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Das zuständige Gericht für internationalen Handel in New York ordnete an, die betreffenden Zölle müssten vorerst "aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt" werden. Die Entscheidung betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle - darunter jene Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten "Liberty Day" Anfang April verhängt hatte, aber auch bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Der juristische Streit wird nun aller Voraussicht nach den Weg durch die Instanzen gehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Berufungsgericht die Zölle bis zu einer finalen Entscheidung wieder in Kraft setzt. Gegen die Entscheidung des Bundesgerichts kann beim US-Berufungsgericht für den Bundesbezirk in Washington, D.C., und schließlich beim Obersten Gerichtshof der USA Berufung eingelegt werden.
Das in Manhattan ansässige Gericht erster Instanz erklärte am Mittwoch, dass die US-Verfassung ausschließlich dem US-Kongress die Befugnis zur Regulierung des Handels mit anderen Ländern einräume. Die Notstandsbefugnisse des Präsidenten Trump zum Schutz der US-Wirtschaft könnten dies nicht außer Kraft setzen. Der Präsident habe seine Befugnisse überschritten, als er pauschal Zölle auf Importe aus Ländern verhängte, die mehr in die Vereinigten Staaten exportieren als sie importieren.