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Russisches Gericht verhandelt bald Klagen gegen RBI-Tochter

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RBI-Tochter in Russland könnte mehr als 300 Mio. Euro verlieren
 © APA/TANJA UNGERBÖCK
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Ein Handelsgericht im russischen Kaliningrad könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung in einer weiteren Schadenersatzklage gegen die Raiffeisenbank Russland fällen. Nachdem die Verhandlung zur im August eingebrachten Klage erst am 20. November auf Jänner vertagt worden war, wurde sie nun auf 18. Dezember vorverlegt. In der Klage fordert der russische Strabag-Aktionär Rasperia 339 Mio. Euro Schadensatz von Strabag-Mitaktionären sowie der Raiffeisenbank Russland.

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Laut einem veröffentlichten Gerichtsbeschluss hatte Rasperia Trading Limited am 26. November den Antrag eingebracht, die Gerichtsverhandlung in dieser Causa noch im Dezember durchzuführen, und auf eine unbegründete Verzögerung bei einer Verhandlung erst im Jänner hingewiesen. Obwohl es wenige Tage zuvor noch eine andere Ansicht vertreten hatte, legte das Gericht den Verhandlungstermin sofort auf Dezember vor. Anträge der österreichischen Strabag-Aktionäre gegen die Vorverlegung wurden am 5. Dezember vom Präsidenten des Kaliningrader Handelsgerichts abgelehnt. Zuvor hatte sich eine gewöhnliche Richterin mit der Klage beschäftigt, in der Rasperia ein zweites Mal Schadenersatz von Strabag-Mitaktionären bei der sowie von der russischen RBI-Tochterbank fordert. Letztere würde auch erneut zur Kasse gebeten. Begründet werden die rechtlichen Schritte vom Kläger mit zurückgehaltenen Dividenden für 2024 sowie einer Kapitalherabsetzung bei Strabag.

Nachdem Rasperia im Jänner 2025 ein erstes Schadenersatzverfahren gegen den Baukonzern Strabag, seine österreichischen Kernaktionäre sowie die Raiffeisenbank Russland gewonnen hatte, hatte die RBI-Tochter in Russland etwa 2,1 Mrd. Euro zahlen müssen und war auf fragwürdiger Grundlage vom russische Gericht auch zum Eigentümer der sanktionsbedingt in Österreich eingefrorenen Strabag-Aktien von Rasperia erklärt worden. Konsequenterweise hätte diese russische Holdinggesellschaft, die in der Vergangenheit offiziell vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrolliert worden war, dadurch eigentlich den Anspruch auf weitere Dividenden verlieren müssen, erläuterte ein RBI-Sprecher die Sichtweise der österreichischen Bank. Zudem sei die Kapitalherabsetzung bei Strabag schon in der ersten Klage geltend gemacht worden.

Bereits am 15. Dezember verhandelt das Kaliningrader Handelsgericht zudem eine weitere Rasperia-Klage, in der den Strabag-Kernaktionären, der RBI und der Raiffeisenbank Russland gerichtliche Verfahren im Ausland gegen Rasperia bei Androhung einer Pönale von mehr als einer Milliarde Euro gerichtlich verboten werden sollen. Hatte sich die Klage zunächst vordergründig gegen die Fortsetzung eines schließlich im September 2025 abgebrochenen Amsterdamer Schiedsgerichtsverfahrens unter Strabag-Kernaktionären gerichtet, könnte eine Entscheidung zugunsten des Klägers nunmehr rechtliche Schritte von RBI und seiner Tochter gegen Rasperia außerhalb Russlands praktisch unmöglich machen. Von der österreichischen Bundesregierung unterstützte Versuche der RBI, mit Hilfe eines EU-Sanktionsbeschluss und ohne ein Gerichtsverfahren Zugriff auf sanktionsbedingt eingefrorenes Strabag-Aktienvermögen von Rasperia zu erhalten, waren im Oktober am Widerstand mancher EU-Staaten gescheitert. Sanktionsentscheidungen müssen einstimmig von allen Mitgliedstaaten der EU im Europäischen Rat gefällt werden.

WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/TANJA UNGERBÖCK

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