 1,87 Mrd. Euro Schadenersatz und Ende Mai 174 Mio. Euro Zinsen vom Korrespondenzkonto der beklagten Raiffeisenbank Russland bei der russischen Zentralbank eingezogen und gleichzeitig vom russischen Gericht auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage Rasperias Strabag-Aktien zum Eigentum der RBI-Tochter erklärt. Russische Urteile haben in Österreich keine bindende Wirkung, insbesondere gilt dies auch für die angeordnete Aktienübertragung.
Die russische Raiffeisenbank war von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, waren russische Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit nur für die Bank von wirtschaftlicher Relevanz. Angesichts von Überlegungen des Mutterkonzerns, die russische Tochterbank zu verkaufen, galt dies insbesondere auch für das bisweilen bestehende Verkaufsverbot.
RBI bereitet Schritte in Österreich vor
Rechtliche Schritte in Österreich, die RBI im Rahmen des EU-Sanktionsrechts Zugriff auf Vermögenswerte von Rasperia ermöglichen könnten, wurden indes bisher nicht eingeleitet. "RBI ist hier noch in der Vorbereitung", erklärte ein RBI-Sprecher auf APA-Anfrage.
MOSCOW: FOTO: APA/APA/AFP/ALEXANDER NEMENOV