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Klima-Klage gegen RWE am OLG Hamm gescheitert

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Klage laut Experten grundsätzlich schlüssig
©APA/APA/AFP/INA FASSBENDER
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Die Klima-Klage eines peruanischen Landwirts gegen den deutschen Energiekonzern RWE, der maßgeblich am Kärntner Landesversorger Kelag beteiligt ist, ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert. Das OLG erklärte, die Berufung des Kleinbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya werde zurückgewiesen. Eine Revision dieser Entscheidung sei nicht möglich, entschied das Gericht.

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Lliuya wollte erreichen, dass RWE sich wegen der CO2-Emissionen des Unternehmens finanziell an Schutzmaßnahmen für sein Haus gegen Folgen der Gletscherschmelze in den Anden beteiligt. RWE hat dies zurückgewiesen, Lliuyas 2015 eingereichte Klage scheiterte 2016 vor dem Landgericht am Konzernsitz Essen. Die Umweltschutzorganisation Germanwatch, die den Peruaner auch im aktuellen Berufungsverfahren unterstützt, wertete schon die Zulassung der Beweisaufnahme durch das OLG als Erfolg.

Nun entschied das Gericht gegen Lliuya, der im März für Anhörungstermine nach Hamm gekommen war. Er argumentierte zusammen mit der bekannten Umweltanwältin Roda Verheyen, dass CO2-Emissionen von RWE-Kraftwerken zu der Gletscherschmelze beigetragen und damit das Überschwemmungsrisiko für sein Haus erhöht hätten. Dies liegt unterhalb eines Gletschersees in der Stadt Huaraz am Fuße der Anden. Dort gab es 2022 einen Ortstermin mit zwei Richtern des OLG. Gutachter nahmen unter anderem Bodenproben und machten Aufnahmen mit Drohnen.

Lliuya und sein Team führten an, dass der Anteil von RWE am von Menschen verursachten Klimawandel laut Studien bei knapp 0,5 Prozent liege und sich der Konzern entsprechend mit rund 17.000 Euro an Schutzmaßnahmen für das Haus in Volumen von über 3 Millionen Dollar (2,6 Mio. Euro) beteiligen müsse. Der Anteil wurde nach Angaben des Gerichts im Verlauf des Verfahrens auf 0,38 Prozent und die Summe damit auf rund 13.000 Euro gesenkt.

RWE kritisierte im Verlauf des Verfahrens, die Kläger wollten einen Präzedenzfall schaffen, wonach jeder einzelne Emittent von Treibhausgasen in Deutschland für Auswirkungen des Klimawandels weltweit rechtlich verantwortlich gemacht werden könnte. Dies solle selbst dann gelten, wenn er sich immer an die Vorschriften gehalten habe, erklärte der Konzern. "Wenn es einen solchen Anspruch nach deutschem Recht geben sollte, könnte man auch jeden Autofahrer in Haftung nehmen", so der Energieriese. RWE setzte sich 2016 durch, denn das Landgericht Essen erachtete eine individuelle Zuordnung von Klimarisiken angesichts der Vielzahl von CO2-Emittenten als unmöglich. Doch das OLG nahm die Berufungsklage 2017 an.

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