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Produkthaftung: Wozu Unternehmen verpflichtet sind

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15 min

Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die davon erwartet werden kann.

©Elke Mayr
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Welche Rechte Konsumenten bei schadhaften Produkte und Werken haben, welche Forderungen auf Unternehmen zukommen. In welchen Fällen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden und was rechtlich bei Produktrückrufen gilt.

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Wenn Unternehmen in die Schlagzeilen geraten und negativer Kritik von Konsumenten ausgesetzt sind, geht es oft um schadhafte Produkte. Auf die Firmen können in diesem Zusammenhang Produkthaftung, Gewährleistung oder ein Produktrückruf nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich zukommen. Um als Unternehmen in solchen Situationen - die sich auch zu einer veritablen Unternehmenskrise auswachsen können - richtig zu reagieren, ist es unabdingbar, die Rechte und Pflichten als Unternehmen im jeweiligen Kontext zu kennen. Als Konsumenten ist man gut beraten zu wissen, welche Forderungen innerhalb welcher Frist gestellt werden können.

Wann besteht eine Produkthaftung?

Eine Produkthaftung besteht

  1. Eine Produkthaftung entsteht, laut Produkthaftungsgesetz, wenn ein Produkt beim Verkauf fehler- oder schadhaft ist. Konsumenten haben in solchen Fällen rechtliche Ansprüche an den Hersteller oder Händler, je nachdem wer die Ware übergeben hat.

  2. und/oder wenn durch ein fehlerhaftes Produkt weitere Schäden entstehen. Bei weiteren Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, kann Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) verlangt werden.

Wann gilt ein Produkt als schadhaft laut Produkthaftungsgesetz?

  • Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn dieses nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden kann. Der Fehler kann in der Konstruktion, in der Produktion oder in der Instruktion liegen.

  • Unter das Produkthaftungsgesetz fallen auch Schäden aufgrund mangelhafter Instruktion, etwa wenn die Gebrauchsanweisung unzureichend ist, wenn Hinweise in der Gebrauchsanweisung fehlen oder Warnhinweise nicht offensichtlich angebracht sind.

  • Auch die Verpackung ist relevant. Entscheidend ist außerdem, wie das Produkt dem Konsumenten angeboten wird und wie es etwa in Prospekten beworben wird. Relevant ist dabei der üblicherweise zu erwartende Gebrauch des Produktes.

Wofür haftet der Verkäufer der Ware bei Produktmängeln?

Der Übergeber der Ware, also der Hersteller selbst oder der Verkäufer, haftet für Mängel, die die Sache oder die Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe hat. Das kann auch der Zeitpunkt der Lieferung sein.

Gehaftet wird für die Sache selbst, nicht aber für Folgeschäden, wenn es auch einzelne Ausnahmen gibt, etwa wenn durch den Ein- oder Ausbau von Möbel Mängel entstehen. Damit trifft den Verkäufer die Gewährleistung. Diese gilt auch, wenn dieser den Mangel weder verschuldet noch verursacht hat. Der Händler muss zunächst versuchen, die Ware auszutauschen oder kostenlos reparieren. Für Lieferwege, Arbeitszeit oder Ersatzteile dürfen dafür keine Kosten verrechnet werden.

Wer haftet bei Folgeschäden: Hersteller oder Händler??

Kommt es durch ein mangelhaftes Produkt zu Folgeschäden, so haftet dafür nicht der Händler im Rahmen der Gewährleistung, sondern der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung. Produkthaftungsansprüche sind gegenüber dem Hersteller und nicht gegenüber dem Händler durchzusetzen

Produkthaftung: Gibt es einen Selbstbehalt?

Das Produkthaftungsgesetz hat für Konsumenten jedoch auch einen Wermutstropfen. So ist Übergeber zwar verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Bei Sachschäden müssen die Geschädigten aber einen Selbstbehalt von 500 Euro tragen. Das bedeutet, dass nur der Teil eines Sachschadens, der 500 Euro übersteigt, vom Hersteller abgegolten werden muss. Eine Einschränkung, die allerdings nur bei Sach- und nicht bei Personenschäden gilt. Kommt es zu Personenschäden, haftet das Unternehmen, das dafür verantwortlich ist, uneingeschränkt, also ohne dass der oder die Geschädigte einen Selbstbehalt zahlen müssten.

Kann Produkthaftung ausgeschlossen werden?

Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) kann die Haftung ausgeschlossen werden, wenn dem Kunden bei der Handhabung krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Grobe Fahrlässigkeit reicht nicht.

Ein Produkt-Haftungsausschluss ist möglich, wenn:

  • der Hersteller oder Importeur beweist, dass das Produkt nicht von ihm verkauft wurde und beispielsweise gestohlen wurde. Bei Händlern muss der Geschädigte beweisen, dass das fehlerhafte Produkt von diesem erworben wurde.

  • der Übergeber beweisen kann, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen Fehler hatte, wobei dabei kein voller Beweis (Wahrscheinlichkeit genügt) zu erbringen ist;

  • das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens dem Stand der Technik entsprach und der Fehler nicht als solcher qualifiziert werden konnte.

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Ist ein Gerät schadhaft, ist der Händler dazu verpflichtet, es auf seine Kosten zu reparieren, sofern es beim Kauf oder zum Zeitpunkt der Lieferung schadhaft war.

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Was bedeutet Gewährleistung?

Eine Gewährleistung steht Konsumenten zu, wenn das Produkt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware oder des Werks mangelhaft ist. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich Haftung des Verkäufers oder Herstellers. Sie gilt automatisch und muss nicht erst im Vertrag stehen.

So kann Mängelbehebung erfolgen

Das Unternehmen, das die Ware übergibt - entweder der Verkäufer oder direkt der Hersteller - muss die Möglichkeit bekommen, die fehler- oder schadhafte Sache wieder mängelfrei zu machen.

Der Mangel kann entweder behoben oder ausgetauscht werden. Der Übernehmer kann zwischen den beiden Varianten wählen. Erst wenn Verbesserung oder Austausch nicht möglich sind oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind, kommt der Gewährleistungsbehelf der zweiten Stufe in Betracht. Das sind Preisminderung oder Wandlung/Auflösung des Vertrags. Eine Wandlung oder Auflösung des Vertrags kommen jedoch nur infrage, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt.

Laut Konsumentenschutzgesetz kann der dem Übergeber entstehende Aufwand nicht dazu führen, dass dem Konsumenten weder Verbesserung noch Austausch zustehen. Der Übergeber kann also nicht auf Unverhältnismäßigkeit pochen. Unter Umständen kann es aber bei erheblichen Kosten dazu führen, dass der Verbraucher einen Teil der Kosten selber tragen muss.

Mängel: Beweislast liegt beim Händler

Bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten ab der Übergabe eines Produkts auftreten, wird vom Gesetz angenommen, dass ein Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden war. Die Beweislast liegt damit beim Verkäufer. Durch diese Beweislastumkehr ist es in vielen Fällen aber praktisch unmöglich, sich als Hersteller oder Händler der Gewährleistungspflicht zu entziehen.

Die Änderungen des Gewährleistungsrecht seit 2022

Die seit Anfang 2022 geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Gewährleistungsrecht betreffen Käufe bewegliche Sachen wie Bücher, Kleidung, digitale Produkte, angefertigte Waren mit vom Unternehmer bereitgestelltem Stoff und digitale Leistungen wie E-Books oder Streamingdienste.

Wenn etwa ein Handy ein paar Tage nach dem Kauf den Geist aufgibt oder ein Gerät nicht richtig funktioniert, weil es vom Händler/Lieferanten falsch aufgestellt wurde, muss der betroffene Kunde vom Händler oder Dienstleister eine Ware oder ein Werk bekommen, das in Ordnung ist.

Eine weitere Erleichterung für den Käufer ist, dass Gewährleistungsansprüche nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden müssen.

Ob etwas als Mangel eingestuft wird, hängt seit der Gesetzesnovelle auch danach ab, wie der Hersteller das Produkt bewirbt und was man als Verbraucher üblicherweise erwarten darf. Für digitale Leistungen und Waren mit digitalen Elementen zählt nun auch eine Aktualisierungspflicht.

Gewährleistung um Verjährungsfrist ergänzt

Die Gewährleistungsfrist gilt ab der Übergabe zwei Jahre, für unbewegliche Sachen sind es drei Jahre. Durch die Gesetzesänderung wurde zudem eine an die Gewährleistungsfrist anschließende dreimonatige Verjährungsfrist geschaffen, innerhalb der der Käufer seine Ansprüche - soweit keine Einigung mit dem Übergeber erzielt werden kann - gerichtlich geltend machen muss.

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Unternehmen müssen für digitale Leistungen erstens beim Kauf die neueste Version liefern und zweitens jene Aktualisierungen zur Verfügung stellen, die zum Betrieb erforderlich sind

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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Eine Garantie kann der Händler über die Dauer der Gewährleistung hinaus gewähren. Wurde vom Hersteller keine Garantieerklärung abgegeben, besteht auch kein Anspruch darauf. Diese Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung nämlich eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Es gilt, was in der Garantieerklärung zugesichert wird. Prüfen Sie daher im Anlassfall die Garantiebestimmungen, um festzustellen, ob die Garantiezusage Ihr Problem abdeckt.

Wie macht man Gewährleistungsansprüche geltend?

Sobald man als Konsument einen Mangel an einer Dienstleistung oder an einem Produkt feststellt, sollte man diesen gegenüber dem Vertragspartner meist der Händler, schriftlich rügen und zunächst Verbesserungsmaßnahmen oder einen Austausch verlangen. Möchte ein Konsument seinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen, ist eine Rechnung nicht unbedingt notwendig. In schwierigen Fällen kann sie aber die Position des Konsumenten schwächen, da der Händler dies als Ausrede nutzen kann.

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Schadhaftes oder fehlerhaftes Produkt: Wann steht Schadenersatz zu?

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht verschuldensunabhängig. Der Hersteller ist damit selbst dann zu Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn kein Verschulden trifft, diesem also kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann.

Was gilt als Schaden?

Das Gesetz definiert einen Schaden als einen „Nachteil, der jemandem am Vermögen, an seinen Rechten oder an seiner Person zugefügt worden ist“.

Schadenersatz steht bei schadhaften Produkten nur zu, wenn dem Verursacher ein rechtswidriges und zumindest leicht fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Das kann dem Verursacher teuer zu stehen kommen. So kann es durch die Verwendung des Produkts sowohl zu ernsthaften Schäden am Objekt selbst als auch an Personen und Sachen kommen, für die laut Produkthaftungsgesetz Schadenersatz gefordert werden kann. Aber selbst wenn einem Konsumenten oder B2B-Kunden Schadenersatz zusteht kann dieser zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware fordern. Erst wenn das nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Geldersatz.

Was ist der Unterschied zwischen Schadenersatz und Gewährleistung?

Die Gewährleistung umfasst lediglich den Schaden an der Sache selbst, wohingegen der Schadenersatz den Schaden an der Sache selbst als auch Folgeschäden abdeckt.

Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung, und der Schadenersatz ein Verschulden des Übergebers voraussetzt. Hat der Übergeber also einen Mangel verschuldet, kann er neben oder auch statt den Ansprüchen aus Gewährleistung auch Schadenersatz verlangen. Nach Ablauf von zehn Jahren muss der Kunde beweisen, dass das Verschulden beim Verkäufer lag, davor ist es umgekehrt.

Frist: Wie lange besteht die Schadenersatzpflicht?

Unternehmen haften für schadhafte Produkte 30 Jahre, so lange gilt die sogenannte Verjährungsfrist für Schadenersatz. Ab Kenntnis des Schadens oder dem Geschädigten läuft jedoch eine dreijährige Frist. Entsprechend groß ist daher das Bedürfnis der Unternehmen, diese Fristen vertraglich zu verkürzen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jedoch in einem konkreten Fall entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist um sechs Monate verkürzt werden darf. Grundsätzlich ist es auch zulässig, wenn Unternehmen die Haftungsdauer von 30 Jahren reduzieren, wenn es auch keine Judikatur gibt, wann das im Einzelfall zulässig ist.

Produktrückruf: Welche Rechte haben Konsumenten und Unternehmen?

Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verbraucher zu schützen

Was bedeutet ein Produktrückruf?

Wenn sich ein Produkt als gefährlich erweist, sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verbraucher zu schützen. In solchen Fällen wird meist ein Produkt-Rückruf eingeleitet. Das kann sowohl von einer Behörde als auch vom Unternehmen veranlasst werden. Behörden ordnen in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen an. Das kann ein Verkaufsverbot oder ein Rückruf sein. Oder Unternehmen ergreifen selbst die Initiative, um Schaden abzuwenden.

Produktrückruf: Wozu sind Konsumenten verpflichtet?

Konsumenten müssen ihre Produkte zurückgeben, um sie vom Hersteller reparieren, austauschen oder gar vernichten zu lassen. Für einige Produkte gibt es gemäß dem Produktsicherheitsgesetz spezielle Bestimmungen für Rückrufe. Weitere Informationen finden Sie zum Thema Produktrückruf auf der Homepage des Sozialministeriums. Aktuelle Produktwarnungen und - Rückrufe finden sich auf der Internetseite der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Ist ein Rückruf nur bei hohem Risiko erforderlich?

Nein, auch ein geringes Risiko kann schon einen Rückruf erforderlich machen. Besonders streng ist die Auslegung, wenn potenziell viele Menschen von schadhaften Produkten betroffen sind. Die Standards für die Risikobewertung innerhalb der EU sind genau festgelegt und auf der Homepage der Europäischen Kommission nachzulesen.

Können trotz eines Rückrufes Schadenersatzansprüche entstehen?

Ja, allerdings nur, wenn die betroffenen Personen erwiesenermaßen nicht über den Rückruf informiert worden sind.

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